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Über 25 Jahre alt, wohnen nach der AGA?

Begonnen von weezy, 22. März 2010, 14:12:22

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benny291

Hallo,

ich habe da auch eine Frage..
ich bin über 25, habe keine anerkannte wohnung und mir wurde für eine versetzung ab 1.1.13 keine ukv zugesagt. steht mir dennoch eine stube zu ? auch wenn es evtl platzmangel gibt, oder welche möglichkeiten stehen mir bei platzmangel zur verfügung?

MkG

Rollo83

Na was wollen sie auch mit einer UKV (Umzugskostenvergütung) wenn sie in den Augen der Bundeswehr gar keine Wohnung haben. Ohne Wohnn keine Möbel und ohne Möbel braucht man janauch nicht um ziehn. Eine Stube steht ihnennicht zu aber sie können trotzdem einen Antrag auf wohnen in der GU stellen. Fakt ist alles unter 25 Jahre geht vor und direkt danach kommt alles ü 25 Jahre und TG Empfänger und wenn dann noch was frei sein sollte kommen sie ins Spiel. Also am besten mal den Spieß der neuen Einheit kontaktieren und prüfen ob das was geht. Sie werden die ersten Wochen aber sicher nicht im Zelt draußen schlafen müssen, soll heißen das ihnen die ersten Wochen sicher ein Bett bereit gestellt wird.

benny291

danke für die antwort. zwar nicht erfreulich, aber das ist mal eine aussage! danke

Rollo83

Ich entschuldige mich noch für meine Tipfehler ich flipp noch mal aus hier mit dem IPad lol.

VC93

Einstellungen/ Allgemein/ Tastatur/ Auto-Korrektur und Korrektur ausstellen, dann müsste es passen.  ;)

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

benny291


benny291

ok sachstand ist, ich bekomme einen ortsabhängigen mietzuschuss (310€) und kann mir dafür eine Wohnung/Zimmer mieten.

Rollo83

Dann sind sie aber Trennungsgeldempfänger und bekommen Trennungsübernachtungsgeld. TG-Empfänger wird man aber nur mit anerkanntem Hausstand.
Nur mal so aus Interesse, von wem haben sie die Info jetzt ?

benny291

von 2 refü´s unabhängig.  ich stelle morgen die anträge und dann geb ich neue infos.

Rollo83

Sind sie denn jetzt Trennungsgeldempfänger oder nicht? Haben sie eine eigene Wohnung mit Mietvertrag und dem Kram und haben diese anerkennen lassen ?

benny291

derzeit bin kein kein tg empfänger und habe wegen zu großer entfernung die wohnung nicht anerkennen können.

apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Rollo83

Hatten sie die Wohnung schon BEVOR sie Soldat geworden sind?
Wenn NEIN kann man auch nichts anerkennen lassen. Wie Apollo schon schriebe gibt's dann auch kein Geld. Die beiden ReFüs haben entweder andere Infos bekommen oder verstehen ihr Handwerk nicht was ich aber nicht glaube.

Andi

Zitat von: Rollo83 am 15. Dezember 2012, 09:46:48
Na was wollen sie auch mit einer UKV (Umzugskostenvergütung) wenn sie in den Augen der Bundeswehr gar keine Wohnung haben.

Das die Wohnung eines Soldaten nicht berücksichtigungsfähig ist hat keinerlei Auswirkungen auf die Umzugskostenvergütung, die Berücksichtigungsfähigkeitist nur für das etwaige Trennungsgeld relevant.
the rest is silence...

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