Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

FWDL: Stammeinheit - Heimfahrten unter der Woche möglich?

Begonnen von Marcello93, 16. November 2012, 10:59:43

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Marcello93

Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und bald am Ende der AGA. Werde gegen Mitte bis Ende Dezember nach Koblenz ins Instandsetzungszentrum versetzt. Meine Wohnung befindet sich in Darmstadt und ich würde gerne im voraus wissen, ob ich unter der Woche meine Wohnung auch bewohnen kann und somit zwischen Koblenz und Darmstadt pendeln darf. Eine Fahrtstrecke beträgt ca. 130 km; mit der Bahn würde das nicht länger als 1 1/2 Stunden dauern, mit dem Auto entsprechend kürzer. Da wir sowieso jeden Tag gegen 05:00 Uhr geweckt werden, stellt es kein Problem dar, wenn sich dieser Rhythmus beibehält und ich einen frühen Zug nehmen muss. Es fahren regelmäßig Züge, deshalb werde ich grundlegend immer rechtzeitig am Dienstort ankommen.
Ich hoffe auf eure antworten! ;)

Tommie

Tja, nach Hause fahren dürfen Sie schon, wenn Sie nach Dienstende fahren und rechtzeitig wieder zurück sind ;) !

Allerdings zahlen Sie die Fahrten als SaZ selbst, nachdem die Bundeswehr Ihnen eine BahnCard 50 bezuschusst hat. Nur als FWDL erhalten Sie den Bahnberechtigungsausweis, der zu beliebig vielen Fahrten zwischen gemeldetem Wohnsitz und eingetragenem Dienstort berechtigt!


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau