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Beförderung zum Reserveoffizier - Jurist

Begonnen von Nils, 23. August 2005, 16:24:24

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Nils

Hallo,
ich bin SU d.R. und habe vor kurzem mein Jura-Studium beendet. Ich habe im Forum gelesen, dass Mediziner und Techniker häufig ohne Lehrgang in die Laufbahn der Reserveoffiziere übernommen werden. Sicherlich braucht die Bundeswehr diese auch dringener und zahlreicher als uns Paragraphenreiter.

Trotzdem: Hat jemand eigene Erfahrungen oder kann von fremden Erfahrungen berichten, wie die Chancen für Juristen stehen? Wie kann man diese Chancen verbessern?

Einen Antrag habe ich über den zuständigen Truppenteil schon gestellt, aber seit 1 1/2 Monaten noch keine Antwort, was ja offenbar keine Seltenheit ist.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Beiträge!

TheAdmin

Formlose Bewerbung an das Personalamt der Bundeswehr und dann die ganze normale ResOffz Auswahl und Ausbildung durchstehen.
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sekaenka

Ich habe einmal gehört, dass STEX Absolventen, wie Juristen oder Mediziner nicht, oder nur in geringerem Maße Lehrgänge absolvieren müssen, um zum ResOffz befördert zu werden. Entspricht das der Wahrheit?

schlammtreiber

Juristen werden ohne Diskussion umgehend zum Major ernannt, da man befürchtet, daß sie sonst die Bundeswehr verklagen  ;)
Semper Communis
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wolverine

Nicht ganz: Mit Erster Staatsprüfung wird man Hauptmann und mit der Zweiten Major. Vorausgesetzt ist natürlich eine Verwendung im Rechtsbereich und entsprechender Bedarf der Bw.
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Matthias

@wolv....echt jetzt ohne mist. ist das dann die gleiche schiene wie die verleihung eines vorläufig höheren dienstgrades nach § 39f slv oder wieder was anderes??
wo und wie wird man dann- bei bedarf eingesetzt- braucht es überhaupt noch truppendienstliche lehrgänge bzw. wird man überhaupt in der truppe selbst eingesetzt??
gruß und weg  ;)

Piet


ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

wolverine

#7
Wenn man nicht die erforderlichen Laufbahnlehrgänge der Reserveoffizierlaufbahn besucht und bestanden hat, läuft das in der Tat durch die Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrad und nach entsprechender Dienstzeit durch endgültige Verleihung.
Eingesetzt wird man im Bereich Wehrpersonalrecht z. Zt. hauptsächlich im FGG 1 höherer Kommandobehörden und Divisionskommandos. Angedacht ist eventuell auch ein Einsatz im Bereich "operational law" im FGG 3 als einsatzrechtlicher Berater im Ausland. Das ist jedoch noch nicht umgesetzt.
Eine Führungsverwendung im Truppendienst scheidet ohne die entsprechende taktische Ausbildung wohl aus - aber natürlich trägt man seinen Dienstgrad mit allen Rechten und Pflichten.
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Matthias

Was ist dann im Falle des bestehens des ersten examens zu tun. als beorderter og d. r. einfach kwea gehen und antrag stellen.
ist hier die ablehnungquote ähnlich hoch wie bei den sonstigen anträgen nach § 39f Slv (hab irgendwo mal was von 90% gehört??)?
gruß

wolverine

Ich würde mich entweder direkt mit dem Personalamt der Bw Dez. V 2 oder dem zuständigen S1 Pers/Mob des Divisions- oder Führungskommandos, in welchem ich üben möchte, in Verbindung setzen. Aber Zuständigkeiten erkennen und Antragsformulierung sollte man mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung eigentlich schon können ;).
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Matthias

und genau lesen auch........habe in meinem post nicht gesagt, dass ich es schon hätte......nur für den fall das.....!  ;D

wolverine

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