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Überstunden in den ersten 6 Monaten Dienst

Begonnen von Deemanta, 26. September 2012, 08:41:21

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Deemanta

Guten Morgen!

Also ich blicke hier bei den Wirrwar nicht mehr so durch. Es geht um folgendes. Ich bin im 5. Dienstmonat. In diesem Monat bin ich auf einem Truppenübungsgelände und habe teilweise bis zu 16 Stunden Dienst. Diese Woche sogar 3 mal GvD. Da ich der einzige bin der noch nicht den 6. Monat Dienstzeit erreicht habe zähle ich was die Urlaubsreglung angeht anscheinend im Vergleich zu meinen Kameraden als Sonderfall (so weit ich informiert bin)

Die einen sagen mir, dass ich mir in den ersten 6 Monaten keine Überstunden aufschreiben lassen kann und diese wie es für alle anderen vorgesehen ist in Urlaub umzusetzen. Dann lese ich an manchen stellen, dass es nur für die Zeit in der AGA gilt. Wiederrum sagen mir andere, dass ich es mir nur auszahlen lassen kann.

Was mich bei der ganzen Sache stört ist dass es ein Kompanieurlaub ist und ich schon den gesamten Urlaub den ich für dieses Jahr bekommen habe aufgebraucht habe weil dies so befohlen wurde.

Was kann ich mir jetzt genau aufschreiben? Könnte mir wieder Urlaub befohlen werden auch wenn ich nichts aufschreiben kann? Ich hoffe ich bekomme eine klare Antwort drauf. Und ja!  Ich habe die Suchfunktion genutzt und auch die Verordnung über Gewährung von Erschwerniszulagen. Aber mehr als weitere Verwirrung brachte mir dies nicht. Im übrigen bin ich SaZ4!

Danke im Voraus!

KlausP

ZitatIch habe die Suchfunktion genutzt und auch die Verordnung über Gewährung von Erschwerniszulagen.

Da steht das, was Sie suche, auch nicht drin. Ausschlaggebend für den Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst ist der sogenannte "Dienstzeiterlass". In der mir bekannten Fassung steht, dass einen Soldaten innerhalb der ersten 3 Dienstmonate gar kein Ausgleich zusteht und in den nächsten 3 Monaten nur finanzieller Ausgleich gewährt wird. Ich weiss aber auch, dass es eine Neufassung des Erlasses gibt, die ist mir allerdings nicht bekannt.

ZitatWas mich bei der ganzen Sache stört ist dass es ein Kompanieurlaub ist und ich schon den gesamten Urlaub den ich für dieses Jahr bekommen habe aufgebraucht habe weil dies so befohlen wurde.

Zum Urlaub: Erholungsurlaub kann nicht befohlen werden, auch wenn manche Disziplinarvorgesetzte das gerne so hätten. Quelle dazu: ZDv 14/5, F 511 Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung (Ziffer weiss ich jetzt nicht aus dem Hut). Der Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst (der Ihnen mMn nicht zusteht, da nur finanziell möglich) kann und soll durch den Disziplinarvorgesetzten befohlen werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Deemanta

Ich habe ja schon fast damit gerechnet KlausP, dass Sie der erste sein werden von dem ich eine Antwort bekomme. Ich bin immer wieder über Ihre schnelle Reaktion erstaunt.

Sooo...bevor ich nun zum Spieß renne und frage wie dies geregelt wird. Wo finde ich denn den aktuellen Erlass? Das Internet scheint nicht sonderlich geeignet zu sein um ein Großteil der ZDv oder bestimmt erlasse der Bundeswehr zu finden. Können sie mir vielleicht ein paar Quellen empfehlen in denen ich mich einlesen kann bevor ich weiter agiere?

KlausP

Im Internet habe ich den Dienstzeiterlass auch nicht gefunden. Der sollte in Papierform beim Spieß vorliegen, ansonsten ist er im IntraNetBw verfügbar.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: Deemanta am 26. September 2012, 10:01:15
Ich habe ja schon fast damit gerechnet KlausP, dass Sie der erste sein werden von dem ich eine Antwort bekomme. Ich bin immer wieder über Ihre schnelle Reaktion erstaunt.

Na ja, der Klaus ist Flexens letzter Answer-Bot, den er damals noch für den Chat programmiert hat, der ist immer online. ;D

Zitat von: Deemanta am 26. September 2012, 10:01:15
Sooo...bevor ich nun zum Spieß renne und frage wie dies geregelt wird. Wo finde ich denn den aktuellen Erlass?

Beim Spieß. Und bevor du dir 20 Seiten Papierkram durchliest lässt du dich vom Spieß am besten mal in den Erlass einweisen. ;)

Gruß Andi
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