Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??

Begonnen von AhauserJunge, 02. Dezember 2012, 20:40:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

AhauserJunge

Ich weiß es ist nervig das ständig dieses thema angesprochen wird aber ich habe keine passenden Themen gefunden... Meine Frage: Wann wird das Verpflichtungsgeld ausgezahlt? mit dem ersten gehalt sprich in der AGA? oder erst nach der Probezeit?

Hoffe ihr könnt mir da helfen

LG Steffen

KlausP

Sind Sie schon Soldat? Dann nach Ablauf der "Probezeit". Wenn Sie erst zum 02.01.13 eingestellt werden - gar nicht mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AhauserJunge

Nein noch nicht das wundert mich ein wenig weil mein wehrdienstberater meinte das es die prämie noch gibt nur sie heißt dann anders... naja man geht ja nicht nur wegen des geldes zum bund

KlausP

Irgendwo im Forum gab es dazu von @Ralf (?) in den letzten 2 oder 3 Wochen die Quelle. Vielleicht suchen Sie mal mit dem Begriff "Verpflichtungsprämie".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


AhauserJunge

@KlausP ich werde als Manschaftsdienstgrad eingestellt gilt für mich dann nicht §85a?

LG Steffen

KlausP

Was für'n § 85a? Haben Sie denn mal die Forensuche bemüht?


Ich jedenfalls nicht ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bregenz12

Es geht um das Bundesbesoldungsgetz:
§ 85a gilt nur noch bis zum 31.12.12 - also nicht mehr bis 31.12.13 für Erstverpflichtungen.
Nachfolgerelung ist der § 43b, hier gieht es um jährlich zu definierende Mangelverwendungen und ist nicht mehr auf die Mannschaftslaufbahn begrenzt. Die Höhe der Prämie ist deutlich geringer als beim § 85a.
Sollte Ihnen bisher die Prämie nach § 85a zugesagt worden sein, z. B. im ZfNwG, wären ggf. rechtliche Schritte zu prüfen (Vertrauensschutz).
So weit ich weiß, sind die Mangelverwendungen nach § 43b für 2013 noch nicht festgelegt.

Ralf

Die Mangelfachtätigkeiten werden derzeit durch die milOrgBereiche festgelegt. Da dieses je nach Bedarf unterschiedlich sein wird, kann es trotzdem sein, dass einzelne Verwendungen in der Laufbahn der Msch Prämien bekommen werden. Dieses gilt es abzuwarten.
Da die bisherige gesetzl. Grundlage wegfällt und es keine Übergangsregelung (bisher) gibt, wird das auch nichts mit Vertrauensschutz, weil, auf welche Grundlage soll sich die denn beziehen? Zumal der Bewerber nicht gezwungen ist den Dienst ab 01.01.02013 anzutreten und aufgrund geänderter Voraussetzungen seinen Antrag zurückziehen kann.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau