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Bewerbung als Fach Uffz-Wiedereinsteller troz Eintragungen im Führungszeugnis

Begonnen von defuser, 14. Oktober 2012, 16:05:56

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defuser

naja das mit dem ist unfair beziehe ich auch nicht direkt auf den sachverhalt. ich meine nur das jemand der meine lebenssituation früher & heute nicht kennt sondern nur das weiß was hier steht, nicht zu 100% beurteilen kann ob ich einsichtig bin und mich zum besseren verändert habe.

was definitiv der fall ist, das kann sofort jeder aus meinem umfeld bezeugen. aber egal, es geht ja um die sache.

und ich betone an dieser stelle nochmals, das ich dankbar bin für die schnellen antworten und ich werde morgen nochmals mit dem berater sprechen, die situation besprechen und die bewerbung nötigenfalls zurück ziehen.

was ich gerne noch wissen möchte ist das mit der zivil anstellung. wie stehen die chancen da? ähnlich schlecht oder besteht da die chance das ich genommen werde?

Ralf

Hier wird in großen Teilen regional eingestellt. Das heißt, die Bundeswehrdienstleistungszentren führen die Gespräche und treffen die Entscheidungen. Da Zivilpersonal massiv reduziert wird und die Überhänge aus der letzten Reform noch nicht abgebaut sind, werden hie rkeine Massen eingestellt.
Wenn nun ein Entscheider die Wahl hat, was meinst du, wen er wählen wird?
Es sei denn du hast Qualifikationen, die dringend gebraucht werden. Dazu hast du noch nichts geschrieben.
Ich habe nur mitgenommen, dass du eine Ausbildung machen willst/machen musst und gehe also davon aus, dass du keine hast.
Was macht dich denn attraktiv sowohl für die zivile als auch militärische Seite?
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KlausP

Zitatund jetzt im Jahr 2012 habe ich mich erneut beworben für die Laufbahn der Unteroffiziere (Fachdienst+ZaW)

Ganz emotionslos: wen würden Sie einstellen, wenn sich auf der einen Seite ein nicht Vorbestrafter mit verwertbarem Eingangsberuf und auf der anderen Seite ein Vorbestrafter, der auch noch zivilberuflich ausgebildet werden muss, für die selbe Verwendung bewerben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Mit unter 91 Tagessätzen ist er nicht vorbestraft.

Ein absolutes Einstellungshindernis liegt auch nicht vor und darum konnte der Wehrdienstberater auch nicht sagen: "Kannste vergessen!" Die Bewerbung wird bearbeitet und wegen des Az. kommt sie zum RB. Ich gehe nur davon aus, dass seine Bewertung etwa in die Richtung geht, die ich aufgezeigt habe. Ob das fair oder richtig ist, habe ich hier nicht zu bewerten.
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F_K

ZitatMit unter 91 Tagessätzen ist er nicht vorbestraft.

Quelle?

Sachstand ist nämlich eher:

ZitatEine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.

Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen.

Quelle: Auf die Schnelle Wiki, aber "Urquelle" ist natürlich das StGB.

Nur weil jemand mit einer Vorstrafe von unter 90 Tagen diese nicht offenbaren muss, ist er trotzdem vorbestraft.

Andi

§ 53 BZRG
Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung
1.nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2.zu tilgen ist.
(2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird.
the rest is silence...

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F_K

Och Andi,

Zitatdarf sich als unbestraft bezeichnen

Und? Er darf sich so "bezeichnen", also ungestraft "lügen", VORBESTRAFT ist er aber trotzdem (auch wenn die Allgemeinheit die genaue Sachlage nicht kennt).

Der Wikiartikel nennt übrigens diese Quelle auch (die ich kenne).

Daher nochmal mein eigenes Zitat:

ZitatNur weil jemand mit einer Vorstrafe von unter 90 Tagen diese nicht offenbaren muss, ist er trotzdem vorbestraft.

Andi

Was willst du denn jetzt von mir? Ich habe doch mit diesem § genau deine Aussage bestätigt. ;)
the rest is silence...

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F_K

... OK, dann hatte ich Dich falsch verstanden. Ich bitte Dich um Entschuldigung.

Nochmals für alle Anderen:

Wer z. B. von einem (Straf-) Gericht eine Strafe von 5 Tagessätzen a 10 Euro rechtkräftig erhalten hat, ist vorbestraft.

Üblicherweise darf er diese Tatsache aber bei einer Nachfrage danach verschweigen bzw. lügen - ohne dafür belangt werden zu können.
(vor  z. B. der Bundeswehr darf er nach Belehrung nicht "lügen", weil der darüber belehrt wird).

defuser

Hallo nochmal. Wollte nur kurz Rückmeldung geben zum Bewerbungsverfahren. Nach langem ZIttern und Bangen wie sich der Rechtsberater entscheiden würd habe ich Anfang Januar endlich den erlösenden Brief bekommen. Ich darf mich im Februar troz meiner wiederhohlten Verkehrsdelikte auf meine Eignung Prüfen lassen. Ich freute mich sehr über diese Nachricht und werde natürlich alles daran setzen in den Tests nich zu versagen. Habe seid dem sehr viel geübt in den Punkten Mathe & Physik in denen ich bei mir noch defizite feststellte. Auch habe ich mein Sport pensum erhöht um beim PFT zu bestehen.

Eins vielleicht noch zum Abschluss.

Ich habe seid dem lezten Beitrag hier die MPU vorbereitung in Angriff genommen und weiß jetzt das ich durch mein Verkehrsrechts wiedrieges Verhalten nicht nur mich selbst sondern auch andere gefährdet habe. Glücklicherweise ist niemand dabei zu schaden gekommen und die Geldstrafe und mein Entzug des Führerscheins sind mehr als gerechtfertigt. Ganz ehrlich muss ich gestehen das ich bevor ich die MPU Vorbereitung begonnen habe zwar einsichtig bezüglich meines Fehlverhaltens war aber mir das Ausmaß meiner Verfehlungen nicht wirklich klar war. Mitlerweile ist dies nicht mehr so und ich habe aufgrund dessen einige Anpassungen in meinem Leben vorgenommen die ich zuvor nicht in betracht gezogen hätte.

Abschließend möchte ich allen die hier vieleicht auch für ihren Persönlichen Fall Rat suchen sagen das es nie zu Spät ist sich zu ändern. Vorrausetzung dafür ist jedoch das man sich seine Fehler vor Augen führt, diese auch selber erkennt und sich eingesteht das man was Falsch gemacht hat. Ich hatte Glück das der Rechtsberater in meinem Fall beide Hühneraugen zugedrückt hat, das wird aber sicherlich nicht in jedem Fall so machen.

So ja ich bedanke mich für alle Antworten zum Thema, haben mir auf jedenfall weitergeholfen.

Nach Der Eignungsfeststellung werd ich nochmal kurz bescheid geben wie  es dann lezten Endes ausgegangen ist. Noch ist ja "fast" alles offen.

mfg

Bundeswehr-Martin

Habe es mir durchgelesen. Ich freue mich für dich, doch halte deine Euphorie so gut wie es geht auf dem Teppich, so gemein es klingen mag. Denn umso mehr du dich mit deiner Freude hineinsteigerst, desto eher wird daraus ein Schicksalsschlag.

Behalte deine guten Vorsätze auch bei Nicht-Eignung bei, lässt sich klasse lesen.


Und ich wünsche dir auf keinen Fall Glück für deine Eignung, sondern bestes gelingen. Viel Spaß.





MfG
BW-Martin

schlammtreiber

Zitat von: defuser am 12. Februar 2013, 20:01:48
Ich habe seid dem lezten Beitrag hier die MPU vorbereitung in Angriff genommen und weiß jetzt das ich durch mein Verkehrsrechts wiedrieges Verhalten nicht nur mich selbst sondern auch andere gefährdet habe. Glücklicherweise ist niemand dabei zu schaden gekommen und die Geldstrafe und mein Entzug des Führerscheins sind mehr als gerechtfertigt. Ganz ehrlich muss ich gestehen das ich bevor ich die MPU Vorbereitung begonnen habe zwar einsichtig bezüglich meines Fehlverhaltens war aber mir das Ausmaß meiner Verfehlungen nicht wirklich klar war. Mitlerweile ist dies nicht mehr so und ich habe aufgrund dessen einige Anpassungen in meinem Leben vorgenommen die ich zuvor nicht in betracht gezogen hätte.

Abschließend möchte ich allen die hier vieleicht auch für ihren Persönlichen Fall Rat suchen sagen das es nie zu Spät ist sich zu ändern. Vorrausetzung dafür ist jedoch das man sich seine Fehler vor Augen führt, diese auch selber erkennt und sich eingesteht das man was Falsch gemacht hat.

Das Ministerium für Wahrheit leistet offenbar saubere Arbeit in den Umerziehungslagern für Gedankenverbrecher - doppelplusgut!  ;D
Semper Communis
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Rollo83

Sie werden im August 30 Jahre alt.
Das sind grobe Richtung 6 Monate.
Das Höchstalter bei Einstellung in die Laufbahn der Unteroffizier OHNE verwertbare Beruf ist 30 Jahr.
Quasi an dem Tag an dem sie 30 werden im August sind sie zu alt.
Ich finde das kann ganz schön eng werden auch wenn sie schon einen Termin zur Eignungsfestellung haben.

Trotzdem von mir viel Glück.

Bundeswehr-Martin

Zitat
Ich bin 29 Jahre alt (Bj 8/1983) und war bereits 4 Jahre als Saz verpflichtet in der Laufbahn der Mannschaften. Ende 2007 dann als SG ausgeschieden und jetzt im Jahr 2012 habe ich mich erneut beworben für die Laufbahn der Unteroffiziere (Fachdienst+ZaW)

Da er schonmal im Dienst war, somit keine AGA etc mehr machen muss, verlängert sich das um 1-2 Jahre auf 31/32, MEINE ich gelesen zu haben.




MfG
BW-Martin

Ralf

Nein. Es bleibt bei der Höchstaltersgrenze.
Bei Wiedereinstellung in die alte Laufbahn würde sie komplett wegfallen.
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