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Anwartschaft und andere Versicherungen

Begonnen von Zieher, 10. Dezember 2012, 01:37:52

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Zieher

Schoenen Guten Morgen (falls ihr es am fruehen morgen lest).

Vorweg sei gesagt, das ich die Suchfunktion schon benutzt habe, aber trotzdem nicht so ganz schlau geworden bin.
Ausserdem kann es ja nie schaden das alles etwas zu aktualisieren.
Sollte jemand mir den Kopf umdrehen wollen entschuldige ich mich schonmal im voraus.
Am 01.04 (oder auch 02.04) 2012 geht es also fuer mich los.
AGA.
Da ich schon teilweise weiss was auf mich zukommt, und mein Versicherungsvertreter dort auch schon war hatte ich erst letztens einen Termin bei ihm.
Kommen wir erstmal zum Thema Anwartschaft.
Scheint ja enorm wichtig zu sein.
Es gibt wohl eine Art Spzialversicherer fuer Soldaten dessen Namen ich nun nicht nenne moechte.
Bis letzte Woche dachte ich das dieser der einzigste versicherer ist der das anbietet was aber wohl nicht stimmt.
Meine Versicherung bietet das wohl auch an.
Da ich nicht weiss ob ich den Namen hier erwaehnen darf (Werbung) frage ich erstmal ob es von Versicherung zu Versicherung einen Unterschied zu antwartschaft gibt.
Ob ich nun da oder da eine habe macht eigentlich keinen Unterschied.
Eine Anwartschaft ist wohl fuer jeden Soldaten unverzichtbar.
Ich werde voraussichtlich SAZ 4 machen.
Weil ich nun schon so lange bei dieser Versicherung bin moechte ich dort eine Anwartschaft abschliesen?
Daher Frage 1, oder ich auch dort guten Gewissens meine unterschrift untersetzen kann.
Soweit ich das Verstehe hat eine Anwartschft folgenden Sinn.
Sie sorgt dafuer, das ich nach dem Ausscheiden aus der BW ohne eine Gesundheitspruefung wieder in die gesetzliche KK einsteigen kann.
Und zusaetzlich werde ich mit dem Alter angenommen zu dem ich dir Anwartschaft abgeschlossen haben.
Mal ein doofes Beispiel.
Ich schliesse ich Anwartschaft mit 20 ab, gehe nach 9 Jahren wieder ins zivile Leben, und werde dann als 20 Jaehriger bei wiedereintritt in die GK angesehen.
Stimmt das so?
Da es bei mir voraussichtlich erstmal 4 jahre sind meine ich mal gehoert zu haben, das ich nur eine kleine Anwartschaft abschliessen soll.
Koennt ihr das auch empfehlen?
Weiterhin hat er mir noch eine PKV, BU/DU und eine Unfallversicherung angeboten.
Soll ich das machen?
Klingt eigentlich alles interessant, vor allem die DU.
Ich hoere gerne ein paar neutrale Meinungen von Leuten die sich damit vielleicht auch auskennen, oder auch aehnliche Erfahrungen gemacht haben.
Hoffentlich schlaegt hier niemand die Haende ueber den Kopf, und regt sich ueber solche Fragen auf.

Ich hoffe auf eine sehr das mir einer von euch dazu seine Meinung mitteilen kann.

Viele Gruesse

Zieher

Braga

Mir ergeht es fast genau so wie Ihnen. Bin mal über die hilfreichen Antworten gespannt. 
- Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird -

justice005

Aaaalso:

Während man Soldat ist, braucht man überhaupt keine Versicherung, weil man unentgeltliche truppenärztliche Versorgung genießt. Die Anwartschaft braucht man also eventuell für die Zeit danach.

Aber:

Wer nach Ende seines Wehrdienstes wieder ganz normal in die gesetzliche Krankenkasse geht, weil er als Angesteller irgendwo arbeitet, der ist dann wieder ganz normal versichert und hat die Beiträge für die Anwartschaft umsonst bezahlt.

Eine Anwartschaft ist nur sinnvoll, wenn man nach Ende des Wehrdienstes sich selbst privat versichern muss.

Beispiel 1: Ein Berufssoldat geht mit 60 in Pension. Dieser muss sich selbst versichern, eine private Krankenversicherung zu finden, ist in diesem Alter unmöglich oder unbezahlbar. Daher ist hier eine Anwartschaft zwingend notwendig.

Beispiel 2: Ein Soldat hat sich für 13 Jahre verpflichtet. Wenn er wieder aus der Bundeswehr raus ist, dann ist er über 30. Wenn derjenige sich selbstständig macht oder Beamter wird, dann bekommt er zwar noch eine private Versicherung (sofern man gesund ist), aber die Beiträge sind bereits deutlich teurer, als wenn man in jüngeren Jahren anfängt. Für ihn ist eine Anwartschaft also durchaus sinnvoll. Aber auch er verschwendet - im Nachgang betrachtet - sein Geld, wenn er als Angesteller wieder in die gesetzliche Krankenkasse kommt.

Beispiel 3: Ein 18jähriger verpflichtet sich für 4 Jahre. Wenn seine Dienstzeit endet, ist er 22 Jahre alt. Wenn dieser danach in die gesetzliche Krankenkasse kommt, ist er sowieso ganz normal versichert. Wenn dieser selbstständig oder Beamter wird, dann ist er noch jung genug, um eine private Krankenversicherung kostengünstig abzuschließen.


Daher sollte man das immer im Einzelfall betrachten. Bei einem SaZ 4 halte ich eine Anwartschaft für relativ unnötig. Dass ein Versicherungsvertreter das anders sieht, liegt natürlich auf der Hand. ;)


justice005

ZitatSie sorgt dafuer, das ich nach dem Ausscheiden aus der BW ohne eine Gesundheitspruefung wieder in die gesetzliche KK einsteigen kann.

NEIIIIN!

Die gesetzliche Krankenkasse MUSS Dich nehmen, wenn du wieder entsprechend versicherungspflichtig bist. Da die Beiträge fest ans Gehalt gekoppelt sind, gibt es da auch keine Gesundheitsprüfung. Das Anwartschaftsproblem stellt sich nur bei einer zukünftig geplanten privaten Krankenversicherung, also wenn du selbstständig oder Beamter wirst, soder soviel verdienst, dass du über die entsprechenden Einkommengrenzen kommst!



Sascha.92.

Also ich werde wohl als SaZ 12 wreden und bin dann vorraussichtlich mit 32 durch sein.... ich würde gerne Berufssoldat werden. Wenn dies nicht klappen sollte und ich Beamter im  Öffentlichen Dienst werden möchte was man jetzt noch alles ja nicht vorhersehen kann, lohnt sich für mich auch eine Anwartschaft?
Ich höre auch immer nur von jedem das ich das auf jeden fall machen soll.

LG Sascha

KlausP

Zitat von: Sascha.92. am 10. Dezember 2012, 12:15:59
Also ich werde wohl als SaZ 12 wreden und bin dann vorraussichtlich mit 32 durch sein.... ich würde gerne Berufssoldat werden. Wenn dies nicht klappen sollte und ich Beamter im  Öffentlichen Dienst werden möchte was man jetzt noch alles ja nicht vorhersehen kann, lohnt sich für mich auch eine Anwartschaft?
Ich höre auch immer nur von jedem das ich das auf jeden fall machen soll.

LG Sascha

Unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen würde ich Ihnen zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung Raten. Holen Sie sich mehrere Angebote und vergleichen Sie unbedingt die Preise und die Konditionen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sascha.92.

Okay vielen dank für die auskunft :)

und wie sieht es mit einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ? Da stürzen sich auch alle auf mich.

KlausP

Zitat von: Sascha.92. am 10. Dezember 2012, 12:45:28
Okay vielen dank für die auskunft :)

und wie sieht es mit einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ? Da stürzen sich auch alle auf mich.

Dazu kann ich nichts sagen, ich hätte nie eine und habe auch keinem meiner Soldaten geraten, eine abzuschließen. Wer unbedingt Wert darauf legt, sollte mMn gerade hierbei auf die Konditionen und das Kleingedruckte achten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sascha.92.


Zieher

Na das geht aber schnell mit den Antworten hier.
Ich muss mich mal entschuldigen, da mit aufgefallen ist, das ihr euch alle Siezt.
Erstmal zum Thema BU/DU.
Also ich denke, das die doch relativ sinnvoll sein koennte.
Nehmen wir mal an ich werde ein Jahr vor meiner Entlassung schwer verwundet, und komme dann wieder in die gesetzliche KK rein.
Wer kommt aber nun fuer alles weitere auf?
Klar, bei der GK wird man nicht im Stich gelassen, aber wie bin ich abgesichert, wenn ich meinen gelernten Beruf gar nicht mehr ausueben kann, und dann wegen einer Umschulung gerade so noch genug zum leben habe?
Alternativ wuerde das dann ja die BU zahlen, oder?
Nun nochmal zur Anwartschaft.
Ich wollte zwar keine Werbung machen, ist aber wohl kurz noetig.
Vielleicht ist es auch nur eine unnoetige Panikmache: https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W27ZPH8F557DBWNDE
Dazu unter anderem das hier: "Ein ausgeschiedener SaZ hat während seiner Übergangsgebührnisse einen Beihilfeanspruch von 70 %. Nur eine Restkostenversicherung bei einer PKV ergänzt die Versorgungslücke auf dem hohen Niveau der Beihilfe. Hierfür ist die PKV-Anwartschaft notwendig."
Wie scho ngesagt hatte ich ueber einige Ecken gehoert, das sich in meinem Fall, SAZ 4 , 26 Jahre eine kleine Anwartschaft lohnen wuerde.
Justice005, mir ist klar, das der Versicherungsvertreter das anders sieht.
Aber er hatte mir das vielleicht auch nur gut verkauft.
Nicht das ich dann nach Ende meiner Dienstzeit keine GPV mehr bekommen.
Ich weiss echt nicht was tun soll.
Der eine sagt so, der andere so.
Ich hoffe sehr, das zukuenftige Kameraden da aufkunftsfreudiger sind.
Es heisst wohl das man in der ersten Woche gleich eine Art Massenabfertigung zu einer anwartschaft bekommt, und auch dort Panik gemacht wird wie sehr man diese wohl braucht.
Fuer weitere Infos waere ich sehr dankbar.

Viele Gruesse

Zieher

ulli76

Einsatzverwundungen (und auch andere WDBs) werden über das Versorgungsamt abgerechnet und müssen eigentlich nicht krankenversichert werden. Ich sag absichtlich "eigentlich"- da das Verfahren, bis eine WDB durch ist, ewig dauert, es regelmäßig versucht wird, die Ansprüche zu drücken, zumidnest Teile einer Verwundung nicht anzuerkennen etc.

Googel mal nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz- inzwischen gibt es Möglichkeiten die Dienstzeit nach einer Verwundung zu verlängern, bis 1. die Behandlung abgeschlossen ist und 2. ggf. Umschulungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Was immer eine Gefahr darstellt, sind andere Erkankungen, die während der Dienstzeit auftreten können, aber nichts mit dem Dienst zu tun haben. Dazu gehören z.B. so Erkrankungen wie MS, Krebserkrankungen, privaten Unfällen etc. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist das nicht das große Problem- deswegen in der Regel auch kein Problem in der Konstellation: vorher GKV versichert, kurze Dienstzeit, danach GKV versichert.
Bei privaten Krankenversicherungen wird das sehr wohl ein Problem- da hilft eine Anwartschaft, indem sie den Status zu Beginn des Anwartschaftszeitraums konserviert. Also bietet sich an bei längeren Dienstzeiten und Planung sich nach DZE privat zu versichern.

Was auch noch ne Möglichkeit ist: PKV für nach DZE geplant, Anwartschaft abgeschlossen, man entscheidet sich dann doch für ne GKV und verhandelt mit der Privaten, ob man die Anwartschaft für ne Privat- Zusatzversicherung nutzt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Zieher

Hallo ulli76.

Danke fuer deine schnelle Antwort.
"Einsatzweiterverwendungsgesetz" habe ich gegoogelt.
Wusste ich gar nicht, und von daher klingt das sehr interessant.
Von daher koennte ich die DU/BU auch getrost lassen.
Dort steht aber auch, das die Schutzzeit 8 Jahre betraegt.
Ob danach weitere Hifle gestellt wird steht dort nicht.
Ich muss zugeben, das ich aus deinem letten Satz nicht ganz so schlau werde.
Warum soll ich die PKV nach DZE (falls das Dienstzeitende heisst) abschliessen?
Wahrscheinlich weil ich die freie Heilfuersorge habe, und es sonst keine Sinn macht, oder?
Je fruher man jedoch einzahlt ,desto geringer sind die Beitraege habe ich mir sagen lassen.
Fuer mich steht fest, das ich auch jeden Fall nach DZE wieder in einer GKV gehe.
der Kamerad justice005 sagt weiter oben noch, das die GKS mich aufnehmen muss.
Steht das eigentlich irgendwo?
Durch dieses tricksen meiner Versicherungsvertreters habe ich so langsam den Ueberblick verloren.

Viele Gruesse

LwPersFw

Bitte die folgenden Broschüren genau lesen ... und wenn dann noch Fragen sind ... konkrete Fragen zu einzelnen Punkten stellen...

Hinweis:

In der Broschüre zur Absicherung bei Auslandsverwendungen steht noch, dass eine Weiterverwendung
im Status Berufssoldat bzw. Beamter in der Wehrverwaltung ab einem dauerhaften Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
von 50 % erfolgen kann.

Dies wurde durch die aktuelle Rechtsprechung neu geregelt !! (Ebenso wie bestimmte finanzielle Leistungen)

Nunmehr gilt :

"Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 17. Dezember 2007 ist das ,,Gesetz zur
Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz)"
vom 12. Dezember 2007 am 18. Dezember 2007 in Kraft getreten. Es wurde zuletzt mit dem am
13. Dezember 2011 in Kraft getretenen Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz geändert. Mit
dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz haben einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten
(Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit, Soldaten, die nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes
Wehrdienst leisten, sowie Soldatinnen und Soldaten, die nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes
Wehrdienst leisten), sowie bestimmte zivile Beschäftigte des Bundes, deren Erwerbsfähigkeit
aufgrund eines Einsatzunfalls um mindestens 30 Prozent gemindert und deren
Weiterverwendungsfähigkeit gegeben ist
, nach einer erfolgreich durchlaufenen sechsmonatigen
Probezeit nunmehr einen gesetzlichen Weiterverwendungsanspruch in einem auf Dauer angelegten
Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis beim Bund (beispielsweise Soldatinnen und Soldaten
als Berufssoldatin oder Berufssoldat, Beamtin oder Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer)."

[gelöscht durch Administrator]

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

topo112

Mir geht es so wie dem Threadöffner...

Wieso wirbt der BundeswehrVerband so stark mit den ganzen Versicherungen, wenn man alles nimmt, Was die einem Vorschlagen, gibt man fast den ganzen Sold nur für Versicherungen aus  ???

Und wo wir gerade beim Thema sind, Mitglied beim BwV werden oder nicht?
Und irgendwo habe ich gelesen, man MUSS sich Pflegeversichern, korrekt?

Liebe grüße aus Wiesbaden, Toby
Bismarck biss Mark, bis Mark Bismarck biss.

Zieher

Hallo LwPersFw.

Danke fuer deine Infos.
Ich habe mir auch beide Anhaenge gleich mal runtergeladen (ja, ich bin einer der 3 Downloader) und steiss auf einen interssanten Satz in der Saz Brochuere unter Punkt 8.
Diese moechte ich der einfachheit halber Mal zitieren:
"Wer vor Übernahme zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit zuletzt
gesetzlich krankenversichert war, für den lebt nach dem Wehrdienst der Versicherungsschutz
bei der bisherigen Krankenkasse wieder auf."
"Dies muss der Krankenkasse innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist
von drei Monaten mitgeteilt werden. Die Frist beginnt spätestens mit der
Ernennung zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit."
Also hier ganz klar die Frage.
Ich brauche die Anwartschaft wohl eher nicht, oder?
Falls ich Irre, oder du mich als uebervorsichtig einschaetzt moechte ich Fragen, ob eine kleine Anwartschaft reichen wuerde.
Das mir der Versicherungsvertreter diese Versicherung natuerlich aufschwatzen will ist mir klar, aber wenn er soviel Panik macht weiss ich nicht mehr was ich nun glauben soll oder nicht.
Irgendwo meine ich auch mal gelesen zu haben, das der Bund prueft, ob eine Anwartschaft vorliegt, und wenn dies nicht der Fall ist, dies disziplinarische Konsquenzen haben kann.
Ich schliesse mich auch topo112 an.
Irgendwann gibt man seinen ganzen Sold fuer Versicherungen aus.
Im Moment ist das alles bei mir ueberschaubar, aber wenn man kein Fachmann ist kann man sich sogar die ganze Welt andrehen lassen.
Was auch gerade die neue Frage mit der Pflegeversichung aufwirft.
Laut der Saz Broschuere heisst das ja, oder , um wieder zu zitieren, "Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die über eine eigene gesetzliche
oder private Krankenkasse verfügen, sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung
abzuschließen!" .
Daraus schliesse ich Mal, das ich abermals zu der Aok rennen muss, und einer sperate Pflegeversicherung anmelden muss, oder wie?
Dazu habe ich mal gelesen, das man das der BW, je nach Verpflichtungszeit anspruch aus sogenannte Übergangsgebührnisse hat.

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