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Die Sache mit den Zähnen

Begonnen von sabse knapse, 13. September 2012, 17:21:33

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sabse knapse

Hallo,
Ich will ja alles zur Einstellung (01.10) richtig machen, da war ich heute beim Zahnarzt. Er hat 2 Löcher repetiert und meinte da wären noch 2-3 Zähne die überkront werden müssten. Hat aber gesagt, darum kann sich die Bundeswehr kümmern.
Zudem habe ich sehr schlechte zahnhälse, 2 Kronen (teurere, die mit Gold und drüber Keramik) und hält noch 2-3 die überkront werden müssten.

Glaubt ihr da gibt es bei der zahnärztlichen Untersuchung am Anfang Ärger oder so?

Mit den Kronen hat mir mein Zahnarzt vorher (Juli) nicht gesagt, sonst hatte ich es vorher machen lassen.
Fühle mich jetzt echt schlecht...

Rene_Ha

Hey,
Ich denke mal das gibt keine Probleme.
Das problem mit den löchern hast du behoben.
Damit hast du alles dir mögliche getan.

Ich hab mir von meinem Zahnarzt ein schreiben geben lassen das er keine dingenden beanstandungen hat.
Somit habe ich meinen teil erfuellt.

Vll schreibt dir dein arzt auch sowas?!

Am 1.10 wo kommst du denn hin?

ulli76

@Rene: Völliger Blödsinn,den du da schreibst. Der Bundeswehrarzt wird sich spätestens bei der Einstellungsuntersuchung die Kauleiste anschauen. Wenn da teure Behandlungen anstehen (also genau alles außer mal nen kleines Loch flicken), wird derjenige nicht eingestellt.
Genauso ein Unfug ist die Aussage des Zahnarztes- von wegen da kann sich die Bundeswehr drum kümmern. Genau dafür ist die Bundeswehr nicht da. Dadurch, dass wir umfangreichere Leistungen als im Zivilen bekommen, wird schon genau auf die Zähne geschaut. Wenn da was überkront werden muss, wird derjenige kaum eingestellt werden- oder in nem Status (z.B. FWDL wo man ggf. aufschiebbare Behandlungen nach DZE machen lassen kann), wo er im Leben keine Genehmigung zu dieser Maßnahme bekommt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

sabse knapse

Hallo,

Danke für die Antworten. Wie gesagt. Hätte mir mein Zahnarzt im Juli gesagt, hätte ich die beiden ja noch überkronen lassen. Doch das er jetzt auf die Idee kommt. Scheisse.

Seine Aussage verstehe ich auch nicht...

Also die Zähne gammeln jetzt nicht wahllos vor sich hin. Sie sollten halt zur Stabilisierung überkront werden. Gefüllt sind sie ordentlich.

MfG

Jägerlein1

Und was ist wenn morgen festgestellt wird das ich ne Krone brauch, dass kann der zivile Zahnarzt ja auch nichtmehr machen bis zum 01.10 was soll man dann tun?

ulli76

Kann passieren, dass man dich dann eben nicht einstellt und dir die Auflage gibt, das beheben zu lassen.

@sabse: Das wäre z.B. so ne Sache für nen FWDL- soll irgendwann gemacht werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass die Zähne brechen, eilt aber nicht soo dringend, dass man das sofort machen muss. Aber dann zahlt der Bund das eben auch nicht.
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Captain Morgan

Muss erst der Zahnarzt darauf aufmerksam machen das man schlechte Zähne hat, und diese Behandelt werden müssen?
Ich mein, sowas kommt ja nicht von heut auf Morgen, sodass man sich schon viel früher hätte kümmern können.

Wie bereits geschrieben steht wahrscheinlich nun die Einstellung wegen dieser Punkte im Weg, nächster Versuch wäre dann der 02.01.2013, bis dahin kann die Kauleiste vollständig saniert werden.

ZitatAlso die Zähne gammeln jetzt nicht wahllos vor sich hin.
Was denn dann? Hier wird ja nicht nur von einem Loch gesprochen, sondern von mehreren Zähnen und Zahnhälsen die dringend behandelt werden müssen.

sabse knapse

Also das ich schlechte Zähne habe, weiß ich. Ich bin aber immer regelmäßig hin gegangen ud alles.

Er meinte, unbedingt brauche ich keine Kronen. Es wäre besser. Macht den Zahn stabiler. Jetzt sind die gefüllt. Keine Schmerzen oder sonst was.

Ich habe die anderen beiden Zähne auch überkronenlassen bevor sie in sich zusammen gebrochen sind.
Denke mein Zahnarzt macht wohl gerne Kronen.

sabse knapse

Ich bin jetzt echt Mega verunsichert.

Also ich habe nochmal mit meinen Zahnarzt gesprochen. Er meinte: "die Zähne sind gefüllt, haben kein Karies mehr. Könnten halt überkront werden, müssen es aber nicht zwingend."

Denkt ihr also trotz dieser Aussage kann ich abgelehnt werden? Mir wurde nur gesagt die Zähne müssen vor Dienstantritt in Ordnung sein. Mit einer Füllung sind sie doch in Ordnung? Oder sehr ich das falsch?

Captain Morgan

Ich weiß jetzt nicht wie viel vom Zahn gefüllt werden musste, kann mir aber vorstellen das bei hoher Belastung, der Zahn bzw. die Zähne durch die Füllung "aufplatzen" (also von innen nach außen Brechen) können. Durch eine Krone wird damit aber gegengesteuert.

Eventuell nochmals einen zweiten Zahnarzt aufsuchen der sich die Sachlage anschaut, kommt mir vor als wenn der aktuelle Zahnarzt nur das nötigste machen will.  :o

Captain Morgan

Ups, ulli hatte ja bereits geschrieben das die Zähne aufbrechen können, na ja, doppelt hält besser.  ;D

sabse knapse

Ich weiß gar nicht wieso ich das nicht schon früher gemacht habe, aber ich habe im Zentrum für nachwuchsgewinnung bei den Ärzten angerufen.
Sie meinte, solange ein Zahn gefüllt werden kann, reicht eine Füllung aus. Es muss nicht überkront werden.
Sie hat es extra in meiner Akte vermehrt. Das ich mich danach erkundigt habe...

Captain Morgan

Na siehst, alles halb so wild, mit ein bisschen Eigeninitiative klappt das schon. ;)
Und jetzt immer fein die Kauleiste schrubben, als Mädel möchte man doch schöne gesunde Zähne haben um die Jungs, ohne die Hand vor den Mund zu halten, anlächeln zu können.


Zitat von: sabse knapse am 17. September 2012, 19:41:13
Sie hat es extra in meiner Akte vermehrt.
Was hat sie denn dort vermehrt? Die Buchstaben mit ihrer Notiz?  ;D

sabse knapse

Sie hat reingeschrieben das ich angerufen habe und das nur eine Füllung i.o. Ist.

War echt fertig. Habe zwar immer noch Angst, aber ich denke wenn es so ist wie die Ärztin es gesagt hat, Habich nix zu befürchten.

ulli76

Naja- die kann sich ja nur auf das stützen, was du angegeben hast und sie hat den aktuellen Befund nicht gesehen. Da frag ich mich echt, was die da reingeschrieben hat.
Maßgeblich ist eh der Befund des Zahnarztes bei der Einstellungsuntersuchung.
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