Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Geld nach der Bundeswehr ?

Begonnen von Phili, 31. Oktober 2012, 13:01:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Phili

Moin Leute,

ich habe folgendes Anliegen : bis zum 31.08.2012 habe ich mein FWDL23 abgeleistet. Anfang dieses Jahres hatte ich mich dazu entschlossen die Offizierslaufbahn als Fluglotse einzuschlagen, habe alle notwendigen Tests bestanden und wurde letzlich angenommen. Leider kam es zum Schluss zu Meinungsverschiedenheiten mit einigen Vorgesetzten und ich habe meinen Antrag in letzter Sekunde zurückgezogen. Da meine Zukunftsplanung ja eigentlich stand, habe ich mich nicht weiter für Ausbildung oder Studium beworben. Jetzt habe ich für nächstes Jahr keine Stelle mehr bekommen und muss mich irgendwie über Wasser halten. Schließlich habe ich eine eigene Wohnung und muss irgendwie leben.

Nun meine Frage : steht mir irgendwelches Geld zu? Wenns auch "nur" Hartz4 ist? Wenn ja, wo muss ich das beantragen? Ihr wärt mir eine große Hilfe.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus und wünsche noch einen angenehmen Tag.

MfG

Flexscan

google mal nach Bundesagentur für Arbeit......
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

wolverine

Was anderes als Leistungen nach SGB II wird es nicht geben; von der Bw gibt es in diesem Fall jedenfalls keine Förderung mehr.

Nur zum Verständnis: Wegen irgendwelcher Zwistigkeiten mit den Vorgesetzten der alten (FDWL-)Einheit haben Sie eine bereits bestandene Einstellung als OA widerrufen?! Das war aber auch clever!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Phili

Zitat von: wolverine am 31. Oktober 2012, 13:16:18
Nur zum Verständnis: Wegen irgendwelcher Zwistigkeiten mit den Vorgesetzten der alten (FDWL-)Einheit haben Sie eine bereits bestandene Einstellung als OA widerrufen?! Das war aber auch clever!

Es lag letzlich nicht nur an den Vorgesetzten. Das ganze System der Bundeswehr wollte ich anschließend nicht mehr ganz verstehen. Allerdings habe ich vor der Rücknahme des Antrags gefragt, ob ich meine angestrebte Laufbahn beginnen kann, sollte ich zivil nichts anderes finden. Und diese Frage wurde bejaht.
Übrigens hat mir mein Staffelchef sogar dazu geraten, mich mit meinem Zeugnis bei der Deutschen Flugsicherung zu bewerben. Zum einen verdient man wesentlich mehr und zum anderen ist die Ausbildung 'leichter' und man umgeht die Reisen nach Hamburg, München, etc. Auch meine neue Freundin, mit der ich jetzt zusammen wohne, spielt eine Rolle, wieso ich es letzlich nicht mehr machen wollte.

Frage : weiß zufällig jemand, ob mir als FWDL 23er ALG I oder ALG II zusteht?

MfG

Rollo83

Warum rufen sie nicht JETZT sofort in ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit an und machen dort einen Termin. Da werden sie sowieso nicht dran vorbei kommen wenn sie Geld vom Staat haben möchten.

wolverine

ALG I scheidet aus weil Sie vorher nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Zum Rest sage ich lieber nichts.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Phili

Zitat von: Rollo83 am 31. Oktober 2012, 13:34:14
Warum rufen sie nicht JETZT sofort in ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit an und machen dort einen Termin. Da werden sie sowieso nicht dran vorbei kommen wenn sie Geld vom Staat haben möchten.

Weil die Bundesagentur um 13 Uhr geschlossen hat und morgen Feiertag ist. Wollte mich demnach erstmal schlau machen, welchen Antrag oder ähnliches ich am Freitag anfordern soll.

BulleMölders

Das kommt davon, wenn man im falschen Bundesland lebt.  ;D
Bei uns ist Morgen kein Feiertag.

Flexscan

Frohes schaffen  ;D


Aber is ja auch einfach.
Anstatt einen Plan B in der Tasche zu haben wenn Plan A nicht klappt.
Gibt ja noch den Staat.

au weia... 
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ wolverine:

Nun ja: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-06-2011-Wehrrechtsaenderungsgesetz.html

Mit 23 Monaten FWDL hat man nun wohl einen eigenständigen Anspruch auf ALG I (wenn ich diesen Text richtig interpretiere), allerdings kommen wohl nur knapp über 600 Euro bei raus.

@ Phili:

Nun ja, Feiertag hin oder her - wenn Sie seit dem 1. 9. 2012 arbeitslos sind (und dies ja auch schon vorher wußten), haben Sie wohl gegen Meldepflichten verstoßen - rechnen Sie also mit einer Sperrzeit.

... Leute gibt es ...

Flexscan

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ flexscan:

Trotz der schmarotzerartigen Ausnutzung auch meiner AL Versicherungsbeiträge bin ich völlig tiefenentspannt (dafür gibt es ja die Sperrzeit).

Lediglich mal wieder verwundert, wieviele "Kameraden" dann doch eher mit dem Inhalt der Hose "denken".

wolverine

#12
Dann werden die FWDL wohl sozialrechtlich nachversichert. Aber spätestens die Arbeitsagentur wird schon das richtige Formular aus der Schublade ziehen bzw. den Antrag im Sinne des Antragsstellers auslegen.
Zitat von: BulleMölders am 31. Oktober 2012, 13:45:46
Das kommt davon, wenn man im falschen Bundesland lebt.  ;D
Bei uns ist Morgen kein Feiertag.
Es gibt sogar Bundesländer, da ist heut Feiertag! ;D
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Flexscan

na die Ernüchterung wird spätestens dann kommen, wenn es heisst raus aus der Wohnung da das Amt nur 45 qm für alleinlebende übernimmt.
Oder sieh zu wie Du die Miete anschaffst. Dazu noch die Sperrzeit macht das Lesen doch reichlich entspannter ;)



MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Phili

Zitat von: F_K am 31. Oktober 2012, 13:54:19
Nun ja, Feiertag hin oder her - wenn Sie seit dem 1. 9. 2012 arbeitslos sind (und dies ja auch schon vorher wußten), haben Sie wohl gegen Meldepflichten verstoßen - rechnen Sie also mit einer Sperrzeit.

Ich bin arbeitssuchend gemeldet, soviel zur formellen Sachlage. ;)

@Flexscan : ich habe noch 23.000€ gespartes in meiner Tasche :-) Deshalb melde ich mich auch erst jetzt beim Arbeitsamt :p
Zudem will ich ja garnicht, dass die Miete übernommen wird. Will lediglich noch etwas Taschengeld.