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Trennungsgeld

Begonnen von MarinaLisa, 19. Juni 2012, 21:17:05

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MarinaLisa

Hallo liebe Forenmitglieder,
nun habe ich eine Frage und auch schon die Suchfunktion benutzt aber nichts passendes gefunden. Wenn man TG beantragen will ist es notwendig eine eigene Wohnung zu haben aber was verstehen alle unter einen anerkannten Hausstand??? Bedeutet das wenn man einen festen Partner hat oder Verheiratet ist? Und meine Wohnung liegt 500 km von meiner Aga-Einheit entfernt und ca 200 km von meiner Stammeinheit. Kann man trotzdem TG beantragen?
Vielen Dank und Sorry wenn so etwas doch schon mal ein Tread hier war.

ulli76

Nein, das hat mit verheiratet sein nichts zu tun- es geht um die Trennung von deinem Zuhause.
Also du brauchst eine Wohnung und du darfst keine UKV (Umzugskostenvergütung) zugesagt bekommen haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Hei-Ko

Servus Kameraden

ich habe auch eine Frage zwecks Trennungsgeld.

Zu mir, ich bin SaZ 12, verheiratet und noch 2 Kinder, dritte ist schon im Ofen. Derzeit bin ich ca. 550 km von meinem Standort entfernt und erhalte Trennungsgeld, sowie zwei RBH. Die UKV wurde mir bislang nicht zugesagt, da ich von einem Lehrgang zum anderen springe.

Wir wollen jetzt auf eigene Kosten in die nähe des Standortes ziehen. Die Entfernung vom neuen Wohnort zum Standort wären ca. 35-40km, demnach bin ich ja aus dem 30km Radius raus und aus dem Einzugsgebiet, weil es ein ganz anderer Landkreis ist.

Würde ich in diesem Falle weiterhin TG und RBH erhalten?

In der ReFü-Materie bin ich nicht ganz so fit, es wurde zwar auf dem letzten Lehrgang angeschnitten, aber ist für meine eigentliche Funktion nicht so relevant.

Sollte ich weiterhin TG-Empfänger bleiben, muss ich die neue Wohnung von der WBV über einen Antrag, den ich vom ReFü beziehen kann, neu anerkennen lassen oder?

Vielen Dank für die Hilfe.

Rollo83

Ich klinke mich hier kurz mit ein da wir ja doch den ein oder anderen Kameraden hier haben der recht fit ist wenn's um Trennungsgeld geht.

Ich bin TG Empfänger und wohne 400km entfernt von meiner Stammeinheit in Stadt X. Ich möchte gerne um ziehn in Stadt Y. Meine jetzige Wohnung in Stadt X und meine neue Wohnung in Stadt Y liegen keine 5km auseinander. Bleibt der TG Anspruch bestehn?

Mimi7590

Welche Entfernung spielt dann nun eine Rolle? Der Ort der AGA bis nach Hause oder der Ort der Stammeinheit bis nach Hause? Oder der Ort wo man gerade ist bis nach Hause???

ulli76

An sich der Ort, wo man gerade ist. So kann man in der Stammeinheit kein TG bekommen, aber auf den Lehrgängen. Oder auch umgekehrt.
Oder in der Stammeiheit TG nach §6 (tägliche Heimkehr) und am Lehrgangsort nach §5 (Verbleib am Standort).
Die 2 Wochen am Anfang mit dem erhöhten Satz zählen übrigens bei jeder Lehrgang neu. Bei Versetzung nur einmalig.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Devtones

Also wenn ich keine UKV bekomme, bin ich ja rein theoretisch in der Lage, TG zu bekommen. UKV bekommt man aber doch nur, wenn man auch eine eigene Wohnung hat, richtig? Ich wohn aktuell noch zu Hause und würde es dementsprechend nicht bekommen. Was ist aber, wenn ich z. B. auf einer Übung in Bayern bin? Steht es mir dann zu?

Andi

Zitat von: Devtones am 28. Dezember 2012, 13:03:08
Also wenn ich keine UKV bekomme, bin ich ja rein theoretisch in der Lage, TG zu bekommen.

Richtig.

Zitat von: Devtones am 28. Dezember 2012, 13:03:08
UKV bekommt man aber doch nur, wenn man auch eine eigene Wohnung hat, richtig?

Falsch. Wie der Name schon sagt umfasst die Umzugskostenvergütung die Kosten für einen Umzug. Ob du dafür dein Kinderzimmer leerräumst oder eine Wohnung ist egal. Das ändert ja nur etwas an den anfallenden Umzugskosten.

Zitat von: Devtones am 28. Dezember 2012, 13:03:08
Ich wohn aktuell noch zu Hause und würde es dementsprechend nicht bekommen.

Ich vermute so ziemlich jeder wohnt "zu hause". Wenn du damit meinst, dass du bei deinen Eltern in der Wohnung/im Haus wohnst, dann bekommst du die Umzugskostenvergütung so oder so.

Zitat von: Devtones am 28. Dezember 2012, 13:03:08
Was ist aber, wenn ich z. B. auf einer Übung in Bayern bin? Steht es mir dann zu?

Du bekommst die Umzugskostenvergütung für den Umzug an deinen Standort. Wenn du von dort dann auf Lehrgänge o.ä. gehst bekommst du dafür Kommandierungen auf denen dann noch mal stehen muss, dass keine UKV gewährt wird (sollte grundsätzlich draufstehen, wenn es nicht draufsteht dürfte es sich um einen Fehler oder einen Lehrgang, länger als 6 Monate handeln). Dann bekommst du für diese Lehrgänge Trennungsgeld.
Für Übungen gesondert bekommst du weder Trennungsgeld, noch UKV.

Gruß Andi
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