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Kind geboren, Geburtsurkunde bei EF nachreichen oder versenden?

Begonnen von paronn, 23. August 2012, 15:51:58

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paronn

Hallo Community,

mein zweiter Sohn wure anfang Juli geboren.
Ich habe am 17.09.2012 die EF im ZnwG OST.
War bereits beim WdB und hab seine Geburtsurkunde beglaubigen lassen. Sollte ich diese einfach mit zum Test nehmen und dort abgeben, oder diese lieber vorab hinschicken?
Hab einwenig Angst das die verschütt geht.

Gruß, P

KlausP

Was hat der Wehrdienstberater denn zu der Frage gesagt? Ich würde beim ZNwG anrufen und nachfragen.

ZitatHab einwenig Angst das die verschütt geht.

Man kann sowas per Einschreiben mit Rückschein versenden. Dann kann die Post auch nachforschen, wo der Brief im Fall der Fälle abgeblieben ist.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

paronn

Hab mit dem ZnwG telefoniert.
Man kann die Unterlagen dort direkt nachreichen.
Nach der Einweisung gibt man die Sachen an die bearbeitende Person ab.

Ist mir lieber als das ich alles nochmal beglaubigen muss, falls es per Post oder Dienstpost doch nicht die richtige Stelle erreichen sollte. Ist ja schon öfter passiert das Unterlagen verschwunden sind.

Gruß, P

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