Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Umzugskostenvergütung und Wohnen während der AGA

Begonnen von Balboa, 02. Oktober 2012, 18:08:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Balboa

Hab Post von der Bundeswehr bekommen wegen dem Dienstantritt ... Jedenfalls steht da das mir die Umzgskostenvergütung zusteht.

1. Was darf ich mir darunter vorstelle? Wird mir da ein Wohnung zugestellt während der AGA(außerhalb der Kaserne o. innerhalb)

und 2. Ich habe vor während der ganzen AGA komplett dort zu bleiben also nicht nach Hause zu fahren ist das möglich?

danke im voraus


Andi

#1
Zitat von: Balboa am 02. Oktober 2012, 18:08:39
1. Was darf ich mir darunter vorstelle?

Dass die Bundeswehr keine Kenntnis über einen eigenen Hausstand deinerseits hat - du also mutmaßlich noch bei deinen Eltern wohnst - und sie dir den Umzug zu deinem Dienstort bezahlt (ist ja nicht viel, dass du fiktiv mitnehmen würdest, da du ja keinen eigenen Hausstand hast).

Zitat von: Balboa am 02. Oktober 2012, 18:08:39
Wird mir da ein Wohnung zugestellt während der AGA(außerhalb der Kaserne o. innerhalb)

Nein, nicht zum Dienstantritt und auch sonst nie. Wo du wohnst ist dein Privatvergnügen. Das Stellen einer dienstlichen Unterkunft hat damit nichts zu tun.

Zitat von: Balboa am 02. Oktober 2012, 18:08:39
2. Ich habe vor während der ganzen AGA komplett dort zu bleiben also nicht nach Hause zu fahren ist das möglich?

Ja, allerdings wirst du das nicht durchhalten. ;)

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Balboa

Also wird die Stube meine "Wohnung" sein,die ich mir auch mit anderen Kameraden teile, während der AGA und auch während dem richtigen Diesnt die

Andi

Wenn du einen Spint, ein Bett und einen Stuhl als "Wohnung" bezeichnen willst...
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

Zitat von: Balboa am 02. Oktober 2012, 20:55:37
Also wird die Stube meine "Wohnung" sein,die ich mir auch mit anderen Kameraden teile, während der AGA und auch während dem richtigen Diesnt die

Auch wenn Ihr Satz unvollständig ist:

Sie werden so lange verpflichtet sein, in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wie Sie

- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben      oder
- vorher keine eigene Wohnung im Einzugsbereich Ihrer Dienststelle haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau