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Angst um Einstellung

Begonnen von Gast, 20. August 2005, 10:13:07

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Gast

 :'( Nach der Altstadt heute Nacht gab es eine kleine Ausseinandersetzung, wo leider auch Fäuste zum zug kamen! Waren zwar weg bevor die Polizei eintraf, doch man weiß ja nie was noch so kommt! Also meine Frage : Kann ich wegen einer Schlägerei noch Ausberufen werden? Muss am 4.10.o5 als SaZ anfangen! Mache mir echt sorgen bitte antworte t :'(!!

mailman

Das kann durchaus möglich sein wenn eine Anzeige wegen KV erfolgt.
Und als SaZ "darf" man anfangen weil man meldet sich ja freiwillig.

Gast

Habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen!! Bin auch erst 17, hoffe es passiert nichts! Den wegen so einem misst will ich mir jetzt die Bundeswehr nicht verbauen! :'(

mailman

Die Bundeswehr kann durchaus sagen sie will dich nicht mehr weil du das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährdert. Stell dir vor dir passiert sowas mal in Uniform. Wenn du Glück hast passiert nix.

Timid

Erstmal solltest du Ruhe bewahren und abwarten, ob überhaupt etwas passiert. Nicht hektisch werden, wenn noch kein Grund dazu besteht  ;)

Prinzipiell könntest du für sowas tatsächlich als ungeeignet für den Beruf eines Zeit-/Berufssoldaten erklärt werden, was aber auch von dem Strafmaß abhängen kann. Die Bundeswehr kann schließlich keine Soldaten gebrauchen, die in ihrer Vergangenheit Dinge getan haben, die sie besser nicht hätten tun sollen (angefangen bei solchen Sachen wie KV, aber auch z.B. wiederholtes Fahren eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss).
Trotzdem würde ich mich an deiner Stelle, WENN da tatsächlich noch etwas nachkommen sollte, trotzdem bei der Bundeswehr bewerben. Beim Psychologen wird dann mit ziemlicher Sicherheit nachgefragt werden, wie es dazu kam etc. pp., worauf du dann wahrheitsgemäß antworten solltest.
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Gast

Wir waren zu 3 und kamen an einer Geburtstagsfeier vorbei! Einer hat ne flasche nach mir geschmissen und dan ist das ein bischen eskaliert! So gesehen haben wir uns eigentlich nur verteidigt und im grunde gibt es auch keine schwerverletzten, höchstens blutige nase aber sind eben weggelaufen weil ich sofort an den Bund denken musste und jetzt keinen stress mit der Polizei haben wollte! Wie gesagt bin noch NIE irgendwie aufgefallen, mein Vorstrafenregister ist blitzblank! Hoffe falls überhaupt was kommt,das sie das als Jugendsünde sehen! Den wenn man ehrlich ist wer hat sich mit 17 nicht mal geprügelt! :'(

Timid

Zitat von: Gast am 20. August 2005, 15:55:43Wir waren zu 3 und kamen an einer Geburtstagsfeier vorbei! Einer hat ne flasche nach mir geschmissen und dan ist das ein bischen eskaliert! So gesehen haben wir uns eigentlich nur verteidigt und im grunde gibt es auch keine schwerverletzten, höchstens blutige nase aber sind eben weggelaufen weil ich sofort an den Bund denken musste und jetzt keinen stress mit der Polizei haben wollte!

Ein weiser Mann sagte einmal sinngemäß "die beste Verteidigung ist es, nicht da zu sein" ;)
Wenn man in so eine Situation kommt, dann sollte man es vielleicht einfach damit auf sich bewenden lassen - bei einer Geburtstagsfeier sind i.A. mehr Personen vor Ort, je nachdem gut alkoholisiert und seeehr streitlustig. Wenn man allerdings darauf reagiert, dann muss man mit einer Eskalation rechnen und auch damit, dass man selber gut Prügel kassiert.
Also: Beim nächsten Mal weitergehen, nicht provozieren lassen und danach in aller Ruhe die Polizei rufen.

Ob sowas dann noch unbedingt als Notwehr durchgehen würde, wäre wohl nur durch das Gericht zu klären - immerhin hätte wahrscheinlich kein Bedarf an der Schlägerei bestanden, wenn ihr weitergegangen wärt ...

ZitatWie gesagt bin noch NIE irgendwie aufgefallen, mein Vorstrafenregister ist blitzblank! Hoffe falls überhaupt was kommt,das sie das als Jugendsünde sehen! Den wenn man ehrlich ist wer hat sich mit 17 nicht mal geprügelt! :'(

"Prügeln" und "Körperverletzung" sind allerdings schon zweierlei Paar Schuhe ...

Wie gesagt: Wenn es zu einer Anzeige kommt, dann wirst du mit ziemlicher Sicherheit (bei einer Bewerbung als SAZ) durch den Psychologen darauf angesprochen werden und dann solltest du auch dazu stehen. Schließlich ist es passiert und es wird dir niemand abkaufen, dass es keine Jugendsünde war, wenn du es bei der OPZ oder dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung verschweigst.

Solltest du es verschweigen, könnten schließlich (wenn es zu einer Strafe gegen dich kam) mehrere Paragraphen des Soldatengesetzes zur Anwendung kommen, durch die du aus dem Dienstverhältnis entfernt werden müsstest. Somit wärst du erpressbar, was den MAD immer brennend interessiert ...


Also: Wenn du dich bewerben willst, dann tu das. Und wenn es zu einer Anzeige kommt, dann geh damit bei den entsprechenden Tests bei der Bundeswehr ganz offen damit um - wenn du nicht zu deiner Vergangenheit stehst, dann könnte das eben beim Psychologen Schwierigkeiten bereiten.
Wenn keine Anzeige kommt, um so besser für dich. Aber meide nach Möglichkeit solche Situationen in Zukunft - die Wahrscheinlichkeit, dass man sich selber Verletzungen zuzieht, ist nunmal sehr groß, und eine Schnittverletzung o.ä. kann einem ganz schön den Tag versauen. Nebenbei ist solch eine Situation (Flaschenwerfer etc.) überaus interessant für die Polizei ...
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m36

ZitatEin weiser Mann sagte einmal sinngemäß "die beste Verteidigung ist es, nicht da zu sein"
weniger weise männer sagen : "angriff ist die beste verteidigung" ;)

ZitatWenn man in so eine Situation kommt, dann sollte man es vielleicht einfach damit auf sich bewenden lassen - bei einer Geburtstagsfeier sind i.A. mehr Personen vor Ort, je nachdem gut alkoholisiert und seeehr streitlustig. Wenn man allerdings darauf reagiert, dann muss man mit einer Eskalation rechnen und auch damit, dass man selber gut Prügel kassiert.
sag mal timid, wärst du einfach in aller ruhe weitergelatscht wenn dir einer ne glasflasche hinterherschmeisst?

Timid

Zitat von: m36 am 20. August 2005, 16:25:21weniger weise männer sagen : "angriff ist die beste verteidigung" ;)

Betonung liegt auf weniger weise?

Zitatsag mal timid, wärst du einfach in aller ruhe weitergelatscht wenn dir einer ne glasflasche hinterherschmeisst?

In aller Ruhe vielleicht nicht ;) Aber weshalb sollte ich mich in solch einer Situation mit so jemandem anlegen?
Wie unser Gast ja geschildert hat, war er mit zwei Freunden "aus der Menge" einer Geburtstagsfeier heraus angegriffen worden => der andere hat mit großer Wahrscheinlichkeit den größeren Fanclub vor Ort. Also macht es für mich keinen Sinn, mich mit dem anderen großartig zu streiten - Gesicht und Kleidung sowie ungefähre Körpergröße merken (nach Möglichkeit die Flasche so mitnehmen, dass die Fingerabdrücke erhalten bleiben), (aufmerksam) weitergehen und dann ein, zwei Ecken weiter die 110 anrufen. Fertig is' - die werden schließlich (auch) dafür bezahlt, solche Pappnasen davon abzuhalten, Passanten anzugreifen.

Klar, es gäbe auch die Möglichkeit, demjenigen gleich hier vor Ort das Gesicht zu richten. Aber das wäre zum einen nicht mehr als Notwehr erklärbar, zum anderen würde ich mich der Gef. KV strafbar machen, und mit ziemlicher Sicherheit gibt es noch mehr von seiner Sorte in dem Mob, die mir dann anschließend eines auf die Nase geben wollen. Und das alles ist es mir einfach nicht wert ...
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T5-Breft

Nach meinem Rechtsbewusstsein zu urteilen, liegt hier wie du es schilderst wirklich ein Handlungsbedarf vor. Doch machen die Richter unterschied in Bezug auf die Verhältnissmäßigkeit. Wenn du dich provozieren lässt, hat das Einfluss auf das Strafmaß. Sie gehen davon auß das man über solchen Sachen stehen muss. Deine Handlung kann ich verstehen, doch rede mit dem "Psych" sachlich darüber (zu Zeiten der "SBZ" war sowas garkein Thema und man wäre um einen "Hunderter" gezogen worden), fals du überhaupt geladen wirst (wovon auszugehen ist). Ruf bei der zuständigen Polizeidienststelle an und frag beim Kriminalkommisariat ob eine Strafanzeige gegen dich vorliegt (Vorsicht! Dein Name wird für eine eventuelle Anklage verwendet [Also allgemein nach Sachbestand fragen]). Wenn du noch als Jugendlicher oder Heranwachsender beurteilt wirst, folgt darauf laut JGG kein Eintrag im Bundeszentralregister.

Immer luftig und locker bleiben!
Lesen Sie die Packungsbeilage.
Bei eventuellen Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter oder Ihren (GfA) Fallmanager.
Du kannst auch mich fragen.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

T5-Breft

#10
Das StGB ist nicht meine Bibel.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Gast

Ich glaube man hat mich ein bischen falsch verstanden! Ich bin schon angenommen bei der Bundeswehr! Wurde als Saz zum 4.10.05 einberufen! Meine Angst besteht darin ob ich noch ausberufen werden kann durch diesen unglücklichen Vorfall!Hab echt Angst, will unbedingt zum Bund!

Piet

Da Du noch nicht zu der Sache vernommen wurdest, ja evtl sogar eine Anzeige noch gar nicht vorliegt, ist eine Verurteilung bis Oktober so gut wie unmöglich. Selbst, wenn das Verfahren bis dahin eröffnet werden sollte, ändert das nichts an der Einberufung bzw Aufforderung zum Dienstantritt.

Sollte irgendwann mal eine Verurteilung erfolgen (Strafbefehl oder Hauptverhandlung), kann die Bundeswehr dann aufgrund der gegebenen Lage entscheiden, ob wegen mangelnder charakterlicher Eignung etc. die SaZ-Verpflichtung widerrufen wird. Während des laufenden Verfahrens kann sie das jedoch nicht, d.h. Dir können dadurch erst mal keine Risiken entstehen.


Davon ab: Erst mal abwarten, ob Du überhaupt zur Vernehmung geladen wirst. Falls das wirklich der Fall sein sollte, kann es sinnvoll sein, zusammen mit einem Anwalt zu versuchen, das Verfahren gegen Geldauflage einstellen zu lassen.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

T5-Breft

Wie das bei der Bw gehandhabt wird kann ich dir nicht sagen, aber bis jetzt gibt es noch garkeine Anzeige und du weißt nichteinmal ob die Polizei überhaupt vorort war  ???
Auf hoher See und vor Gericht ist man in gottes Hand.

Gast

Ich hoffe nur das es für mich keine Konsequenzen in Richtung Bundeswehr gibt ansonsten! Hab ich echt misst gebaut! Die Polizei war vor ort, hab ich von Freunden gehört! Man wird sehen was passiert! Danke für eure Hilfe! Schreibe falls sich was tut! Also >Zapfenstreich< Kameraden  ;D! Bin müde, war zu viel für mein Jugendliches Gehirn   ;)

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