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ZAW ABBRUCH nach 6 1/2 Dienstjahren

Begonnen von Snakar51, 15. Oktober 2012, 08:57:50

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Was passiert bei nicht bestandener bzw vorzeitig freiwillig beendeter ZAW?

Entlassung aus der BW
0 (0%)
Auslaufen lassen des Dienstverhältnis als SaZ 8
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 0

Umfrage geschlossen: 25. Oktober 2012, 08:57:50

Snakar51

Mache gerade eine Zaw zum PTA, bin seit 6 1/2 Jahren in der BW und schon Ausgebildet worden zum Rettsan, werde die Prüfung zum PTA nicht absolvieren da die Noten zu schlecht sind, wenn ich jetz die ZAW selber abbreche was passiert dann mit mir? Oder was passiert wenn ich die Prüfung nicht bestehe? Dienstzeitverkürzung auf 8 Jahre oder sofortige Entlassung?

F_K

Zitatwenn ich jetz die ZAW selber abbreche was passiert dann mit mir?

Du hast einen BEFEHL an der ZAW teilzunehmen - Du hast also garnicht die "Option" aufzuhören.

Ein "Durchfallen" wegen "ungenügender Leistungen" ist natürlich möglich - der Dienstherr entscheidet dann über das weitere Vorgehen (z. B. Wiederholung).

Snakar51

Das ist richtig das dieser Befehl gegeben ist, dachte des es vielleicht eine Option ist, wiederholen ist nicht drin da ich schon ein Semester wiederholt habe. Also was passiert nun?

F_K

... wenn die ZAW für diesen Dienstposten notwendig ist, und Du "Totgeprüft" bist, wirst Du vermutlich Deinen geplanten Dienstposten nicht ausfüllen können.

Dann wird die personalbearbeitende Dienststelle eine Entscheidung treffen, ob das Dienstverhältnis "ausläuft" (Du also nicht auf die volle Dienstzeit festgesetzt wirst) oder eine Verwendung auf einem anderen Dienstposten mit der ursprünglichen Dienstzeit möglich ist.

Melde den Sachstand und Deine Wünsche baldmöglichst.

Snakar51

Habe eben mit der stbw telefoniert sie sagen das gerade in der Kategorie PTA mit Nachdruck dran festgehalten wird... Scheint ein riesigen Problem zu werden die ganze Sache...
Dabei fehlen mit nur noch 1 1/2 Jahre an einen vernünftigen Bfd Anspruch

F_K

.. gerade wenn Bfd Ansprüche Dein Schwerpunkt sind - warum beendest Du dann nicht erfolgreich die Ausbildung? (vorzugsweise ohne ein Semester Wiederholung - die Zeit wird ja von Deinem BfD Anspruch abgezogen).

Snakar51

Ich komme mit der Ausbildung nicht in ein Klang und ich habe es wirklich versucht aber das halt nicht mein Ding...leider...
Nun soll ich versuchen Ausbildungswechsel zu beantragen auf SanMat weil dadurch eventuell meine Planstelle trotzdem besetzt werden kann und der Lehrgang nur 4-6 Monate geht...
Dann würde ich meine Ansprüche behalten was Dienstzeit anbelangt...

Problem nur die Chancen stehen sehr sehr schlecht...

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