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Fragen zur Beschwerde

Begonnen von McCain, 23. Oktober 2012, 20:37:03

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McCain

Also kurz zur Einführung und Erklärung der Lage.

Mein Kamerad (OFw) und ich (FW) befinden uns gerade in ner Zwischenverwendung weil wir auf unsere Standortwechsel warten. Vom Arzt haben wir dreimal die Woche Sport verordnet bekommen.

Mit uns sitzt dort noch ein HFw (der hier seine Restdienstzeit absitzt), einige Stuffze, Uffze und Manschafter.

Und gerade heute hatte unser Hfw seinen komischen tag. Der Liegenschaftsverwalter hatte neue Möbel bestellt und brauchte nun Personal die alten raus und die Neuen rein zu schaffen und unser HFw wollte sich mal profilieren und wir durften ran. Auf die Frage nach Arbeitsschutzmitteln wie Handschuhe hatte er keine Antwort und wir mussten sie uns selbst organisieren.

Als wir damit fertig waren beauftragte er uns noch den Flur und den Gehweg vor dem Gebäude zu putzen, was wir an einen Stuffz weiterdeligierten, weil wir jetzt zum sport wollten.

Gerade als wir umgezogen waren und zum sport wollten stand ein Stuffz vor der Tür und sagte "Befehl vom Hfw, Gehweg vorm Gebäude reinigen."Was wir dann auch nach einiger Verwunderung und Zögern taten.

Immerhin besser einen Befehl erstmal ausführen.

jetzt wollen wir uns beschweren.

1. War der Befehl uns gegenüber rechtmàßig ? Und wenn nicht in welcher Vorschrift finde ich was dazu?

2. Darf er sich über eine ärztliche Anordnung hinwegsetzen?

3. Dürfen Soldaten ohne schrftl Befehl als Möbelpacker eingesetzt werden? Wie sieht das versicherungsrechtlich aus?

Mfg



wolverine

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LuftwaffenSLD

1. Ja, wenn Befehl vorliegt (Vorgesetzter)

2. Nö, darüber entscheidet der DV, aber dass man in genau diesem Moment zum Sport muss bezweifle ich sehr stark. Ausser es handelt sich um feste Termine, zum Beispiel professionelle Rückensportgruppe bei einem Physiotherapeuten.

3. Wenn ein dienstlicher Zweck besteht natürlich. Die Handschuhe hat man übrigens dienstlich geliefert bekommen und bereit zu halten. Versicherungsrechtlicht ist die Sache gecovert wie jede andere dienstliche Tätigkeit auch

Übrigens heißt auf seine Versetzung warten nicht automatisch morgens pünktlich kommen reicht. Aber am besten ruhig Beschwerde schreiben...

Rollo83

Hier bin ich jetzt auch mal auf das Vorgesetztenverhältniss zwischen den Feldwebeln gespannt.

Ich bin die Frage aber auch komisch da du doch als junger Feldwebel recht frisch vom Lehrgang kommst und dort wurde doch Wehrrecht zum Erbrechen unterrichtet.

KlausP

Zitatbefinden uns gerade in ner Zwischenverwendung weil wir auf unsere Standortwechsel warten

Was denn für 'ne "Zwischenverwendung"? Und was ist ein "Standortwechsel"? .... Ich glaub', ich werd' alt ...

ZitatVom Arzt haben wir dreimal die Woche Sport verordnet bekommen.

Sport in Neigungsgruppen oder richtigen Dienstsport? Steht der Sport im Dienstplan? Haben Sie keinen Disziplinarvorgesetzten?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

zu 1:  Da Sie nicht schreiben, was der Hauptfeldwebel für eine Funktion hat und was Sie für eine Funktion haben, kann das nicht beantwortet werden. Ein Vorgesetztenverhältnis rein aufgrund des Dienstgrades scheidet aus. Bleibt also die Frage offen, ob er unmittelbarer Vorgesetzter im Sinne des § 1 VVO war. "Befehlen" darf er natürlich nur, wenn es auch ein Vorgesetztenverhältnis gab.

zu 2: Nein, das darf er nicht. Aber das hat er vorliegend ja auch nicht getan. Oder hat der Arzt gesagt, dass Sie zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt den Sport machen müssen? Vermutlich nicht.

zu 3: Selbstverständlich darf auch einem Oberfeldwebel befohlen werden, Möbel zu schleppen. Alleine dass Sie das in Frage stellen, ist erschreckend. Versichert ist das wie jede andere dienstliche Tätigkeit auch.


LuftwaffenSLD

Zitat von: Rollo83 am 23. Oktober 2012, 21:26:50
Hier bin ich jetzt auch mal auf das Vorgesetztenverhältniss zwischen den Feldwebeln gespannt.

Stell mir gerade vor, ich würde als DV die Beschwerde auf den Tisch bekommen und feststellen, dass kein Vorgesetztenverhältnis bestand: Beschwerde wird nicht stattgegeben wegen eigener Blö....

Rollo83

Wegen so nem Mist hätte ich gar keine Lust eine Beschwerde zu schreiben. Ich hätte viel lieber gesehen wie der HF eskaliert wäre als der junge F ihn darauf hingewiesen hat das hier kein Vorgesetztenverhältniss besteht und er seine *scheiss* Möbel alleine schleppen kann.
Dann umdrehen und joggen gehen.

Da bekomm ich schon wieder Kopfkino wenn ich da an einige ältere Kameraden denke wie die danach reagiert hätten lol.

BulleMölders

Zu meiner Zeit hätte man so etwas in einem Gespräch untereinander geregelt.
Wenn ich wegen so einem Pipifax eine Beschwerde gegen einen "Messekameraden" geschrieben hätte, dann hätte ich mich an Bord nie wieder in der PUO-Messe sehen lassen dürfen, außer zur Einnahme der Mahlzeiten.
Aber Heute werden anscheinend auch bei der Bundeswehr lieber Beschwerden geschrieben als miteinander zu reden.
Scheint wie im zivilen zu sein, da Verklagt man ja auch lieber den Nachbarn als mit ihm über ein Problem zu reden.

Über die scheinbare Unwissenheit eines OFw und eines Fw zu den Themen Vorgesetztenverordnung und Befehl, will ich mich gar nicht auslassen.  :-[

Tommie

Ach, BulleMölders ;) ! Was erwartest Du von einem frisch beförderten Feldwebelchen, das nicht einmal die Dienstgrad "Hauptfeldwebel" richtig abkürzen kann ;) ?

Merke: "Hauptfeldwebel" wird mit "HptFw" und in der EDV und in Listen mit "HF" abgekürzt! Ein "HFw" wäre nach ZDv 64/1 nichts anderes als ein "Heeresfeldwebel" ;) !

Fazit: Wenn einem im Offz-Lehrgang das Rückgrat heraus genimmen wird, scheint man aktuell im Feldwebel-Lehrgang die Eier zu entfernen, oder?

McCain, ich bin so etwas von enttäuscht, was in der heutigen Bundeswehr als Führungsnachwuchs eingesetzt werden soll! Das scheinen mir mehr oder weniger nur gleichgeschaltete, stromlinienförmige Duckmäuser zu sein. Mitdenken und Verstehen werden wohl nicht mehr so groß geschrieben, wie "damals(TM)", als ich meinen Feldwebel-Lehrgang mitgemacht habe! Bei uns hiess es noch, dass jeder Dienstgrad in der Lage sein muss, die Funktion eines Dienstgrades der nächsthöheren Gruppe zu erfüllen, alöso z. B. der Feldwebel, der bei uns auch als Zugführer ausgebildet war, die eines Leutnants/Oberleutnants. Was wäre das dann bei Ihnen? Es reicht ja offensichtlch schon nicht dazu, die Position einen erwachsenen Menschen mit Leben zu erfüllen ;) !

BulleMölders

So ganz kann man den Neckermann Feldwebeln und Bootsleuten das auch nicht übel nehmen.
Ein richtiges Untergebenenverhältnis als Mannschafter und ein Vorgesetztenverhältnis als Uffz haben die meisten doch nicht kennen gelernt.
Und mit kennen gelernt meine ich nicht irgendwelche Lehrgänge und Wartezeiten auf Lehrgänge, sondern Zeiten in denen man auch tatsächlich in seiner Verwendung in der entsprechenden Laufbahn "gearbeitet" hat.

wolverine

Ich ging ja sofort davon aus, dass der Fragesteller nur ein Troll sein kann. Und wenn er das nicht ist soll er weiter Schränke schleppen und Gehwege putzen - zu mehr taugt er dann eh nicht.
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Rollo83

Ich bin auch "Neckermannfeldwebel" und ich finde aus mir ist trotzdem was geworden. Ich kann vielleicht nicht über Wasser laufen wie andere aber ich gehöre zum oberen Drittel der Kompanie. ;)
Naja wenn alles glatt läuft gebe ich ja nächstes Jahr auch mein Rückgrat ab laut Tommie, aber ich kann drüber lachen. Ich wollte schon immer mal Zauberlehrling werden.

Ich tippe hier übrigends auch auf einen Troll.

justice005

ZitatNaja wenn alles glatt läuft gebe ich ja nächstes Jahr auch mein Rückgrat ab laut Tommie,

Da gibt es vorher aber noch fleißig Wehrrecht zu lernen.....  ;D Wehrrecht ist - soweit ich weiß - zwischenzeitlich überall Sperrfach in der Offz-Ausbildung  ;)


miguhamburg1

Lieber Justice, Wehrrecht war bereits bei meinem OffzLehrg A an der OSH Sperrfach .... und der liegt nun wirklich geraume Zeit zurück!

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