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Ziviler Führerschein bei der Bundeswehr möglich?

Begonnen von Björn1992, 26. September 2012, 20:01:17

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Björn1992

So mal ne etwas außergewöhnliche Frage :)
Es sieht so aus das ich nächstes Jahr gerne den Motorradführerschein machen möchte.
Nun sieht es so aus das ich ja nicht weiß ob ich nächstes Jahr verschiedene Lehrgänge habe oder gleich in die ZAW komme, daher ist es ja nicht klar ersichtlich ob ich lange genug an einem Standort bin um bei einer zivilen Fahrschule den Führerschein ganz normal zu erwerben.
Nun ist meine Frage ob ich dies auch bei der Bundeswehr machen kann oder ob der Führerschein auf jedenfall für meine Verwendung notwendig sein muss (das ist er nämlich definitiv nicht da ich 26er werde/bin).
Weiß da jemand was?

KlausP

Zitat... ob der Führerschein auf jedenfall für meine Verwendung notwendig sein muss ...

Ja, muss er. Warum sollte Ihnen die Bundeswehr den Dienstführerschein hinterherwerfen wenn Sie ihn dienstlich gar nicht benötigen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Björn1992

Nein nein :) Sie haben mich da jetzt glaube ich etwas missverstanden. Logischerweiße will ich ihn NICHT hinterhergeworfen bekommen. Darum frage ich ja ob es unter Umständen möglich ist den ZIVILEN Motorradführerschein bei der Bundeswehr zu machen.

KlausP

Wenn jemand keinen Zivilführerschein der für den Dienstführerschein benötigten Klasse hat, wird er immer auf einen "Anfänger"-Lehrgang kommandiert und er bekommt dann auch den Zivilführerschein. Der Dienstführerschein ist generell nur in Verbindung mit dem entsprechenden Zivilführerschein gültig. Da Sie aber keinen Dienstführerschein der Klasse A benötigen, werden Sie auch nicht auf den entsprechenden Lehrgang gehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Björn1992

OK :) Viel hoffnung hatte ich zwar eh nicht, aber ich hab mir gedacht fragen kostet ja nichts.
Ich wusste außerdem garnicht das man für einen Führerschein auf einen Lehrgang geht.
Auf jeden fall Vielen dank für die aufklärung^^
LG

InstUffzSEAKlima

Die Anzahl der Soldaten, die keinen FS-Lehrgang benötigen und die Fahrberechtigung durch Handauflegen bekommen, dürfte sich in Grenzen halten bzw. liegt genau bei Null.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Björn1992 am 26. September 2012, 20:13:29
(...) Darum frage ich ja ob es unter Umständen möglich ist den ZIVILEN Motorradführerschein bei der Bundeswehr zu machen.

Du kannst, während du bei der Bw bist, einen zivilen FS machen, allerdings nach Dienst bei einer zivilen Fahrschule deiner Wahl, sofern das zeitlich und örtlich mit dem Dienstbetrieb zu vereinbaren ist (Lehrgänge, Einsatz usw.).

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