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Eignungsübung verlängert

Begonnen von Tinchen553, 05. Dezember 2012, 20:15:19

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Tinchen553

Hallo Ihr Leben, vielleicht könnt ihr mir ja nocheinmal helfen...

Folgender Sachverhalt:

Freund in der Eignungsübung, Feldwebelanwärter. Eignungsübung wurde verlängert da sportliche Leistungen nicht gut waren (ua. wurde erwähnt dass der BFT nicht bestanden wurde, den er aber noch gar nicht gemacht hatte.).

Inzwischen hat er den BFT 3 Mal gemacht, 3 Mal bestanden und ist jedes Mal besser geworden. Deutsches Sportabzeichen hat er inzwischen auch erfolgreich abgelegt. Er muss demnächst auf den ersten Feldwebellehrgang, für den ja (meines Wissens nach) 3000m in 15:00min. Voraussetzung sind.

Müssen die 3000m VOR dem Feldwebellehrgang erbracht werden oder wenn dieser Lehrgang beginnt? Momentan kann er diesen Lauf nicht ablegen, da er sich den Fuß verletzt hat, was aber innerhalb der dieser Woche allerdings verheilt sein sollte (Aussage Truppenarzt).

Ist in diesem Fall das DSA wichtiger oder dieser 3000m-Lauf?


Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Vorraus recht herzlich.



KlausP

ZitatFreund in der Eignungsübung, Feldwebelanwärter. Eignungsübung wurde verlängert da sportliche Leistungen nicht gut waren (ua. wurde erwähnt dass der BFT nicht bestanden wurde, den er aber noch gar nicht gemacht hatte.).

Da hat scheinbar jemand Käse erzählt (um nicht einen anderen Ausdruck zu gebrauchen). Der BFT wird zu Beginn der Grundausbildung bei allen Rekruten abgenommen, um deren körperliche Leistungsfähigkeit zu ermitteln. Am Ende der GA soll er nochmals abgenommen werden, um die Entwicklung der Leistungsfähigkeit festzustellen.

Für wie lange wurde denn die EÜb verlängert?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tinchen553

Hallo.


Die Eignungsübung wurde um 2 Monate verlängert.

Also es kann sein dass ich da was durcheinander bekommen habe. Also...

Er hat natürlich diesen Test (BFT?/ PFT?)vor der Einstellung gemacht und den auch bestanden.

Als Grund für seine Verlängerung wurde ja das "nicht Bestehen" des BFT als Grund genannt. Wie gesagt, dieser wird in seiner Einheit wohl öfter gemacht und er hat ihn bis jetzt jedes Mal bestanden.

KlausP

ZitatEr hat natürlich diesen Test (BFT?/ PFT?)vor der Einstellung gemacht und den auch bestanden.

NBei der Eignungsfeststellung beim ZNwG wurde der PFT gefordert. In der Truppe ist jedoch der BFT gefordert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Noch was vergessen: Wann wurde ihm denn eröffnet, dass seine EÜb verlängert werden soll?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tinchen553

Die Eignungsübung wurde verlängert bis zum 31.12.2012. Eröffnet wurde ihm dies Ende September/Anfang Oktober.

Rollo83

Also der 3000m Lauf MUSS vor dem Lehrgang bestanden sein weil ohne diesen Lauf die Lehrgangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Das DSA braucht man aber meine ich nicht dazu.
Sicherlich muss der Kamerad aber erst mal auf den FAL (FeldwebelANWÄRTERlehrgang) und ich bin mir grad nicht sicher ob man da auch diese 3000m braucht. Ich denke fast ehr nicht.

Das mit der Verlängerung kapier ich jetzt nicht. Wenn mir jemand unterstellt das ich den BFT nicht bestanden habe, was ja eigentlich schon hochgradig peinlich ist, ich diesen aber schon 3 mal bestanden habe, dann beweise ich dies auch. Immerhin werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten und dann über den KpTrp auf dem PC eingepflegt. Wenn dieser Zettel 3 mal weg gekommen wäre würde ich erst mal eskalieren und dann von mir aus vor den Augen des Disziplinarvorgesetzten diesen billigen Test kurz wiederholen. Wer den Test 3 mal schafft, schafft dies auch ein viertes mal.

Ob das nicht bestehn eines BFT allerdings ein Grund ist eine EÜ zu verlängern, weiß ich auch nicht unbedingt. Wer den BFT nicht besteht sollte allerdings vielleicht selber seine Berufswahl überdenken und vielleicht bei Aldi an der Kasse arbeiten.

KlausP

ZitatOb das nicht bestehn eines BFT allerdings ein Grund ist eine EÜ zu verlängern, weiß ich auch nicht unbedingt.

Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass es NUR daran gelegen haben soll. Da dem Soldaten die Absicht, die EÜb zu verlängern, Ende Sept/Anfang Okt eröffnet worden ist, muss das ja noch von der Grundausbildungseinheit ausgegangen sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Vielleicht ist er ja Wiedereinsteller und hat keine AGA gemacht.
Was mich ehr wundert ist das er angeblich den BFT nicht bestanden hat, aber er hin doch angeblich 3 mal bestanden hat. Ich würd den KpTrp Soldaten aus dem Büro raus fegen wenn der so schluderig arbeitet.

Irgendwas stimmt hier nicht so ganz.

KlausP

ZitatVielleicht ist er ja Wiedereinsteller und hat keine AGA gemacht.

Den Gedanken hatte ich auch schon. Bisher gab es aber noch nix dazu. Selbst dann ist das angebliche Nichtbestehen des BFT alleine für mich nicht unbedingt ein Grund für eine verlängerung der EÜb. Aber ich bin ja auch nicht der Disziplinarvorgesetzte, der das der SDBw vorgeschlagen hat und auch nicht dessen Spieß, der ihn beraten haben sollte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tinchen553

Hallo.

also mein Freund ist wiedereinsteller und war schon rund 4 Jahre dabei.

In der Eignungsübungsverländerung waren einmal bemängelt worden:

Mangelnde Leistungen im Fachwissen Technik (2 Wochen später war es erledigt. Er wurde mündlich abgefragt und war alles ok)

BFT nicht bestanden. (Als dieses Schreiben erging, hatte er schon ziemlich viel Sport auf dem Dienstplan, jedoch hat ihm nie jemand den BFT abgenommen. Erst NACH diesem Schreiben sagte man ihm er solle den BFT machen, wie gesagt, bis jetzt 3 Mal gemacht, 3 Mal bestanden.)

Seine Vorgesetzten haben damals darauf bestanden, dass er das DSA macht, welches er nun, innerhalb der Verlängerung, erfolgreich abgelegt hat.

Er muss jetzt (Januar 2013) auf den ersten Lehrgang, entschuldigt bitte falls ich einen falschen Lehrgangsnamen verwendet habe, ich kenne mich noch nicht so ganz aus!

Wann genau vor so einem Lehrgang muss denn dieser Lauf bestanden werden? 1 Monat vorher, 1 Woche vorher?


Danke für die bereits getätigten und die folgenden Antworten :)


Rollo83

Mangelndes Fachwissen, so so. Hat ihn da jemand nach dem Ohmschen Gesetzt gefragt oder was.
Mit Fachwissen wird wohlmdas wissen gemeint sein was sein Beruf mit sich bringt?!

Wie kann man denn den BFT nicht bestanden haben wenn man diesen nicht mal gemacht hat? Check ich nicht. Egal ich muss ja nicht alles verstehen.

Die Lehrgangsvoraussetzungen werden spätestens bei der Einschleusung am Lehrgangsort geprüft. Wenn diese dort nicht vorliegen gibt es zwei Möglichkeiten. Man erwischt eine stumpfe Einheit und wird direkt wieder nach Haus geschickt und in der Einheit wird angerufen wund gefragt welcher Trottel den Kameraden geschickt hat obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder man erwischt eine gute Einheit und man erfüllt die Voraussetzungen direkt am ersten Tag. Beim Sport oder ähnlichen ist dies kein Thema fehlt ein Schießen sieht das anders aus.

Tinchen553

Danke für die Antwort. Also wäre es auch möglich einen, zehn oder 15 Tage vor diesem Lehrgang diesen Lauf zu absolvieren? Oder eben beim Beginn des Lehrgangs vor Ort?

Kann denn die Eignungsübung auch beendet werden wenn dieser zur Zeit noch nicht erfolgreich absolviert wurde?  Weil alles was zur Verlängerung geführt hat ja inzwischen positiv erledigt wurde!?
Gibt es da einheitliche Vorschriften was wann erfüllt sein muss?

Danke im Voraus

ulli76

Am besten nimmt dein Freund mal Verbindung mit seinen Vorgesetzten auf und fragt die direkt.
Immerhin haben er und seine Vorgesetzten- im Gegensatz zu dir und uns- alle relevanten Infos.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tinchen553


Sein Kompanie Chef ist nun schon längere Zeit krank. Sein Zugführer macht ihm mit "spitzen Bemerkungen" nicht sonderlich viel Mut, andere Vorgesetzte "beglückwünschen ihn durch die Blume" schon zum Bestehen... Deswegen fragte ich, ob es evtl. einheitliche Vorschriften gibt, wann was genau in einer Eignungsübung erfüllt sein muss und wann eben dieser 3000m-Lauf vorliegen muss.

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