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Anschlussverwendung ändern

Begonnen von schuetze01, 28. August 2012, 20:56:53

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schuetze01

Guten Abend zusammen,

ich habe ein paar Fragen bzgl. meiner ATB / ATN.

Ich trete ab Januar 2013 meine AGA bei den Panzergrenadieren als Mannschafter an, meine vorgesehene Anschlussverwendung ist Kraftfahrer C / D, also laut Einplanungsentscheidung TrspSdt SLT SK.

Diese Verwendung entspricht nicht ganz meinen Verwendungswünschen, laut Telefonat mit dem Einplaner ist auch keine andere Verwendung momentan möglich, deswegen hier meine Fragen:

Kann sich in der AGA wegen der ATN / ATB noch eine Änderung ergeben? Ich habe wirklich Bedenken, dass ich als Kraftfahrer wirklich nur den ganzen Tag hinterm Steuer sitze und ich sportlich und militärisch nichts mehr mache, da ich ja in diesem Bereich ursprünglich etwas machen wollte.

Wie genau ist das nach meiner Dienstzeit mit dem Bfd? Läuft es dann auf den Berufskraftfahrer hinaus oder kann man dann auch noch in eine andere Richtung gehen?

Im ZNwG war ich nicht in einem Gespräch beim Bfd, kommt das noch im Anschluss während der Dienstzeit?


Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für viele Antworten

MfG


Ralf

Es wird sich in der Grundausbildung nichts an deiner vorgesehenen Verwendung ändern. Du hast für diese Stelle unterschrieben und somit ein Anrecht darauf.

Ich gehe davon aus, dass du SaZ 04 bist, damit sind deine BFD Ansprüche begrenzt. Den Berufskraftfahrer machst du als Ausbildung während deiner Dienstzeit jedenfalls nicht.
Schau dir deine Stelle an, du hast immerhin 6 Monate Zeit und entscheide dich dann, ob sie dir nicht doch gefällt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

ZitatIm ZNwG war ich nicht in einem Gespräch beim Bfd, kommt das noch im Anschluss während der Dienstzeit?

Ja, es wird vermutlich nach der Grundausbildung ein Erstgespräch beim BFD geben, diesen Termin sollten Sie unbedingt wahrnehmen, weil Sie da schon mal Ihre ersten Fragen loswerden können. Der Berater wird Sie dann im Laufe Ihrer Dienstzeit sicher mehrfach kontaktieren, auch hier empfehle ich dringend, diese manchmal auch nur kurzen Gespräche nicht leichtfertig zu verpassen oder abzusagen, es ist in Ihrem Interesse. Ob Sie mit Ihrer Verwendung im Anschluß an Ihre Dienstzeit den Abschluß als Berufskraftfahrer machen können, kann Ihnen aber nur der BFD-berater sagen. Immerhin haben Sie als SaZ 4 nach der Änderung des SVG einen Anspruch auf 12 Monate Förderung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schuetze01

Vielen Dank erstmal für die kompetenten Antworten !!!

Aber wie genau sieht es denn als Kraftfahrer mit Sport, Gefechtsdienst etc. aus? Kommt das auch noch vor oder beschränkt sich dann die Tätigkeit wirklich nur aufs Fahren?