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Als Reservist ins Ausland

Begonnen von Heiner, 16. November 2011, 10:50:11

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MMG

@Migu:
Zitatdie diesem Thread zugrunde liegenden Fragen drehen sich darum, ob Unbeorderte Reservisten mit Mannschaftsdienstgraden und Allerwelts ATN für Einsätze eingeplant werden könnten.
Dies war aber nicht die Ausgangsfrage, ob unbeorderte Reservisten mit Mannschaftsdienstgraden und Allerwelts ATN für Einsätze auch eingeplant werden können.
Ihre erste Antwort dazu wurde zudem allg. gehalten, darauf habe ich geantwortet. Alles andere in anderen Threads kenne ich dazu nicht.

ZitatWenn MMG mehrere Res begegnet ist, dann gehören sie wohl zu den von mir aufgeführten Mangel-ATN zu den Kontingenten der BwVerwaltung oder Truppenpsychologen, mitsamt also Unteroffiziere, Feldwebel oder Offiziere.
Soso, interessant, Sie wissen also wen ich im Einsatz begegnet bin.  Aber, im Ernst, mir in den verschiedenen Betreuungseinrichtungen mehrere Res., auch, als Mannschafter begegnet.
Allesamt eher keine Mangel-ATN.


Natürlich bin ich konform, das bei Unbeorderte Reservisten mit Mannschaftsdienstgraden und Allerwelts ATN für Einsätze eingeplant zu werden, eher suboptimal ist.


MMG

Zitat von: KlausP am 22. August 2012, 17:15:34
ZitatAllgemein war doch die Aussage von Migu: "Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte."

So ist es ja auch gemäß Vorschriftenlage und es war auch noch nie anders. Und: Ja, ich habe schon mehrfach an der Stellenbesetzungsliste eines Leitverbandes sowohl für KFOR als auch für ISAF mitgewirkt, zwar "nur" in einem PzGrenBtl, aber immerhin.

KlausP, die Vorschrifteinlage stelle ich überhaupt nicht in Frage, nur die Anwendung ihrer scheint nicht immer Vorschriftengerecht zu sein.
Sonst wären mir in meinen Einsätzen div. Probleme mit den SBL Inhabern erspart geblieben.

miguhamburg1

Sie haben Recht, lieber MMG, ich implizierte Zuschriften auf einem Parallelthread hier im Unterforum auch von heute mit diesem Fragensteller.

MMG


Colonel Sanders

Jetzt bin ich als einer der Fragesteller dann doch ein bisschen verwirrt von den verschiedenen Konstellationen beordert-nichtbeordert und den diversen Laufbahngruppen.
Also konstruiere ich mal einen Fall:

Angenommen, ich wäre für einen Truppenteil aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation interessant (nehmen wir mal die Truppe für Operative Information, zum einen weil sie meinem tatsächlichen beruflichen Umfeld am nächsten kommt und weil sie laut ihren eigenen Internetseiten sehr intensiv an Auslandseinsätzen beteiligt ist). Die würden jetzt z. B. sagen: "Wir wollen Sie beordern und machen Sie aufgrund Ihrer zivilberuflichen Vorkenntnisse sogar zum Feldwebel". Dann würde ich sagen: "Ist super, aber ich gehe nicht ins Ausland!". Könnte oder würde man dann die Beorderung ablehnen?

(Und nur zur Info, dass keine falschen Eindrücke entstehen: Das ist jetzt keine Wunschvorstellung von mir, dass es tatsächlich mal so kommen möge, sondern nur ein konstruierter Fall, weil ich das Thema sehr interessant finde.)

miguhamburg1


Tommie

Zitat von: Colonel Sanders am 22. August 2012, 18:11:24
Angenommen, ich wäre für einen Truppenteil aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation interessant (nehmen wir mal die Truppe für Operative Information, zum einen weil sie meinem tatsächlichen beruflichen Umfeld am nächsten kommt und weil sie laut ihren eigenen Internetseiten sehr intensiv an Auslandseinsätzen beteiligt ist). Die würden jetzt z. B. sagen: "Wir wollen Sie beordern und machen Sie aufgrund Ihrer zivilberuflichen Vorkenntnisse sogar zum Feldwebel". Dann würde ich sagen: "Ist super, aber ich gehe nicht ins Ausland!". Könnte oder würde man dann die Beorderung ablehnen?

Dieser Fall wird allerdings so nicht eintreten ;) ! Und ich liefere auch gleich die Begründung dazu:
Wenn Sie als "klassischer Reservist" (Ex-GWDL/FWDL oder Ex-SaZ!) aufgrund Ihrer zivilberuflichen Ausbildung und Tätigkeit einen höheren Dienstgrad bekommen, dann erhalten Sie diesen zunächst vorläufig! Quelle hierfür ist z. B. die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und dort der § 5 (Beförderung)!
Und so lange Sie einen Dienstgrad nicht endgültig verliegen bekommen haben, können Sie auch nicht in einen Einsatz gehen! Quelle hierfür ist die ZDv 20/3, Ziffer 204, die da besagt:

"Reservisten oder Reservistinnen, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen wurde, dürfen bis zur endgültigen Verleihung dieses Dienstgrades nur in ihrer Beorderungsverwendung üben."

Eine Möglichkeit wäre jedoch, ihnen nur für den Einsatz den Dienstgrad vorläufig zu verleihen, danach isser dann aber wieder weg ...

InstUffzSEAKlima

Es gibt doch im Einsatz Personen, die ausschließlich dort einen DG tragen und im Inland Beamte/Angestellte im Bereich Wehrverwaltung sind, ohne aber Reservist zu sein.

Tommie

Ja, die gibt es, allerdings sind diese Herrschaften im Einsatz als Reservist geführt, empfangen also Wehrsold und werden als Wehrsoldempfänger vom VdRBw e. V. als Reservisten für die Statistik "missbraucht" ;) !

Und ... die wichtigste Aussage ist die, dass diese Herrschaften Zivilbedienstete der Bundeswehr oder entsprechende Behörden (BAWV, etc.) sind! Und das hat der Kamerad "Colonel Sanders" nicht gefragt ;) !

Colonel Sanders

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. August 2012, 18:42:41
Es gibt doch im Einsatz Personen, die ausschließlich dort einen DG tragen und im Inland Beamte/Angestellte im Bereich Wehrverwaltung sind, ohne aber Reservist zu sein.

Hilfe, jetzt wird's ja ganz verwirrend...  ;)

Tommie

Ist aber so ;) ! Die Regierungsobersekretärin, die im heimischen Bundeswehrdienstleistungszentrum als Rechnungsführerin im Arbeitsverhältnis als zivile Bedienstete arbeitet, geht -natürlich nach Absolvierung aller notwendigen Vorausbildungen einschließlich der ASA!- im Dienstgrad eines Oberfeldwebels in den Einsatz und macht dort das gleiche wie zu Hause (im Prinzip und grob vereinfacht ;) !), allerdings in Uniform!

Den Dienstgrad erhält sie nur für diese Verwendung und gibt ihn hinterher wieder ab! Aber wie gesagt, das war ja nicht die Frage gewesen, die Sie betrifft ;) !

Colonel Sanders

Aber so erklärt, dass ich's jetzt verstanden habe, was damit gemeint war.  :)
Vielen Dank!!!

ulli76

Hängt damit zusammen,dass wir kein Zivilpersonal mit in die Einsätze nehmen dürfen. So macht man Personal,dessen Qualifikation man auch im Einsatz braucht und wo es keine oder zu wenig Soldaten von gibt, für den Einsatz zu Soldaten.Der Dienstgrad richtet sich nach der Besoldung.
Einzige Ausnahme sind die Militärseelsorger.Aber die sind ja auch im Inland schon uniformiert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LoggiSU

Zitat von: Tommie am 22. August 2012, 18:38:25

Eine Möglichkeit wäre jedoch, ihnen nur für den Einsatz den Dienstgrad vorläufig zu verleihen, danach isser dann aber wieder weg ...

Das ist der sogenannte zeitweilig verliehene Dienstgrad.

Mal rein theoretisch gedacht: man kann wie Tommie ja sagte, mit nem vorläufig verliehenen DG nur in der Beorderungsverwendung üben.
Wie verhält es sich denn, wenn ich in dieser Verwendung den Einsatz gehen würde? Z.B. im Bereich OpInfo, Logistik usw.
Wäre das nicht auch in der Beorderungsverwendung?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Tommie

Nein, wäre es nicht, weil die ZDv 20/3 in der Ziffer 421 ausführt:

"Die Verwendung (Einplanung auf einen ,,Dienstposten" in der Stellenbesetzungsliste für den Einsatz) in einer besonderen Auslandsverwendung ist keine Beorderung. ..."

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