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befohlenes "freiwilliges" spülen? etc.

Begonnen von soldato, 26. September 2012, 23:59:39

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BulleMölders

An Bord von Schiffen und Booten gibt es in den Offz und PUO Messen Pantrys und die sind nicht immer "freiwillig" dort gewesen.

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Crewchief

Das mit dem Stiefelputzen ist so eine Sache. Das geht nur in bestimmten Ausnahmesituationen und nicht pauschal.

k3mp4fr34k

Mittlerweile ist auch jeder Soldat freiwillig bei der Bundeswehr. Und wer sich für die Laufbahn der Mannschaften verpflichtet sollte eigentlich wissen, dass sich die Tätigkeiten im wesentlichen auf die eines Angelernten/ Hilfsarbeiters beschränken. Und dazu gehört meiner Meinung nach auch das Spülen der benutzten Kaffetassen.
Welcher Meister in einem zivilen Betrieb stellt sich denn hin und kehrt selber die Werkhalle?

BulleMölders

Zitat von: buuhjaah am 29. September 2012, 20:55:21
Hallo,

was erwartet Ihr?
Mannschafter sind nunmal "Hilfsarbeiter", die dazu noch sehr gut bezahlt werden!

Soweit ich mal gehört hab, könnet Dich der Vorgesetzter sogar beauftragen seine Stiefel zu Reinigen (keine Ahnung ob dies so stimmt)
Grundsätzlich kann er das und der Befehl musste auch erstmal ausgeführt werden aber bei der am nächste Morgen folgenden Beschwerde sollte der Vorgesetzt schon eine gute Begründung für die Dienstliche Notwendigkeit des Befehls, sonst geht das ganze ziemlich nach hinten los.

Der Sachverhalt ist auch immer ein beliebter bei den Vorgesetzt Lehrgängen.

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justice005

ZitatMannschafter sind nunmal "Hilfsarbeiter", die dazu noch sehr gut bezahlt werden!

Trotzdm muss jeder Befehl einen dienstlichen Zweck haben. Und die Faulheit der Vorgesetzten zu unterstützen ist kein dienstlicher Zweck. Wie gesagt, ich will mich im konkreten Fall nicht festlegen, da der Fragesteller die Umstände zu unklar beschrieben hat. Aber tendentiell bin ich, was die Rechtmäßigkeit des Spül-Befehls angeht - eher skeptisch. 

ZitatSoweit ich mal gehört hab, könnet Dich der Vorgesetzter sogar beauftragen seine Stiefel zu Reinigen (keine Ahnung ob dies so stimmt)

Auch hier heißt das Zauberwort "dienstlicher Zweck". Das mag im Einzelfall tatsächlich zutreffen, ist dann aber gleichermaßen ein Armutszeugnis für den Vorgesetzten, was auch entsprechend angesehen wird.

ZitatWelcher Meister in einem zivilen Betrieb stellt sich denn hin und kehrt selber die Werkhalle?

Das ist völlig egal, weil der Meister ein privater Arbeitgeber ist. Der Staat ist nunmal an andere Regeln gebunden. Im übrigen ist nichts dagegen zu sagen, dass ein Mannschafter die Halle kehrt. Das hat eindeutig einen dienstlichen Zweck.
Es geht hier um die privaten Tassen des privaten Kaffeetrinkens. Da sehe ich schon einen Unterschied.

 


Crewchief

Vor gar nicht allzulanger Zeit (in einem unbekannten Land) .... gab es ja noch sogenannte "Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art". Da konnten auch Soldaten zum Abwaschen befohlen werden. Weil es eben eine dienstliche Veranstaltung war. Aber im Tagesgeschäft mit den privaten Maschinen, Tassen, Geschirr....

justice005

Zitatgab es ja noch sogenannte "Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art". Da konnten auch Soldaten zum Abwaschen befohlen werden. Weil es eben eine dienstliche Veranstaltung war. Aber im Tagesgeschäft mit den privaten Maschinen, Tassen, Geschirr....

Genau so ist es. Im Rahmen von dienstlichen Veranstaltungen kann natürlich dem Mannschafter das Spülen befohlen werden. Aber wenn es rein privat ist, dann eben nicht.


buuhjaah

Aber er macht es nicht in seiner freizeit, sondern wird dafür noch gut entlohnt.
Wenn ihm einmal in der Woche die 10 Minuten Spüldienst gegen seine Würde sind, hat er evtl den falschen Job.

Ich kann sowas einfach nicht Verstehen... da meldet sich einer als Hilfsarbeiter und jammert dann wenn er (seiner meinung nach) niedere Aufgaben erledigen muß!



justice005

ZitatWenn ihm einmal in der Woche die 10 Minuten Spüldienst gegen seine Würde sind, hat er evtl den falschen Job.

Und wenn ein Offizier oder Feldwebel denkt, er hat spülen nicht nötig, dann hat er auch ein falsches Berufsverständnis. Mit solchen Argumentationen kommt man nicht weiter.

ZitatIch kann sowas einfach nicht Verstehen... da meldet sich einer als Hilfsarbeiter und jammert dann wenn er (seiner meinung nach) niedere Aufgaben erledigen muß!

Vielleicht hat sich der "Hilfsarbeiter" gemeldet, um den verfassungsmäßigen Auftrag der Bundeswehr zu unterstützen und nicht, um den Lakeien zum Privatvergnügen von Vorgesetzten zu spielen?





buuhjaah

Ich, selber HG, hätte kein Problem damit und würde dies ohne zu jammern machen (was ich auch schon n viertel Jahr gemacht habe)...!
Er kann sich ja bei seinem vorgesetzten Beschweren, aber ob es dann besser wird bezweifle ich.

F_K

@ Justice:

Mal die Doku über die "Hilfsarbeiter" in Gerichten gesehen, die den Richtern die Roben hinlegen?

Und ab welche Ebene Gericht gibt es diese?

Merkste was?

(Es gibt viele, die sagen, die Gefechtsbereitschaft eines Gefechtstandes ist erst hergestellt, wenn es Kaffee gibt - das ist also auch treues Dienen ...)

LoggiSU

verstehe ich das hier richtig: da regt sich jemand als DEUTLICH niedrigster Dienstgrad in einer TE/Abt. auf, dass er alle 7 Tage einmal ein paar Tassen spülen muss? Wer sollte das denn wohl sonst machen, etwa die Feldwebeldienstgrade?
Also ich als UoP d.R. habe absolut kein Problem damit, auf WÜb mal den Pausenraum meiner TE aufzuräumen und abzuwaschen.
Und die meisten der aktiven Kameraden könnten schon fast meine Söhne sein.
Ist es so schwer, sich auch mal unterordnen zu können? Gerade als Mannschafter beim Militär sollte das selbstverständlich sein.
Ist meine persönliche Meinung.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Inkognito

Zitat von: LoggiSU am 29. September 2012, 22:28:53
(...)
Ist es so schwer, sich auch mal unterordnen zu können? Gerade als Mannschafter beim Militär sollte das selbstverständlich sein.
Ist meine persönliche Meinung.

Vielleicht hat er bei der Bewerbung das falsche Kästchen angekreuzt?  ;D
(Ab)normarly - Die (ab)normalen Dinge des Lebens

justin_k

Eines vorweg: Ich hab auch schon genug gespült und ähnliche Sachen gemacht und habe kein Problem damit. Das liegt aber auch daran, dass die Stimmung zwischen den Vorgesetzten und mir insgesamt ok ist. Dann ist das mit dem Unterordnen auch kein Problem.

Das Spülen an sich finde ich auch nicht demütigend, aber es gibt eben Vorgesetzte, die versuchen solche Sachen einzusetzen, um ihre Macht zu demonstrieren. Im ersten Posting wird ja angedeutet, dass dort vielleicht noch mehr schräg lauft. Und dann kann sowas schon ein Puzzleteil von vielen sein. Es kommt dann gar nicht so sehr darauf an, dass man dreckiges Geschirr produziert und einem Mannschaftssoldaten das Spülen befiehlt sondern wie man das macht. Mit dem passenden Tonfall kann man das garantiert demütigend hinbekommen.

Ich würde den Befehl aber so oder so ausführen und versuchen dem Dienstgrad nicht den Gefallen tun, mich darüber zu ärgern :P

Megawaldi

Ich sehe im sauberhalten des Gemeinschaftsraums durchaus auch einen dienstlichen Zweck. Und das sauberhalten (in dem Fall abspülen) ist hald ne typische Mannschafteraufgabe. Ich denke jeder sollte wissen wo sein Platz in der Gruppe ist.
Klingt Hart ist aber so, da Mannschafftssoldaten quasi Hilfskräfte sind und deshalb auch niedrige Aufgaben ausführen (müssen).

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