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Superwaffe Drohnen? Interessanter Beitrag zur Funktionsweise

Begonnen von Techniker82, 12. Dezember 2012, 15:45:22

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Techniker82

Hey,

habe einen echt interessanten Beitrag über Drohnen gefunden, indem Drohnen selbst gesteuert werden und Experten sowie Ingenieure befragt werden.
Empfehlenswerter Einstieg für eine Diskussion:

http://www.vice.com/de/motherboard/drone-on-motherboard/?utm_source=sma13

Was ist eure Meinung zu Drohnen?

Findet Ihr dass sie den Einsatz verbessern, verschlechtern oder verändern?

Ich denke generell, dass Drohnen eine Verbesserung darstellen, weil sie den Frontsoldaten/Spionen in gefährlichen Aktionen ersetzen.
Das Argument, dass viele Zivilisten bei Angriffen durch Drohnen sterben, ist zwar wahr, aber nicht haltbar.
Wenn die Angriffe nicht von Drohnen kommen würden, würden sie halt durch Raketen oder Bomben passieren - mit dem selben Resultat.

Das einzige Problem kann sein, dass die falschen Leute an Drohnen kommen und dass das abfeuern einer Rakete aus einer Drohne (sicher im Stützpunkt) weniger Überwindung kostet als es vor Ort zu tun.

justice005

Rein rechtlich ist gegen Drohnen jedenfalls nichts einzuwenden, auch dann nicht, wenn sie als Waffentrögersystem verwendet werden. Allerdings muss man das geltende Recht auch konsequent auf Drohnen anwenden.

1. Die Person, die in einem Krieg eine Drohne steuert, muss Kombattant sein, also Soldat sein. Ein ziviler IT-Spezialist wäre unzulässig.
2. Die Steuerzentrale der Drohne ist ein legitimes militärisches Ziel, welches bekämpft werden kann, auch wenn es tausende kilometer weit weg ist. Da muss bei der Wahl des Standorts berücksichtigt werden.
3. Der ganze Rahmenkonflikt muss legitimiert sein, also entweder muss eine Selbstverteidigungssituation vorliegen, oder es muss ein Beschluss des Sicherheitsrats vorliegen.
4. usw. usw.

Wenn man also die Drohne als ganz normale Kriegswaffe betrachtet und sie auch nur Einhaltung des HVR einsetzt, dann ist gegen Drohnen nichts zu sagen.



Techniker82

Hey,
Du hast einige sehr interessante Punkte genannt, die ich gerne (da du Ahnung zu haben scheinst) noch einmal genauer besprechen würde.

ZitatDie Steuerzentrale der Drohne ist ein legitimes militärisches Ziel, welches bekämpft werden kann, auch wenn es tausende kilometer weit weg ist. Da muss bei der Wahl des Standorts berücksichtigt werden.

Wie wird das denn definiert?


Und eine weitere, allgemeine Frage:
Weisst du ob Drohnen lautlos sind?

Tommie

#3
Zitat von: Techniker82 am 12. Dezember 2012, 17:50:28Weisst du ob Drohnen lautlos sind?

Das Wort "Drohne" macht mich immer vollkommen "gaga" ;) ! Die englische Bezeichnung "UAV" (Unmanned Aerial Vehicle) trifft es da wesentlich besser, also ein unbemanntes Luftfahrzeug! Und die Geräuschentwicklung eines UAV hängt meistens sehr stark von dessen Antriebstechnik ab. Logischerweise sind da segelnde UAVs leiser als propellerbetriebene!

Techniker82


Tommie

Frag doch mal ein paar von den Taliban- und Al Quaida-Fuzzis, denen von einer amerikanischen Predator die Harfe in die Hand gedrückt wurde ;) ?

justice005

ZitatWeisst du ob Drohnen lautlos sind?

Ich bin kein Techniker, sondern Jurist, daher habe ich keine Ahnung bzgl. Technik. Aber da die Dinger ja irgendwie angetrieben werden, wird man die Triebwerke schon hören. Allerdings ist das höhenabhängig und Drohnen können ja sehr hoch fliegen.

ZitatWie wird das denn definiert?

Nehmen wir mal das einfachste Beispiel: Der internationale bewaffnete Konflikt, in welchem 2 Staaten mit ihren jeweils regulären Armeen gegeneinander kämpfen, wie zum Beispiel die USA gegen den Irak im Jahr 2003. In einem solchen Krieg haben die Kombattenaten, also die US-Soldaten und die Soldaten der irakischen Streitkräfte das Kampfführungsrecht. Sie dürfen also für Kriegshandlungen, die nicht gegen das HVR verstoßen, nicht bestraft werden. Sie werden ggf. Krieggefangene, müssen aber nach Ende des Krieges freigelassen werden, da sie ja nichts rechtswidriges getan haben. Die Soldaten können alles bekämpfen, was einen sogenannten militärischen Vorteil darstellt. Lediglich bestimmte Grenzen, die in den Genfer Konventionen und den Zusatzprotokollen benannt sind, dürfen nicht überschritten werden.

Wenn also mit Drohnen gekämpft wird, dann ist es für die andere Seite völlig legitim, sich gegen die Drohnen zu wehren. Das Recht, sich gegen die Drohnen zu wehren, bedeutet aber nicht nur, die Drohnen abzuschießen, sondern natürlich auch, die Steuerzentrale zu bekämpfen. Dies ist ein legitimer militärischer Vorteil, der vom Kampfführungsrecht gedeckt ist. Da in einem Krieg aber nur Kombattanten kämpfen dürfen, muss auch derjenige, der die Drohne steuert, und derjenige, der die Drohne bekämpft, Kombattant sein.

Das alles ergibt sich aus den Genfer Konventionen und den Zusatzprotokollen. Es macht rechtlich nicht den geringsten Unterschied, ob ich aus 200 Metern Kampfentfernung ein G36 abfeuere, oder aus 10.000 Kilometern Kampfentfernung eine Drohne bediene. Das ist exakt das selbe.

Dieses Bewusstsein der Kriegsführung ist aber nicht jedem klar, und genau deswegen werden Drohnen auf moralischer Ebene kritisiert. Der Soldat im Schützengraben oder der Pilot im Kampfgebiet hat eben ein anderes Kriegsempfinden, als der IT-Spezialist, der 10.000 Kilometer entfernt vor einem Bildschirm sitzt und nach Feierabend wieder mit seiner Familie im Garten grillt.

Rein rechtlich ist gegen Drohnen aber nichts zu sagen.


justice005

Zitatdie Harfe in die Hand gedrückt wurde

Das hatten wir doch schonmal. Die kriegen keine Harfe, sondern Jungfrauen...  ;D


Techniker82

Mann oh mann ist das ein spannendes Rechtsthema!

Danke dafür.

Und was meinst du, wie oft wird sich an das HVR gehalten?

Tommie

#9
Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 18:12:43Das hatten wir doch schonmal. Die kriegen keine Harfe, sondern Jungfrauen...  ;D

Bist Du Dir da sicher ;) ? Möchtest Du das mal antesten ;) ?

Ich bin der Meinung, wir sollten versuchen, Ihnen eine Harfe in die Hand zu drücken :D ! Und Jungfrauen finde ich irgendwie ... überbewertet :D !

Wie sagte schon Jeff Dunhams "Walter" zu dem Jungfrauen ;) : "Seventy-two virgins? Why not 72 slutty broads who know what the hell they're doing?" Denk mal drüber nach!

justice005

#10
ZitatUnd was meinst du, wie oft wird sich an das HVR gehalten?

Soweit Drohen nur zur Aufklärung benutzt werden, gibt es keinerlei Probleme. Ich beschränke mich daher auf den kampfeinsatz von Drohnen.

Der grundsätzliche Einsatz in Afghanistan zum Beispiel ist doppelt abgesichert. zum einen gibt einen Beschluss des Sicherheitsrats, zum anderen handelt es mittlerweile um eine sogenannte "Intervention auf Einladung", da man mit Erlaubnis der afghanischen Regierung tätig ist.

Zivilisten, die zur Waffe greifen und an Feinseligkeiten teilnehmen, dürfen bekämpft werden und sind legitime militärische Ziele. Daher darf ich auch mit Drohnen kämpfen.

Nach HVR ist aber das "targeting killing" also das gezielte Töten kritisch. das stellt zwar einen legitimen militärischen Vorteil dar, aber gleichwohl dient das Kampfführungsrecht nur dem Zweck, den Gegner kampfunfähig zu machen und ihn am weiterkämpfen zu hindern. Das ist aber kein reines Drohnenproblem, sondern gilt auch bei Kommandoaktionen.

Manche Leute bringen auch vor, Drohnen seien deshalb bedenklich, weil man nach HVR nicht auf Personen schießen darf, die sich ergeben. Das könne eine Drohne nicht erkennen. Andere sagen, das Bekämpfen von Aufständischen, die keine Kombattanten sind und demzufolge nich kämpfen dürfen, sei nur zu dem Ziel zulässig, sie am kämpfen zu hindern und sie der Strafverfolgung zuzuführen. Da aber letzteres durch eine Drohne nicht geleistet werden kann, sei diese rechtswidrig.

Ich selbst sehe das aber pragmatischer und meine, dass auch ein Kampfpilot oder schwere Artillerie nicht grade zur Strafverfolgung beiträgt. ;)

Es gibt jedenfalls durchaus gute Gründe, warum sich Deutschland offiziell am targeting killing nicht beteiligt. Das ist nämlich in der Tat eine Grauzone.

ZitatBist Du Dir da sicher ? Möchtest Du das mal antesten ?

Nö, besser nicht. Ich glaube nicht an Jungfrauen, sondern nur an die Harfe. Und es lohnt sich nicht, sich für eine Harfe in die Luft zu sprengen. ;)


Tommie

Zitat von: justice005 am 12. Dezember 2012, 18:27:00Und es lohnt sich nicht, sich für eine Harfe in die Lust zu sprengen. ;)

Da ist was Wahres dran ;) ! Auch wenn sich eindeutig mehr Leute in die Luft als in die Lust sprengen :D !

justice005

Ich finde das total doof, dass man nicht editieren kann... insbesondere, wenn ich einen längeren Text schreibe, dann drücke ich mit meinem Zwei-Finger-Adler-Suchsystem schonmal die falsche Taste... ;)


Tommie

Keine Angst, in diesem Teil des Forums kann man es noch ;) ! Deswegen habe ich Deinen Fauxpass ja so schnell für die Nachwelt festgehalten :D !

justice005

Welchen Fauxpass?? Ich kann keinen (mehr) sehen... ;)

Mal aus reiner Neugier... Wo genau kann man eigentlich editieren und wo nicht? Und welche Art von Schindluder soll eigentlich verhindert werden?


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