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Berufssoldat und Pension?

Begonnen von Adalricus, 11. Mai 2010, 13:31:37

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Devtones

GA und anschließende Verwendung sind in Munster, nach Idar-Oberstein sollte ich erst, hatte mich dann aber auf die Warteliste für Munster setzen lassen

ulli76

Gibt doch auch Drohnenbediener in den normalen Kampftruppen- also weder Aufklärer noch Artilleristen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

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LuftwaffenSLD

Zitat von: Andi am 29. November 2012, 15:02:24
Zitat von: wolverine am 29. November 2012, 14:59:22
Wenn Sie nach Ihren 12 Jahren wieder in´s Zivilleben gehen, haben Sie gar keinen Pensionsanspruch. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert

Genau und das im regelmäßig niedrigsten Satz, da die Bemessungsgrundlage für die rentenpunkte das Brutto ist, was bei einem SaZ nunmal auf grund fehlender Sozialabgaben und versicherungen weit geringer ist, als bei einem Arbeitnehmer mit vergleichbarem Nettogehalt.

Und deshalb gibts als kleines Trostpflaster a crazy little thing called "Abfindung".

Andi

Und die ist sogar so "crazy", dass sie natürlich vom Gehalt abhängig ist, so dass sie denen, die viel verdienen viel hilft und denen, die wenig verdienen wenig. ;)
the rest is silence...

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Micha79

Hallo ich habe da mal eine Frage. Ich bin seit letztem Jahr BS, und beschäftige mich jetzt natürlich mit dem Thema Rente/Pension. Das Problem ist das ich 42 Jahre alt bin, und seit 2014 erst bei der Bundeswehr, ohne Vordienstzeit. Ich bin Fachdiener/Schirrmeister, wenn ich mir die Lehrzeit und alles anerkennen lasse, oder es zumindest versuche, komme ich mit ein wenig verlängern auf höchstens 30 Dienstjahre. Vielleicht kann mir ja jemand hier aus dem Forum aus Erfahrung sagen was ich am besten mit den Rentengeldern mache, oder was damit passiert die ich in den 19 Jahren davor angesammelt habe?
Vielen Dank im Voraus

KlausP

Ihre Rentenansprüche verfallen nicht. Mit Eintritt in die gesetzliche Rente wird diese neben Ihrem Ruhegehalt gezahlt, wobei letzteres so gedeckelt wird, dass Sie mit beiden Einkünften nicht über die Höchstgrenze von 71,75 % kommen. Um die Zeit zwischen Zurruhesetzung und Renteneintrittsalters zu überbrücken können Sie einen Antrag auf ,,vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts" gem. § 26a Soldatenversorgungsgesetz stellen. Dann erhalten Sie Versorgungsbezüge für Ihre Dienstzeit und evtl berücksichtigungsfähige Zeiten in Höhe von 1,79375 % ja Jahr und für jedes Jahr in der gesetzlichen Rentenversicherung von 1,0 %.

§ 26 SVG: https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__26.html

§ 26a SVG: https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__26a.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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