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Soldat und Vater sein..!?

Begonnen von Ruffy, 26. September 2012, 12:42:10

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Ruffy

Hallo Leute, also meine Freundin ist schwanger und langsam hab ich das Gefühl dass es nur Nachteile mit sich bringt... Meine Freundin war heute bei der Caritas zur Schwangerschaftsberatung. Dort wurde ihr unter anderem geraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen.. Grund: Wenn wir beide das Sorgerecht hätten könnte das Kind ohne Unterschrift beider Eltern zum Arzt, zum Ausflug mit z.b. Kindergarten. Und eine Not- OP wäre auch nicht möglich wenn nicht wir beide Unterschreiben. Ich bin unter der Woche in der Kaserne und es kann auh in den Einsatz gehen. Gibt es da keine Möglichkeit dass wir beide das Sorgerecht bekommen können ohne dass für alles meine Unterschrift erforderlich ist? Und die Caritas hat auch gemeint dass die BW eine Geburtsbeihilfe nach der geburt des Kindes zahlen würde. Weiß jemand ob das erst. Ach einer bestimmten Dienstzeit möglich ist oder bekommt die jeder?   Danke Ruffy
Oderint dum metuant

wolverine

Zitat von: Ruffy am 26. September 2012, 12:42:10
Gibt es da keine Möglichkeit dass wir beide das Sorgerecht bekommen können ohne dass für alles meine Unterschrift erforderlich ist?
Bevollmächtigung?!
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ulli76

Das mit der Not-OP ist Quatsch.Das würde je nach Dringlichkeit sogar ohne jegliche Einwilligung der Eltern gehen.

Genauso kann das Kind mit einem Elternteil zum Arzt ohne schriftliche Bestätigung vom 2.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ruffy

Ja das mit der Bevollmächtigung hab ich mir auch gedacht, genau so dass das mit der Not-OP schwachsinn ist, aber meine Freundin ist fest davon überzeugt dass das so ist.. Weiß zufällig jemand wie das mit so einer Bevollmächtigung ist, bzw. ob man die irgendwo einreichen muss oder so? Ich wiil ihr ungern das alleinige Sorgerecht geben, weil ich ja dann im Falle einer Trennung ziemlich dumm dastehe...
Oderint dum metuant

wolverine

Man kann eine Vollmacht sogar mündlich erteilen. Oder man schreibt es generell oder für bestimmte, beschriebene Fälle auf. Unterschrift und Kopie des Personalausweises dazu.
Das mit der Sorgerechtsvereinbarung scheint mir großer Quatsch. Ich bin auch groß geworden obwohl mein Vater ganztags gearbeitet hat.
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Ruffy

Oderint dum metuant

Ralf

Zitat von: wolverine am 26. September 2012, 13:43:40...Das mit der Sorgerechtsvereinbarung scheint mir großer Quatsch. Ich bin auch groß geworden obwohl mein Vater ganztags gearbeitet hat.
Was wäre aber erst aus dir geworden, wenn das nicht so gewesen wäre  ;D
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erdpichel

Was Schwachsinnsaussagen von der Caritas!
Meine Tochter muss andauernd ohne mich zum Arzt und auch in "zivilen" Familien gehen seltenst beide eltern zusammen zum Arzt!
Und für den Einsatz hatte ich je Vollmacht ausgestellt, nennt sich "Übertragung der elterlichen Sorge" oder sowas...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Kalle Svensson

Zitat von: Ruffy am 26. September 2012, 12:42:10
Meine Freundin war heute bei der Caritas zur Schwangerschaftsberatung. Dort wurde ihr unter anderem geraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Deine Freundin muss gar nichts beantragen. Sie hat das Sorgerecht – ohne eine entsprechende Vereinbarung – ohnehin allein.


Zitat von: erdpichel am 26. September 2012, 14:44:00
Was Schwachsinnsaussagen von der Caritas!
Da stimme ich dir vollumfänglich zu! So eine Beratung gehört verboten.


Zitat von: wolverine am 26. September 2012, 13:43:40
Das mit der Sorgerechtsvereinbarung scheint mir großer Quatsch.
Dieser Quatsch nennt sich Sorgeerklärung. Sie kann auch vor der Geburt abgegeben werden.

Zitat von: wolverine am 26. September 2012, 13:43:40
Ich bin auch groß geworden obwohl mein Vater ganztags gearbeitet hat.
Was hat das mit der Sorgeerklärung zu tun?

wolverine

#9
1. weiß ich nicht, ob die beiden verheiratet sind/ heiraten werden oder wollen.
2. nach dem Eröffnungsthreat wird der Kindsmutter angeraten die alleinige Sorge zu beantragen. Nach dem von Ihnen selbst zitierten § ist das rechtlich überflüssig (weil sie die Sorge nach Abs. 2 bereits innehätte) und ob es sachlich begründet ist, ist Ansichtssache. Ich bin eher konservativ und denke, dass ein Kind eine Mutter- und eine Vaterfigur benötigt. Insofern: Aus beiden Betrachtungsweisen "Quatsch"!
3. Der Kindsmutter wird suggeriert, in Abwesenheit des Vaters handlungsunfähig zu sein. Das stimmt nicht und in bestimmtem - zugegeben geringerem - Rahmen sind Generationen von Kindern aufgewachsen obwohl ein Elternteil zumindest tagsüber nicht dauernd verfügbar war.
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StOPfr

Zitat von: erdpichel am 26. September 2012, 14:44:00
Was Schwachsinnsaussagen von der Caritas!
Ich glaube nicht dass eine Caritas-Mitarbeiterin so etwas gesagt hat. Die verstehen in der Regel etwas von ihrer Arbeit. Es muss sich um ein Missverständnis handeln (oder um eine Person, die ein extrem rückwärts gewandtes Weltbild weitertransportieren wollte  ::), aber auch die sind bei der Caritas eher selten).
Beispiele: Kaum ein Kind geht im Alltag mit beiden Elternteilen zum Arzt; bereits genannt: Not-OP usw.

Bei der angefragten Beihilfe (Anlass, Höhe, event. Wartezeit) bin ich gerade nicht auf dem Laufenden. Da weiß sicher jemand anders Rat.
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Kalle Svensson

Zitat von: wolverine am 26. September 2012, 15:11:05
1. weiß ich nicht, ob die beiden verheiratet sind/ heiraten werden oder wollen.
Der TE schrieb etwas von der Freundin, also ging ich von einem unverheirateten Paar aus.
Wenn man sich Gedanken um das Sorgerecht macht, bin ich davon ausgegangen, dass dies auch zum Zeitpunkt der Geburt noch der Fall sein wird. Wenn nicht, erübrigt sich die gesamte Diskussion.

Zitat von: wolverine am 26. September 2012, 15:11:05
Ich bin eher konservativ und denke, dass ein Kind eine Mutter- und eine Vaterfigur benötigt.
Da gehe ich zu 100 % mit. Trotzdem ist eine Sorgeerklärung kein Quatsch. Sie hat sehr weitreichende Folgen – sie nicht abzugeben auch. Ich sehe z. B. bei einer vor der Geburt abgegebenen Erklärung im Fall des Todes der Kindesmutter eine Absicherung des Kindesvaters bzgl. Sorgerecht (und Umgangsrecht).
Das müssen die beiden Beteiligten aber unter sich ausmachen.

Zitat von: wolverine am 26. September 2012, 15:11:05
... sind Generationen von Kindern aufgewachsen obwohl ein Elternteil zumindest tagsüber nicht dauernd verfügbar war.
Ich kannte es nicht anders, dass beide Elternteile Vollzeit gearbeitet haben. Das nimmt in der heutigen Arbeitswelt schon seit geraumer Zeit wieder zu.


Also entweder die Beratung ist ziemlich schlecht gelaufen, falsch verstanden oder anders dargelegt worden. Die Gesetzeslage ist im BGB nachzulesen. Vielleicht sollten die werdenden Eltern einmal gemeinsam mit jemandem sprechen, der sich mit so etwas auskennt. Die Caritas habe ich – wie Hochwürden auch bemerkte – jedoch in anderer, besserer Erinnerung.


Abschließend von mir dazu noch folgende Bemerkung:
Zitat von: Ruffy am 26. September 2012, 12:42:10
Hallo Leute, also meine Freundin ist schwanger und langsam hab ich das Gefühl dass es nur Nachteile mit sich bringt...
Irgend etwas läuft da falsch. (Es geht mich schlicht und ergreifend nichts an.)

erdpichel

Ich hab ehrlich gesagt auch schon überlegt, ob die Freundin ggf diese Aussage gehört haben WOLLTE... (aber du hast recht, es geht uns nix an)
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Ruffy

Die Schlussfolgerung dass wir nicht verheiratet sind ist richtig und das wird sich auch nicht ändern. Also ehrlich gesagt habe ich auch das gefühl sie wollte das so hören. Naja sie ist fest davon überzeugt dass die Tante von der Caritas recht hat. Ich hab beim Jugendamt angerufen und die sagten auch das ist schwachsinn... Naja für mich ist das erledigt sie bekommts soweit ich das beeinflussen kann nicht allein  ;) Hab ja noch etwas Zeit ihr das klarzumachen... ;)
Oderint dum metuant

StOPfr

ZitatNaja für mich ist das erledigt sie bekommts soweit ich das beeinflussen kann nicht allein   Hab ja noch etwas Zeit ihr das klarzumachen...
Hmmmm. Das hört sich - bei aller gebotenen Zurückhaltung - tatsächlich nicht so an, als würden wir demnächst zu einer größeren Hochzeitsfeier eingeladen  ;).
Dem Nachwuchs wünsche ich alles Gute und beste Gesundheit.
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