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Bundeszentralregister und Führungszeugnis (Eintragungen)

Begonnen von Legionär1991, 10. November 2012, 05:04:51

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Andi

Zitat von: justice005 am 11. November 2012, 10:19:13
Es wird - soweit ich weiß - nur nach derzeit laufenden Ermittlungen gefragt.

Stimmt, habe mir die neuen Bewerbungsunterlagen mal angeschaut. Früher wurde da zusätzlich nach bestimmten Ermittlungen/Verfahren in Bezug auf Straftaten gegen die Verfassung gefragt, das ist jetzt nicht mehr der Fall. Lustiger Weise wird aber immernoch der - für nach 1990 (oder sagen wir mal eher nach 1972) Geborene - völlig sinnfreie Zusatzfragebogen in Bezug auf DDR und Co. gefordert.
Bestimmte Kreise könnten da fast von einem ganz bestimmten Vorsatz ausgehen... ;)

Gruß Andi
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Tommie


Legionär1991

Guten Abend, euch allen !

Ich habe am heutigen Tage sowohl mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter des Bundesamtes für
Justiz in Bonn, als auch mit einem Mitarbeiter des Amtes für Militärischen Abschirmdienst gesprochen, damit
ich mir alle nötigen Informationen hinsichtlich einer Bewerbung bei der Bundeswehr eingeholt.

Laut des Sachbearbeiters des Bundesamtes für Justiz, muss ich gemäß § 64 BZRG keine Eintragung
welche im Erziehungsregister vermerkt ist offenbaren.

Der § 64 BZRG begründet die Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen.

Auf das Erziehungsregister haben lediglich Behörden, wie zum Beispiel Strafgerichte und Staatsanwaltschaften
für Zwecke der Rechtspflege, sowie Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich
der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen Zugriff.

Desweiteren haben Familiengerichte für Verfahren, welche die Sorge für die Personen des im Register
Geführten betreffen Zugriff.

Zualledem haben Jugendämter und Landesjugendämter für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben
der Jugendhilfe eine Auskunftsberechtigung.

Gnadenbehörden haben ebenfalls eine Auskunftsberechtigung aus dem Erziehungsregister, jedoch nur
im Rahmen von Gnadensachen.

Nunmehr haben die für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse zuständigen Behörden mit der
Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 mitgeteilt
werden dürfen, eine Auskunftsberechtigung.

Weder die Bundeswehr, noch der Militärische Abschirmdienst haben das Recht auf Einsichtnahme
in das Erziehungsregister eines Bewerbers.

Der Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes hat mir die verschiedenen Stufen der
Sicherheitsüberprüfungen und deren beinhaltete Maßnahmen erläutert.

Bei der Ü1 werden die Staatsanwaltachaften nach laufenden Verfahren befragt. Zudem werden
Anfragen an das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz befragt.

Nunmehr erhält der MAD einen unbeschränkten Auszug aus dem Bundeszentralregister. Das
Erziehungsregister wird selbst dem MAD nicht offengelegt.

Ich denke, dass das Bundesamt für Justiz in derlei Hinsicht der richtige Ansprechpartner
ist und die zuverlässigsten und präzisesten Aussagen treffen kann.

Der MAD hat lediglich eine beschränkte Auskunftsberechtigung für das Zentrale
Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.

Die Einträge aus diesem Register werden nach 2 Jahren gelöscht, insofern das
Verfahren nach den §§ 45 und 47 JGG eingestellt wurde.

Ich bewerbe mich sowieso erst wieder in 3 1/2 Jahren, da ich erst einmal
am 12. Dezember 2012 meine zweite intertrochantäre Rotationsosteotomie
habe und ab dem 01. September 2013 eine Ausbildung zum Mechatroniker beginne.

Ich hoffe euch mit meinen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe

Hochachtungsvoll

Legionär1991
 

F_K

@ Legionär:

Bei einer entsprechenden Stufe der SÜ werden auch die Polizeibehörden der / aller Wohnorte angefragt und damit

Zitatweil im INPOL-System alle Auffälligkeiten bei polizeilichen Maßnahmen

werden dann auch Anzeigen erfasst (ich meine, Löschungsfrist 10 Jahre oder so) - d. h. auch das Jugendverfahren (ohne Strafe, oder nur im Erziehungsregister) wird eine "polizeiliche Spur" hinterlassen haben - und "kommt damit raus".

Und nu?

Legionär1991

Da hast du recht.

Bei der Ü2 werden auch die Polizeibehörden des Wohnortes und der innegehabten Wohnsitze
der letzten fünf Jahre befragt.

Die Löschfrist beträgt je nach Vergehen zwischen fünf bis zehn Jahren
   

Ich weiß nur, dass die Truppe den Grad der SÜ festlegt und der MAD die nötigen Informationen einholt.

Wenn alles so klappt, wie ich es mir vorstelle, dann würde ich gerne nach erfolgreich abgeschlossener
Berufsausbildung zum Mechatroniker, als Instandsetzungsfeldwebel in der 1. Kompanie des Jägerbataillon
292, in Donaueschingen tätig werden.

Weiß irgendjemand von euch, ob Feldwebel, oder Feldwebelanwärter grundsätzlich mindestens einer
Ü2 unterzogen werden.

Mit freundlichem Gruß

Legionär1991     


Ralf

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Legionär1991

Was bedeutet, dass zum Beispiel ein Feldwebel eines Feldjägerdienstkommandos genauer überprüft (Ü2 bis Ü3) wird,
als beispielsweise ein Instandsetzungsfeldwebel in einer Feldjägereinheit, um nur ein Beispiel zu nennen.

Habe ich deine Aussage korrekt interpretiert, oder habe ich es falsch interpretiert !?

Ich bedanke mich bereits im voraus für deine hilfreiche Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Legionär1991

F_K

@ Legionär:

Du hast für Deine Zukunft schon Dienstpostentyp und Einheit "festgelegt" - bei dieser Flexibiität wird es vermutlich sowieso NICHT zu einer Einstellung kommen - diese Fragen erübrigen sich also.

Die Sicherheitseinstufungen der Dienstposten sind (auch) VS - werden Dir "Online" also sicherlich nicht mitgeteilt werden.

Tommie

Das bedeutet im Klartext, dass jemand, der im Rahmen seiner Tätigkeit mit entsprechend eingestuften Unterlagen in Berührung kommt, sicherheitsüberprüft wird. Und näheres dazu ins in der STAN definiert, in der u. a. für jede Stelle die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung und deren Level (Ü1, 2 oder 3!) ausweist! Und so lange man nicht weiß, welche Stelle Sie bestzen sollen, kann man auch nicht sicher sagen erstens ob, und zweitens auf welchem Level Sie überprüft werden.

Fakt ist jedoch, dass in letzter Zeit immer mehr Dienstposten einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen bzw. dass die Dienstposteninhaber einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Und neu gemischt werden die Karten dann, wenn es z. B. in einen Einsatz geht! Wir hatten in unserer Einheit im KFOR-Einsatz von über 100 Dienstposten keine 20, die keine Sicherheitsüberprüfung erfordert haben!

Legionär1991

Ich habe natürlich mehrere Verwendungswünsche,welche wie folgt aussehen:

Laufbahnen der Mannschaften des Truppendienstes:

Heer: Fallschirmjäger, Jäger, Jäger/Scharfschütze, Sicherungssoldat, Panzergrenadier, Fernspäher, Pionier (Allgemein)

Marine: Waffentaucher, Boardingsoldat

Luftwaffe: Infanteristischer Objektschutz der Luftwaffe, Fliegerfaustkanonier


Laufbahnen der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes:

Heer: KFZ- und Panzertechnik (Allgemein), KFZ- Elektrik, Waffen- und Gerätetechnik

Marine: Decksdienst, Marinewaffentechnik, Munitionstechnik, Marineelektronik, Schiffsbetriebstechnik,

Luftwaffe: Luftfahrzeugmechanik, Luftfahrzeugelektrik, Luftfahrzeugmetaller

Eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, welche ich ab dem 1. September 2013 beginne und
zwar als Mechatroniker.

F_K, ich frage mich was dein Problem ist. Ich zähle nur ein Beispiel auf und di wirst direkt ausfallend. Belege
doch einen Ethnosensibilisierungskurs.






Ralf

Zumindest zeigt deine Auflistung, dass du dir schon ordentlich Gedanken gemacht hast; da habe ich schon viel weniger strukturierte und vorallem falsche Laufbahnzuordnungen von Interessenten gesehen.
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Legionär1991

Hi Ralf,

Ich beschäftige mich seit meinem 13. Lebensjahr mit der Thematik "Bundeswehr" und habe mich natürlich auch
ausgiebig mit den verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten, beziehungsweise Tätigkeitsfeldern bei der Bundeswehr
auseinandergesetzt.

Ich habe mich natürlich auch selbständig um einen Truppenbesuch in der 3. Kompanie des Jägerbataillon 292
gekümmert, indem ich den zuständigen Personalfeldwebel (Oberstabsfeldwebel) telefonisch kontaktiert habe.

Um einen dreitägigen Truppenbesuch absolvieren zu können, muss der Personalfeldwebel einen sogenannten
Titel beim ZNwG Marine für mich beantragen, welcher dieses Jahr aufgrund der dreijährigen Einstellungssperre nicht
ausgestellt werden konnte.

Im Oktober 2013 soll ich nun den Truppenbesuch beim Jägerbataillon 292 absolvieren. Hierfür wurde ich
bereits von dem Oberstabsfeldwebel vorgemerkt.

Hierbei hoffe ich natürlich auf eine sogenannte Truppenwerbung seitens der Truppe.

Mit freundlichem Gruß

F_K


KlausP

Zitat... Hierbei hoffe ich natürlich auf eine sogenannte Truppenwerbung seitens der Truppe. ...

Na dann hoffen Sie mal. Aber auch ALLES erzählen!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Goreus

Tagchen.

Ich wollte mich aktuell bei der BW als FW / Truppdienst bewerben. Habe aber nun dummerweise ein Strafverfahren am Hals, weil ich Depp auf dem Weg zu einer öffentlichen Veranstaltung Pfefferspray im Auto hatte. Ich wußte nicht das selbst im PKW dieses "Waffenverbot" für öffentliche Veranstaltungen gillt. Natürlich wollte ich das Zeug nicht mit zum Ort des Geschehens nehmen, es liegt immer im Auto...

Soll ich lieber mit der Bewerbung warten bis die Sache durch ist? Ich hoffe das es fallen gelassen wird! Oder ruig in der Bewerbung angeben das aktuell was läuft? Habe hier schon gelesen, dass die BW dann ggf. eine Bewerbungssperre für mich aussprechen kann...

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