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Frage an alle Sanitätsdienstbeschäftigten (Überweisung und weiteres)

Begonnen von KleinerSepp, 02. November 2012, 06:23:57

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KleinerSepp

Guten Morgen Forum!
Ich bin aktiver Soldat und schäme mich daher schon etwas, so eine Frage hier zu stellen. Aber durch die Anonymität hier im Forum ist das zum Glück kein Problem.
Meine erste Frage wäre: Könnte ich einfach morgens zum Truppenarzt gehen und sagen, ich möchte eine Überweisung zum Facharzt XYZ? Oder ist immer eine Voruntersuchung durch den Truppenarzt durchzuführen, bis dieser eine Überweisung schreibt.
Ich weiß nur aus meiner zivilen Zeit, dass ich z.B. mit konkreten Schmerzen direkt beim Hausarzt eine Überweisung holen konnte um dann direkt zum Spezialisten gehen zu können. Bei der Bw ist das wahrscheinlich ein wenig anders, oder? (Ich war (leider, glücklicherweise) noch nicht sehr oft neukrank oder sonstiges, daher meine unsicheren Fragen)
Meine zweite Frage wäre, ich bekomme vom Truppenarzt eine Überweisung zum FA. Bei der Untersuchung wird beispielsweise festgestellt dass alles okay ist, jedoch was anderes vorliegt, welches entfernt werden könnte, aber nicht muss. Oder wenn ich beim FA sage "Ich hätte da nochwas...", müsste das Ganze dann nochmal mit dem Truppenarzt in der Kaserne abgesprochen werden oder könnte ich den FA einfach machen lassen, wenn dieser sagt "Können wir machen, muss aber nicht" und ich sage "Okay, machen bitte"?

Hört sich wahrscheinlich arg blöd an das Ganze, ich hoffe aber, dass mir jemand die Fragen vielleicht beantworten kann. Vielen Dank!

Schamane

Der Truppenarzt ist für alle "hausärztlichen" Belange des Soldaten zuständig und wird wie ein guter Hausarzt in der Regel keine Überweisung zu einem Facharzt ohne Gespräch und / oder Untersuchung des Patienten unterzeichnen.
Sollte der Facharzt jetzt feststellen, dass keine Erkrankung aus seinem Fachgebiet vorliegt, aber eine Anklärung in einem anderen Fachgebiet noch geboten erscheint. So wird er ihrem Truppenarzt empfehlen sie noch bei einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung vorzustellen. Doch schlussendlich entscheidet darüber der Truppenarzt, welcher aber in der Regel der Empfehlung des Facharztes folgt.
So wie ich sie jetzt verstehe wollen sie sich wegen Verdacht auf Krankheit A überweisen, aber wegen Gebrechen B dann behandeln lassen. Da kann ich ihnen garantieren, dass wenn sie das jetzt schon wissen ihr Truppenarzt nicht erfreut sein wird und bei elektiven Eingriffen ist der Truppenarzt nochmals zu konsultieren.
Dies im Besonderen dann, wenn es garnichts mit der Überweisung zu tun hat. Außerdem wird kein ziviler Arzt sofort etwas machen, weil dann die mindestens 24 h Bedenkzeit für den Patienten nach der Aufklärung nicht eingehalten wären und der Eingriff nicht zwingend geboten ist. Zusätzlich kommen noch abrechnungstechnische Aspekte für den zivilen Arzt zum Tragen, da sich aus der Überweisung ein Behandlungsauftrag mit Kostendeckung ergibt und dieser sich nur auf die Verdachtsdiagnose des Truppenarztes bezieht und nicht auf völlig andere Krankheiten.
Hier wird der Facharzt diese feststellen und dem Truppenarzt eine Intervention empfehlen.

LuftwaffenSLD

Wenn(!!!) der Truppenarzt bzw. die Anmeldung mitspielt wäre eventuell eine Überweisung zum Bundeswehr Facharzt z.B. im BWK eine Option. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Aber don't panic, auch bei Analthrombose und Vorhautverengung im Endstadium wird dir vom Truppenarzt geholfen und vielleicht will er dein Leiden gar nicht sehen, sondern übergibt dich direkt in die Hände des Spezialisten.

KleinerSepp

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ganz so schlimm ist es nicht, aber mir persönlich eben unangenehm, daher die Frage ob ich direkt zum FA kann. Dann werde ich wohl doch zum Truppenarzt müssen.

Schnellantwort

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