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Neue Soldatenlaufbahnverordnung

Begonnen von ulli76, 27. Juni 2011, 13:57:15

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lowidle

Hallo allerseits,
habe ja schon eine Weile immer mal hier reingelesen.
Kurz zu mir: Ich ,Anfang 40 ,selbständig, Inhaber einer europäischen Lizenz für Berufsflugzeugführer mit Instrumentenflugberechtigung,Engl ICAO Level 4 (logisch) ,Aircraft Mechanic Licence Part 66 Cat A,paar Stunden stehen auch schon im Buch( so ca 2200; inklusive Multiengine Turboprop)Medical Class1 und Lizenzen sind current.
Luftsportgeräteführerlizenz Fallschirm inkl Freifall mit sehr wenigen Sprüngen bis dato (63...naja,aber konventionell ausgebildet,keine AFF Schnellbesohlung!)War zu meinen aktiven Zeiten auf der S4/ABCabw/SE Schiene unterwegs( will ich mir aber nicht mehr wirklich antun)
Habe 4 Auslandseinsätze hinter mir,davon zwei als Reservist

Seit einiger Zeit trage ich mich mit dem Gedanken ,mich wieder etwas bei der BW zu engagieren. Der zuständige Wehrdienstberater konnte mir allerdings nicht wirklich weiterhelfen.Ich habe auch keine Lust,mich den halben Tag ans Telefon zu hängen und nichtsagende Antworten zu bekommen.

Frage an die PersoExperten: Habe ich eine Chance, mit den oben angeführten Qualifikationen eine adäquate mob Stelle ,"or what ever"beim HEER zu bekommen? FJ Fachdienst?
Inwiefern trifft der §27 SLV für mich als Reservist zu?

wolverine

Zivile Qualifikationen? Das Aufgezählte nutzt für eine Feldjägerverwendung gar nichts.
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lowidle

Nix Feldjäger! ;D

ich meinte damit eher den flugaffinen Bereich (Fallschirmjäger,Heeresfliegerei etc...)

wolverine

Ok, aber auch im Bereich Fallschirmjäger (FschJg) ist davon nichts verwendbar. Außerdem sind weder Feld- noch Fallschirmjäger Verwendungen im Fachdienst. Bleibt die Frage nach zivilen Qualifikationen (Schulabschluss, Berufsausbildung)?
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lowidle

Wolferine,der Berufsflugzeugführer (CPL/IFR) IST eine zivilberufliche Qualifikation ,genau wie die "Flugzeugmechanikerlizenz"CAT.A)Ansonsten war da mal irgendwann eine Ausbildung zum KFZ Schlosser und ein Fachabitur.
Ich habe auch nicht vor,als Resi irgendwelche infanteristisch-springerischen Tätigkeiten einzunehmen ,sondern frage nach Möglichkeiten der Verwendung entsprechend der angeführten Qualifikationen.
Denn nicht umsonst gibt es ja den §27 SLV.


wolverine

Für die Bw sind diese zivilen Lizenzen leider nicht maßgeblich. Es wird niemand ein militärisches Luftfahrzeug führen weil er privat fliegt. Ebenso wird man nur nach entsprechenden Fachlehrgängen an Luftfahrzeugen als Mechaniker arbeiten. Ich gehe davon aus, dass Sie für die Bw einfach ein 40jähriger KFZ-Mechaniker mit Fachabitur sind. Alles andere ist Hobby.
Evtl. käme also eine Einplanung als InstUffz in Frage und hierzu müssten Sie noch den militärischen Teil des Uffz-Lehrgangs absolvieren. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das das ist, was Sie möchten?!
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lowidle

Sorry um mal ein paar Unklarheiten zu beseitigen.Ich führe nicht privat,als Hobby ein Luftfahrzeug,sondern beruflich.Sonst würde da Privatpilot stehen.
Im Übrigen bin ich FW d.R.(MatBew/ABC/SE) Nur halt ewig nicht mehr in diesem Metier tätig gewesen und habe es auch nicht mehr vor.
Daher frage ich nach Möglichkeiten der Verwendung und frage eben konkret, inwiefern der §27 SLV für mich in Betracht kommt(als Reservist)
Abgesehen davon liegt die Ausbildung zum CAT A Aircraft Mechanic DEUTLICH über dem ,was bei der Bundeswehr den normalen Flugzeugwarten vermittelt wird.Daher werden Vordienstzeiten der BW auch nur zum Teil auf diese Lizenz angerechnet,aber dass nur am Rande.

wolverine

Ok, wenn Sie mir nicht glauben, formulieren Sie einen entsprechenden Antrag, fügen Ihre Unterlagen bei und senden ihn an das PersABw bzw. die SDBw. Wenn ich recht behalten sollte, können Sie es ja hier noch einmal posten.
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ulli76

Ich würde den Einplaner eher in Richtung Luftfahrzeugmechaniker fragen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

lowidle

Danke Uli. Wie sieht es da mit Bedarf in Richtung Drohnen ,KZO etc aus? CAT B (Aircraft Technician) ist in Arbeit.
Macht es Sinn,direkt bei den Einheiten an die Tür zu klopfen?

ulli76

Nein, du müsstest deinen Einplaner fragen, für welche DP deine Qualifikationen geeignet sind. Alles andere macht keinen Sinn.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LuftwaffenSLD

Zitat von: lowidle am 09. Oktober 2012, 13:30:36
Sorry um mal ein paar Unklarheiten zu beseitigen.Ich führe nicht privat,als Hobby ein Luftfahrzeug,sondern beruflich.Sonst würde da Privatpilot stehen.


Zur fliegerischen Seite: die CPL (IFR oder nicht) ist bei der Bundeswehr keine hinreichende Lizenz. Diese wäre nur für die Hubschrauberfliegerei ( CPL(H)) zu gebrauchen, wobei die sonstige Ausbildung für Reservisten nicht zu realisieren wäre. Entsprechende Lehrgänge/ Ausbildungen sind auch nicht für Reservisten zugänglich. Von der Laufbahn mal ganz zu schweigen.

Selbst mit einer ATPL wäre der Zugang zu einer LFF-Verwendung auch in meinem Verband (Flugbereitschaft BMVg) als Reservist nicht realisierbar.

Zitat von: lowidle am 09. Oktober 2012, 13:30:36
Abgesehen davon liegt die Ausbildung zum CAT A Aircraft Mechanic DEUTLICH über dem ,was bei der Bundeswehr den normalen Flugzeugwarten vermittelt wird.Daher werden Vordienstzeiten der BW auch nur zum Teil auf diese Lizenz angerechnet,aber dass nur am Rande.

Was den CAT A betrifft: Es handelt sich hier um einen 0815 Mechaniker der, in der Verkehrsfliegerei, Arbeiten gem. Taskliste bescheinigen (Reifen Wechsel, Lampen Wechsel) und freigeben darf. Das CRS darf nur erteilt werden, wenn er selbst alleine an dem Flugzeug gearbeitet hat und nur er alleine Arbeiten im Tasktraining-Umfang bescheinigt hat.

Bei der Luftwaffe hingegen werden Mechaniker / Avioniker bis zur Berechtigung Cat B1 bzw. Cat B2 ausgebildet. (Geprüft wird hierfür bei der Lufthansa Technik AG) Auch bei der normalen Flugzeugwartung.
Wobei für bestimmte Waffensysteme auch die Freigabeberechtigung für Base Maintenance Cat C avisiert wird.

Mit solchen Behauptungen wäre ich also zurückhaltend!

Dass eine Anrechnung nur zum Teil stattfindet, liegt nicht zuletzt daran, dass ein Kampfflugzeug kein Verkehrsflugzeug ist.

lowidle

SLD ich vergass zu erwähnen dass ich natürlich die  theoretische ATPL Prüfung absolviert habe,sprich Inhaber einer CPL/IFR frozen ATPL bin.
Ich strebe keine fliegerische Verwendung in der BW an,da mir die Situation des fliegenden Personals bei der BW wohlbekannt ist.
Mir ging es um die Interpretation des §27 SLV.Nicht mehr ,nicht weniger.
Das mit den CATB1/B2 bei der BW ist mir neu. Ich konnte mich nur an die Querelen damals bei der Conversions auf die JAR 66 Lizenzen erinnern.Insbesondere an die Anrechnung der BW Vordienstzeiten,das LBA hat genauso argumentiert.Im Übrigen strebe ich eine B1 Lizenz an.

LuftwaffenSLD

Paragraph 27 SLV zielt auf aktive Soldaten bzw. deren Einstellung ab. Eine CPL mit IFR wäre hier bereits ausreichend. Die frozen ATPL könnte ggf. Ausbildungsabschnitte verkürzen, genaueres würde das PersAmt entscheiden. In deinem Fall allerdings irrelevant.

Falls ein Cat B1 mit Typerating auf A319, A340 oder G5000 angestrebt wird (also vollem Mustereintrag in der AML), könnte ich mir hier einen erhöhten Bedarf vorstellen. Auf Ebene Cat A eher nicht.

Allerdings dauert die Qualifikation mit Grundlagen und Level 3 sicherlich noch eine ganze Weile.

Aber wie Ulli76 bereits schrieb: Einplaner kontaktieren

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