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FWDL mit Frau und Kind

Begonnen von Phil123, 19. November 2012, 17:44:25

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Phil123

Hallo zusammen,

Ic bin momentan in der AgA. Hab noch 4 Wochen vor mir.
Im Kreiswehrersatzamt habe ich erfahren, dass ich für meine Frau und meine Tochter Unterhalt von der Bw bekomme. Unser Rechnungsführer wollte auch die Eheurkunde und Geburtsurkunde haben. Daher dachte ich, dass beim nächsten Sold der Unterhalt dabei sein wird. Pustekuchen...leider nicht.
Habe diese Woche auch einen Termin beim Rechnungsführer diesbezüglich.
Liege ich denn aber richtig, dass ich noch irgendwelche Bezüge für Frau und Kind bekomme?

Gruß,
Philipp

bayern bazi

ist beim FWDL nicht die Unterhaltssicherungsbehörde zuständig ????

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Sie sollten einmal mit dem Begriff "Unterhaltssicherungsgesetz" googeln ;) ! Und anschließend beantragen Sie den Unterhalt für Ihre Familie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde, die üblicherweise beim Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Satdt angesiedelt ist, in dem/der Sie leben! Die Bundeswehr hat mit dieser Zahlung nichts zu tun, die Zahlungen tauchen auch nicht auf Ihrer Wehrsold- oder sonstigen Abrechnung auf!

KlausP

ZitatIm Kreiswehrersatzamt habe ich erfahren, dass ich für meine Frau und meine Tochter Unterhalt von der Bw bekomme.

Von der Bundeswehr bekommen Sie das auch nicht und der ReFü hat damit auch nichts zu tun. Keine Ahnung, wieso der Ihnen das nicht gleich gesagt hat.

Sie müssen einen Antrag an Ihre Unterhaltssicherungsbehörde beim Landkreis stellen. Der entsprechende Vordruck war bei Ihren Unterlagen dabei, die Sie vom KWEA zusammen mit Ihrem E-Bescheid bekommen haben.

Btw: Was hat denn Ihr Spieß zu Ihrem Problem gesagt?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Phil123

Von der Unterhaltssicherungsbehörde bekommen wir bereits Geld.
Für mich hatte sich das so angehört als wenn die Bw auch nochmal was gibt...
Dann hat sich das erledigt.
Vielen Dank

Hei-Ko

Steht einem FWDL vllt. auch Familienzuschlag zu? Habe den Passus jetzt nicht im Kopf.

KlausP

Zitat von: HeikoG. am 20. November 2012, 22:13:55
Steht einem FWDL vllt. auch Familienzuschlag zu? Habe den Passus jetzt nicht im Kopf.

Nö, FWDL bekommen Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz. Da steht nichts von Familienzuschlag drin.

http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/BJNR003080957.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

und wer zahlt das kindergeld aus ??

die kindergeldstelle bei der ARGE oder  das  Gebührnisamt ?

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Die Kindergeldstelle ist nie bei der ARGE, sondern heisst Kindergeldkasse und ist bei der lokal zuständigen Arbeitsagentur angesiedelt ;) ! Und normalerweise zahlt die für FWDLer während der Dienstzeit weiter, wenn der Anspruch auf Kindergeld schon davor existierte!

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