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Darf ich mein G36 auf eigene Kosten aufrüsten?

Begonnen von Ruffy, 20. September 2012, 17:25:00

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Ruffy

Also nur mal rein Theoretisch, ist es möglich bzw. erlaubt dass ich mir von meinem eigenen Geld gekaufte Teile wie eine andere Visierschiene (z.b. die vom G36c) oder einen Handschutz mit Picatinny-Schiene an meinem G36 anbringe? Oder ist das nicht Erlaubt?
Oderint dum metuant

KlausP

Das ist nicht erlaubt weil es eine technische Änderung wäre, sie Sie nicht vornehmen dürfen. Dabei ist es egal, welche Teile Sie verbauen - selbst wenn das alles Teile sind, die direkt von H&K vom Band kommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

BulleMölders

Dann darf ich "meine" Fregatte wohl auch nicht mit anderen Flugkörpern ausstatten?

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

KlausP

Zitat von: BulleMölders am 20. September 2012, 17:31:57
Dann darf ich "meine" Fregatte wohl auch nicht mit anderen Flugkörpern ausstatten?

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

Nein, und wenn du dir schon welche gekauft hast, darfst du dir die in den Vorgarten stellen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ruffy

Zitat von: AriFuSchr am 20. September 2012, 17:30:42
Du hast kein G36 welches Dir gehört. Es ist Eigentum der Bw.

Ach was? Trotzdem ist es meine Waffe. Oder sagst du z.b. "Jetzt reinige ich das Gewehr der Bundeswehr."  Nein, also  :-X Kamerad ;-)
Bei uns war ein Ofw der ein anderes Visier drauf hatte.. Deswegen frage ich..
Oderint dum metuant

AriFuSchr

Zitatin den Vorgarten stellen.

besser in die Badewanne, die möchten schwimmen
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

AriFuSchr

ZitatAch was? Trotzdem ist es meine Waffe. Oder sagst du z.b. "Jetzt reinige ich das Gewehr der Bundeswehr."  Nein, also   Kamerad ;-)

Zwischen dem Eigentümer und dem Reiniger einer Sache gibt es dann doch einen kleinen aber feinen Unterschied.
Und zwischen dem Fw und Dir auch.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ruffy

Dann informier dich mal bitte über den Unterschied von Eigentümer und Besitzer.
Und der Unterschied zwischen dem Fw und mir ist die Dienstzeit, die ich aufholen werde.
Und ganz nebenbei wollt ich nur wissen ob es erlaubt ist und habe nie gesagt dass ich es vorhabe.
Oderint dum metuant

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AriFuSchr

ZitatDann informier dich mal bitte über den Unterschied von Eigentümer und Besitzer.

scheinst ja ein ganz quirrliger zu sein. Darf ein Mieter das gemietete Haus umbauen?
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Ruffy

Ich werde nicht pampig, sondern mache ihn nur auf irrelevante Kleinigkeiten aufmerksam, wie er es scheinbar für nötig hält, es bei anderen tun zu müssen.

Und ja ein Mieter darf ein gemietetes Haus umbauen, solange er es wieder in den ursprünglichen zustand bringt wenn er es wieder verlässt.
Oderint dum metuant

AriFuSchr

verehrter junger Freund,

ich fürchte und ich hasse Dich nicht.

Zu Deiner Kenntnisnahme, Mieter dürfen Einbauten in das gemietete Objekt (in der Regel nur mit Zustimmung des Vemieters) vornehmen, jedoch keine Umbauten.
Zwischen dem Ein- und dem Umbau gibt es ebenfalls Unterschiede.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

miguhamburg1

Falsch geraten - ohne Einverständnis Ihres Vermieters dürfen Sie schlicht gar nichts im Haus/in der Wohnung baulich verändern, konkret gesagt, Mauern durchbrechen, entfernen, hinzufügen oder versetzen, Zimmertüren austauschen oder fest mit dem Bauwerk verbundene Geräte oder Einrichtungen entfernen, verändern oder austauschen. Quelle: BGB und Mietrecht

Nur befugtem und dafür ausgebildetem Personal der Bundeswehr ist es gestattet, Änderungen an Wehrmaterial einschl. Waffen vorzunehmen.

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