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Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis

Begonnen von defuser, 14. Oktober 2012, 16:05:56

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defuser

Hallo ich habe folgende frage:

Wie stehen die Chancen bei einer Bewerbung als Unteroffizier im Fachdienst mit ZaW bei 2 Eintragungen im Polizeilichen Führungszeugnis. Wird der Rechtsberater mich aussortieren oder habe ich eine Chance zu beweisen das ich daraus gelernt habe?



Die Eintragungen sind:

Verrstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Kennzeichenmißbrauch (40 Tagessätze a 30,00 Euro, Bezahlt)
+ 1 Monat Fahrverbot

sowie

Fahren ohne Fahrerlaubnis (70 Tagessätze a 30,00 euro, Ratenzahlung läuft noch)
+ 3 Monate Fahrverbot

Zu meiner Person:

Ich bin 29 Jahre alt (Bj 8/1983) und war bereits 4 Jahre als Saz verpflichtet in der Laufbahn der Mannschaften. Ende 2007 dann als SG ausgeschieden und jetzt im Jahr 2012 habe ich mich erneut beworben für die Laufbahn der Unteroffiziere (Fachdienst+ZaW)

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

defuser

Eintragung 1: Rechtskräftig am 12.05.2011
Eintragung 2: Rechtskräftig am 27.12.2011

Abgabe der Bewerbung: 13.09.2012

ulli76

Versuchen kannst es ja- aber ich denke, dass du ne Sperre von 1-3 Jahren bekommst. Und dran denken, dass sich das eh alles noch verzögert, weil es zum Rechtsberater muss und das dauert oft mehrere Monate.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

defuser

sorry Falsch abgelsen, die Daten beschreiben den Tag des Vergehens.

Richtig ist zu Eintragung 1: Tat 12.05.2011, Rechtskräftig seid 24.08.2011

zu Eintragung 2: Tat 27.12.2011, Rechtskräftig seid 24.03.2012

defuser

ja das mit dem Rechtsberater wurde mir beim Wehrdienstberater schon gesagt aber Sperre nicht. Der Berater meinte das würde schon klappen sonst hätte ich mich ja erst gar nich beworben. Und ne Sperre würde Automatisch für mich das aus bedeuten da ich ja schon 29 bin. Oder haben sich die Altersgrenzen geändert?

defuser

Die bewerbung liegt ja schon vor, habe dann ein schreiben bekommen indem das Führungszeugnis nach gefordert wurde und nochmals mit dem Hinweis das die Entscheidung vom Rechtsberater sich bis zu 6 Monate ziehen kann.

wolverine

Ich würde die Chancen hier eher gering bewerten und mindestens von einer längeren Sperre ausgehen (also eher drei als ein Jahr). Sie haben quasi unmittelbar nach der ersten Tat und Verurteilung wieder ein verkehrsrechtliches Vergehen begangen und die zweite Verurteilung ist nicht einmal 8 Monate her. Um zu zeigen,  dass Sie wirklich etwas gelernt haben, ist das wahrscheinlich zu wenig und aus der ersten Verurteilung haben Sie offensichtlich nichts gelernt.
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defuser

ich finde das leicht unfair in der lezten antwort. zumal der sachverhalt sich so erklärt: 27.12.2011 wurde mir von der polizei zu hause aufgelauert um meinen führerschein einzu ziehen wegen dem ersten vergehen, die frist den führerschein abzugeben lief aber erst am 31.12.2011 aus. jedoch wurde bereits am 27.12.2011 der führerschein wegen besagter tat eingezogen und ich wurde verurteilt im schriftlichen verfahren ohne richterliche anhörung. desweiteren is der komplette sachverhalt dem wehrdienstberater bekannt. wenn es wirklich so drastisch wäre, hätte er mir nich direkt sagen sollen: junge kannste direkt vergessen? bzw hätte ich nicht direkt eine absage bekommen müssen statt der aufforderung vom zentrum nachwuchsgewinnung ein polizeiliches führungszeugnis nach zu reichen, zumal in der bewerbung das aktenzeichen des/der verfahren/s angegeben ist und sich das zentrum ja so wie der berater sage sich da eine akteneinsicht holt?!



für die 2 bisherigen antworten möchte ich mich auf diesem weg bedanken, auch wenn sie mir die hoffnung nehmen bzw extrem schmälern. da eine sperre das bundeswehr aus für mich bedeuten würde da ich schon 29 jahre alt bin. oder wie sind die genauen altersgrenzen?



ich würde mich jedoch über jede weitere antwort zum sachverhalt freuen.

eine frage würde ich gern an dieser stelle jedoch noch hinzufügen bzw 2:

wenn es millitärisch nich klappt, wie stehen die chancen für eine bewerbung in im zivilen bereich der bundeswehr?
- gemeint ist mittlerer dienst im technischen oder im verwaltungsbereich der bundeswehr.
bzw wo falls es hier niemand beantworten kann, kann ich dies erfahren?


mfg
sg a.d. schneider

KlausP

Zitatoder wie sind die genauen altersgrenzen?

Die finden Sie auf www.bundeswehr-karriere.de

Zitatich finde das leicht unfair in der lezten antwort.

Wenn Sie nur Antworten lesen wollen, die Ihnen in den Kram passen, dann sollten Sie das in Ihrem Einführungspost zum Ausdruck bringen. Dann können sich einige User fachlich fundierte Beiträge gleich sparen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Ich denke wolverine weiß schon wovon er redet.

Und wenn Sie schon so überkorrekt sind:
Zitatmfg
sg a.d. schneider

Wenn dann heißt es Stabsgefreiter d.R. und nicht a.D., da ich nicht daovn ausgehe das sie als Mannschafter BS wurden.

defuser

sorry für meine schreibweise.

ich stelle auch nicht in frage was in den antworten steht und ich bin dankbar das ich mich jezt darauf vorbereiten kann nicht genommen zu werden.

aber mir geht nicht aus dem kopf warum der berater mir mut machte und warum das zentrum überhaupt noch das führungszeugnis wollte wenn der fall so klar ist.

defuser

@ klaus

ich möchte nicht eine positive antwort. mir geht es darum mir informationen ein zu holen von möglichst vielen die mir eventuell eine sachkundige antwort geben können. mir ist als forum neuling leider nich klar wer über welche kenntnisse verfügt.

wenn von 2 antworten 2 so ausfallen, dann schenke ich dem durchaus meinen glauben und das nötige vertrauen.

ich komme mir nur vorgeführt vor weil wie gesagt mir vom berater mut gemacht wurde.


KlausP

Der Wehrdiensterater hat auch keinen Einblick, wie der Rechtsberater in Ihrem konkreten Fall entscheiden wird. Der Rechtsberater trifft eine Einzelfallentscheidung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: defuser am 14. Oktober 2012, 19:27:29
sorry für meine schreibweise.

ich stelle auch nicht in frage was in den antworten steht und ich bin dankbar das ich mich jezt darauf vorbereiten kann nicht genommen zu werden.

aber mir geht nicht aus dem kopf warum der berater mir mut machte und warum das zentrum überhaupt noch das führungszeugnis wollte wenn der fall so klar ist.
Das ist nicht schwer zu beantworten. Soll er sagen, das sieht aber schlecht aus? Du bewirbst dich nicht und dann machst du später ihm einen Vorwurf.
So sagt er wertneutral, bewerben und bewerten lassen.
Aber wenn ich deinen Post mit dem "das ist aber unfair, weil..." so lese, erkenne ich immer noch nicht die große Einsicht für das Unrecht.
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