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Wehrübung und Krankenversicherung

Begonnen von Vwdr 43, 19. August 2012, 06:05:01

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F_K

UTV - unendgeltliche Truppenärztliche Versorgung.

NEIN - den aufgrund Gesetzes ruht während der WÜ das Arbeitsverhältnis.

Wenn aber "nichts passiert" und der AG damit einverstanden ist (schriftlich?) - dann gilt wohl "wo kein Kläger da kein Richter".
Du bist halt "doppelt versichert" (Krankenkasse und Rente) - aber dem Gedanken des Abbaues von Überstunden entspricht eine WÜ wohl nicht.

AriFuSchr

beim Abbau von Überstunden (Freizeitausgleich) steht anders als beim Urlaub nicht der Erholungsgesichtspunkt im Vordergrund.

ansonsten sehe ich es wie F_K - wenigstens Arbeitgeber schriftlich von der WÜ unterrichten. Die Doppelversicherung stellt nicht das Problem dar, sondern die Folgen (evtl. auch Spätfolgen) eines Unfalls während der WÜ
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

ulli76

Naja- oder er macht nen Deal mit seinem Arbeitgeber: Eine bestimmte Menge der Überstunden "verschwinden", dafür genehmigt der Chef offiziell die WÜ.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HCRenegade

Zitat von: ulli76 am 19. September 2012, 18:46:57
Naja- oder er macht nen Deal mit seinem Arbeitgeber: Eine bestimmte Menge der Überstunden "verschwinden", dafür genehmigt der Chef offiziell die WÜ.


Genau, und deswegen ist mMn das "Verbot", WÜ im Urlaub abzuleisten, Unfug. Letztendlich kann man sich das immer zurechdrehen, und wenn Chef und der Wehrübende einverstanden sind, gibts auch keine Probleme.

Es heißt zwar, WÜ im Urlaub seien unzulässig, aber unter Strafe gestellt ist das doch nicht (soweit ich weiß)?

Wenn Arbeitstätige nur mit Freistellung wehrüben würden, dann dürfte es wohl kaum berufstätige (aktive) Res geben.

kobra1411

Hat jemand Erfahrung wie es als Beamter mit privater Krankenversicherung zu handhaben ist?
Sollte die bestehende Krankenversicherung ähnlich der gesetzlichen für die Zeit der WÜ "ruhen", da diese ja aufgrund der Heilfürsorge in dem Zeitraum nicht benötigt würde.
Gibt es hier möglicherweise Sonderregelungen im Gegensatz zur gestzlichen Krankenkasse?

Vielen Dank!

HCRenegade

Offiziell meldest du dich bei der Krankenkasse für die Dauer der WÜ ab, heißt, dir werden in dem Zeitraum auch keine Beiträge berechnet.

Chef_6/451

Als Beamter hat man zwei Möglichkeiten:

a) ich stelle meine Krankenkasse ruhend. Zwingend wäre für diese Zeit aber eine Anwartschaft abzuschließen um keine Nachteile zu erleiden. Sonst könnte es sein das man eine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss oder höher eingestuft wird. Ob sich dieser Aufwand für eine kurze Wehrübung lohnt muss jeder selbst entscheiden. Bei längeren Wehrübungen ist der ABschluss einer Anwartschaft zwingend um Nachteile zu vermeiden.
b) ich mache gar nichts und lasse sie einfach weiterlaufen.


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"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

HCRenegade

Das hat aber nichts mit dem dasein als Beamter zu tun - das habe ich als (privatversicherter) Student genauso gehandhabt, je nach Wü-Dauer.

Anwartschaft habe ich aber (soweit ich mich erinnere) nicht gebraucht - ist aber auch schon eine Weile her, hat sich finanziell auch kaum gelohnt, weshalb ich die KV einfach weiterlaufen lassen habe.


@ Kobra:

So wie schon Chef gesagt hat, würde ich es von der WÜ-dauer abhängig machen - unter vier Wochen würde ich nichts weiter unternehmen und alles laufen lassen.

diodon-IV

Zitata) ich stelle meine Krankenkasse ruhend. Zwingend wäre für diese Zeit aber eine Anwartschaft abzuschließen um keine Nachteile zu erleiden.

Vorsicht! Sollte man den normalen Versicherungsverlauf  mit einer Anwartschaft "unterbrechen" entfällt für das entsprechende Jahr ein möglicher Anspruch auf Beitragsrückerstattung! Hier sollte man ggf. mal nachrechnen, was günstiger ist.



KlausP

ZitatVorsicht! Sollte man den normalen Versicherungsverlauf  mit einer Anwartschaft "unterbrechen" entfällt für das entsprechende Jahr ein möglicher Anspruch auf Beitragsrückerstattung! Hier sollte man ggf. mal nachrechnen, was günstiger ist.

Nein, war bei mir von 2007 bis 2010 nie der Fall.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

diodon-IV

Das könnte u.U. daran liegen, dass Du als SaZ bereits eine Anwartschaft hattest oder auch an Deiner Versicherungsgesellschaft und den Vertragsbedingungen, die Deiner Versicherung zu Grunde liegen.

Bei meiner PKV ist das so - definitiv. Hab mich damals ziemlich geärgert.

Also geänderter Ratschlag: Versicherungsbedigungen prüfen! ;)

kobra1411

Sehr geehrte Kameraden,

auf dem Wege vielen Dank für die schnellen und umfangreichen Antworten, hat mir an der Stelle schon mal ein gutes Stück weitergeholfen!

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