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Wiedereinstellung mit Vorstrafe

Begonnen von HG Banna, 10. Oktober 2012, 10:26:56

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HG Banna

Hallo,
mich beschäftigt seit Tagen nur noch ein Gedanke... Ich will zurück zum Bund!
Ich war schon von 2007 - 2009 als FWDL'er im Heer tätig. Nun möchte ich mich wieder bei der Bundeswehr als SaZ 4 -8 bewerben und habe leider dazu ein problem.
Unzwar habe ich mich nach der BW zeit ziemlich gehn lassen und Scheiße gebaut. Ein BTM Delikt der mir eine Geldstrafe von 1200 Euro eingebracht hat. Ich war damals so doof und habe mich auf die falschen Leute eingelassen und mich in Sachen mit rein ziehen lassen die nicht hätten passieren sollen! Zudem habe ich einen Rechtsstreit verloren wo ich zu Kosten von 600 Euro verdonnert wurde. Beides ist sogut wie abgezahlt aber steht mit großer Sicherheit im Bundeszentralregister. Mein Wunsch ist es dennoch wieder zur Bundeswehr zu gehen um einfach einmal irgendwas richtig zu machen. Ich habe in der zwischen Zeit auch eine kleine Tochter gekriegt und möchte dieser auch eine schöne Zukunft sichern. Leider denke ich das mir diese Vorstrafen im Weg stehen. Und nun richte ich mich an dieses Forum um einmal für klarheit zu sorgen und einfach mal zu erfragen wie meine Chancen stehen als Wiedereinsteller für die Mannschaftslaufbahn genommen zu werden.
Mfg Hg Banna

Chef_6/451

Mannschaftslaufbahn? Zukunft?
Mal ganz ehrlich. Suchen sie sich einen zivilen Job. Wenn Sie keine Ausbildung haben, suchen Sie sich eine.
Wenn Sie ihrer Tochter einen Gefallen tun wollen, dann planen Sie nicht für die nächsten vier Jahre mit der Bundeswehr, was ist danach? Die Einstellungschancen aufgrund ihrer Konflikte mit dem Gesetz sind eher gering.
Überlegen Sie einfach, was nach den vier Jahren sein soll - dann sind sie vier Jahre älter, haben 7 Monate BFD Anspruch, aber (wahrscheinlich) immer noch keine Ausbildung.

Sehe ich das richtig?
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"Wir schlagen die Brücke"
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HG Banna

auch mit den 7 monaten BFD lässt sich in meinen fall was machen. Mir gehts es auch drum wieder einen Einstieg zu finden und evt auf ne 8er Stelle zu springen sofern vorhanden. Das mit den Delikten ist mir mehr als bewusst allerdings ist das auch schon das ein oder andere Jahr her. Ich lege es auf den Versuch an und wollte einfach nur wissen wie die Chancen stehn. Eine sehr geringe Chance ist immer noch eine Chance!

wolverine

Wieviele Tagessätze waren denn das BTM-Delikt und wann war die Verurteilung?
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HG Banna


wolverine

Vermutlich Sperrzeit von 1 - 3 Jahren. Wenn Sie es machen möchten sollten Sie dringend auf eine Z8-Stelle drängen und sich für die BFD-Zeit sehr früh Gedanken machen. Und dass Ihre Tochter (und evtl. deren Mutter) einer bundesweiten Einsetzbarkeit zustimmen, sollte Voraussetzung sein.
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HG Banna

Bundesweiter Einsatz sowie evt Auslandseinsatz ist kein problem. Das mit der Z8 Stelle ist mein Ziel und ich bin grade dabei Truppenwerbung zu machen bzw hat mein StbFdw mir die Standorte mit den freien Stellen mitgegeben, so das ich da anrufen kann. Was bedeutet das mit der Sperrzeit?

Schamane

Sperrzeit heißt für die angegebene Zeitspanne ab dem Zeitpunkt der rechtswirksamen Verurteilung bis zum Ablauf der Zeit können sie in der Regel nicht eingestellt werden.
Ansonsten schließe ich mich Chef_6/451 an und empfehle ihnen Zivil zu schauen und wenn zum Bund dann nichts unter SaZ8, damit sie eine komplette Ausbildung machen können.

HG Banna

zivil versuche ich es natürlich auch aber mein Wunsch ist es zur Bundeswehr zurück zukehren. kann vlt nicht jeder verstehen.

Andi

Klar versteht man das. Die Frage ist nur, wie du dir die besten Voraussetzungen für deinen weiteren beruflichen Werdegang schaffen kannst. Und da sollte eine Ausbildung nunmal rein logisch höchste Priorität haben.

Gruß Andi
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