Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Karriere mit Berufsausbildung

Begonnen von Grayfox123, 12. Dezember 2012, 19:51:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Grayfox123

Hallo liebes Forum

Ich habe eine kleine Frage bevor ich mich einem Wehrdienstberater stelle :D

Und zwar bin ich 24 Jahre alt und habe eine Ausbildung als Gesundheits und Krankenpflegeassistent dazu 3 1/2 Jahre Berufserfahrung, und dazu einen Hauptschulabschluss, und wollte fragen, unter welchem Dienstgrad ich eingestellt werden könnte, bzw ob ich eine Laufbahn einschlagen kann also ob dort z.b
der Feldwebel im Sanitätsdienst in Frage kommen würde.

Ich danke für die Antworten und wünsche noch einen schönen Abend , danke :)

Ralf

M.E. ist deine Ausbildung kein Beruf auf Gesellenebene (also eine 3jährige Berufsausbildung).
Von daher wäre er nicht nutzbar für die Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Sehe ich genauso- kein verwertbarer Beruf für den ZSanDst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Grayfox123

Also laut eines Beitrags aus eurem Forum von 2009 ist der Beruf von der Bundeswehr anerkannt, ob das geändert wurde?

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=21317.0

ulli76

In dem verlinkten Thread war eben nicht so klar, ob der jetzt verwertbar ist oder nicht.
Es reicht zumindest auf keinen Fall für den Feldwebel.

Ob es als Berufsausbildung im Sinne der Qualifikation als Feldwebelanwärter reicht (Hautpschulabschluss plus Berufsausbildung) müsstest du nachfragen.
Ich sehe das von der Qualifkationsebene allerdings vergleichbar wie einen Rettungssanitäter- ist auch ein Beruf den man ausüben kann, aber eben keine Berufsausbildung im engeren Sinne.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Grayfox123

Alles klar,
vielen dank für die Auskunft

Ralf

"Leider" derzeit im Urlaub  ;D, kann also nicht nachschauen, aber wenn es kein 3jähriger Beruf ist, sollte er nicht anerkannt sein. Vllcht kann ja Cherryblossom mal morgen im AVK SK nachschauen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Grayfox123

Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2012, 21:04:53
"Leider" derzeit im Urlaub  ;D, kann also nicht nachschauen, aber wenn es kein 3jähriger Beruf ist, sollte er nicht anerkannt sein. Vllcht kann ja Cherryblossom mal morgen im AVK SK nachschauen.

Entschuldigung was bitte :D?

Ralf

Abwarten.  ;)
Der User "cherryblossom" (oder jeder andere mit Intranet-Zugang) könnte morgen mal im "Katalog" nachschauen, ob der Assistentenberuf für eine Einstellung verwertbar ist. Das sollte mein Beitrag aussagen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Grayfox123

Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2012, 21:20:30
Abwarten.  ;)
Der User "cherryblossom" (oder jeder andere mit Intranet-Zugang) könnte morgen mal im "Katalog" nachschauen, ob der Assistentenberuf für eine Einstellung verwertbar ist. Das sollte mein Beitrag aussagen.

Ah das wäre natürlich toll  :)

mailman

Ich würde auch mal behaupten, das die nicht anerkannt wird von der Bw.

Scheint eine rein schulische Ausbildung zu sein (das wäre ja noch ok), die aber dazu noch landesrechtlich anders geregelt ist. Somit scheint es keine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgsetz zu sein.

Ich meite mal irgendwo gehört zu haben, das solche Berufe die nicht dem BBiG entsprechen grundsätzlich für die Bw nicht in Frage kommen. Aber das ist nur eine Vermutung.

Grayfox123

Zitat von: mailman am 12. Dezember 2012, 21:54:21
Ich würde auch mal behaupten, das die nicht anerkannt wird von der Bw.

Scheint eine rein schulische Ausbildung zu sein (das wäre ja noch ok), die aber dazu noch landesrechtlich anders geregelt ist. Somit scheint es keine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgsetz zu sein.

Ich meite mal irgendwo gehört zu haben, das solche Berufe die nicht dem BBiG entsprechen grundsätzlich für die Bw nicht in Frage kommen. Aber das ist nur eine Vermutung.

Nein nein :)  es ist keine rein schulische Ausbildung, Die Ausbildung umfasst in der Regel über 500 Stunden theoretische Ausbildung und über 1.100 Stunden praktische Ausbildung in einer Klinik. Am Ende der Ausbildung findet eine praktische, schriftliche und mündliche Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt. Diese ich mit 1x Sehr gut und 2x gut bestanden habe.

Kann mir den ggfs jemand sagen was den in Frage kommen könnte ? Oder ob ich quasi als " sogenannte Schulterglatze" anfangen werde :D

Ralf

Also es ist so, wie schon geahnt, der Assistent ist nicht nuthbar für eine Einstellung mit höherem Dienstgrad, nur der vollwertige Gesundheits- und Krankenpfleger.
Einsteigen würdest du somit mit dem untersten Dienstgrad. Je nach Schulbildung kommt z.B. die Uffz (mit HS) oder Fw-Laufbahn (mit RS) in Frage.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Cherryblossom

Sorry, hätte gestern auch schon direkt hier geantwortet, aber irgendwie hat Tapatalk bei mir was durcheinander geschmissen.

Wie Ralf schreibt; ich hatte heute morgen direkt nachgeschaut; leider nicht verwertbar, somit der Einstieg als "Schulterglatze".

Du hattest geschrieben, dass du den HS-Abschluss hast und die besagte Ausbildung, richtig?! Damit wäre die Mannschafts- oder die Uffz.-Laufbahn möglich.
Hast du durch deine Ausbildung einen höherwertigen Schulabschluss erworben (bei manchen ist dies so); bringst nun also die mittlere Reife mit, könntest Du in die Fw-Laufbahn einsteigen.

Aktuell haben die Sanis auch einen enorm hohen Bedarf in allen Laufbahnen (Msch/Uffz/Fw), das der aktuelle Stand vom November. :)

Grayfox123

Zitat von: Cherryblossom am 13. Dezember 2012, 08:45:08
Sorry, hätte gestern auch schon direkt hier geantwortet, aber irgendwie hat Tapatalk bei mir was durcheinander geschmissen.

Wie Ralf schreibt; ich hatte heute morgen direkt nachgeschaut; leider nicht verwertbar, somit der Einstieg als "Schulterglatze".

Du hattest geschrieben, dass du den HS-Abschluss hast und die besagte Ausbildung, richtig?! Damit wäre die Mannschafts- oder die Uffz.-Laufbahn möglich.
Hast du durch deine Ausbildung einen höherwertigen Schulabschluss erworben (bei manchen ist dies so); bringst nun also die mittlere Reife mit, könntest Du in die Fw-Laufbahn einsteigen.

Aktuell haben die Sanis auch einen enorm hohen Bedarf in allen Laufbahnen (Msch/Uffz/Fw), das der aktuelle Stand vom November. :)

Hey , vielen dank für die Mühe :)
Gibts für die Uffz.- Laufbahn irgendwas besonderes was ich beachten muss, damit dies auch passiert ?
Ich weiß nicht ob ich durch die Ausbildung einen höherwertigen Abschluss bekommen habe, dies hat uns nie jemand mitgeteilt, und ehrlich gesagt habe ich mich auch nie darüber Informiert, weiß vllt jemand wie ich mich kundig machen kann?
Wäre schön wenn alles klappt, aber leider hat mein Wehrdienstberater erst einen Termin für Februar.