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Aufhebung geburtsjahrbezogene Bewerberbeschränkung BS - MilitärischerMusikdienst

Begonnen von LuftwaffenSLD, 17. Dezember 2012, 13:37:54

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Ralf

Auch hier gibts Unterschiede je nach Werdegang (es gibt ja auch Kleinstwerdegänge, wo man 0,3 Offze übernimmt, also alle 3 Jahre einen), aber grundsätzlich schätze ich auch mal, dass sich prozentual mehr Uffz bewerben als Offz.
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Marc

Frage im Zusammenhang mit der Anhebung der Altersgrenze:
es wird ja nun in den nächsten Jahren Offz wie mich geben, die mit Anfang 30 (33 in meinem Fall) ihre Erstverwendung als ZgFhr antreten und dementsprechend spät auch erst den Stabsoffizierlehrgang absolvieren. Kommen diese Offze überhaupt noch in die Betrachtung für die Generalstabsausbildung (egal ob LGAN oder LGAI) oder kann man das als Ü25er OA gleich vergessen?

Ralf

Theoretisch ist das möglich, praktisch -denke ich- wird das (wenn überhaupt) auf Einzelfälle hinauslaufen. Es gibt aber auch jetzt schon diese Alterskonstellationen, denk mal an die Lfb-Wechsler Offz MilFD zu Offz TrDst, die sind nach Ende SOL auch schon über 40.
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F_K

Zitatdie mit Anfang 30 (33 in meinem Fall) ihre Erstverwendung als ZgFhr antreten

Glaube ich NICHT - ich war auch mit 28 Jahren ein "alter" Leutnant (voll ausgebildet als ZgFhr) - mit Verweis auf die Altersobergrenze von 27 Jahren für ZgFhrOffz Truppendienst war meine Erstverwendung dann eine Stabsverwendung.

Es bleiben also vermutlich alles Einzelentscheidungen, wie dann mit solchen Altersgrenzen / Anhalte umgegangen wird.

Marc

Wenn man schon die Höchstaltergrenze für OA von 25 auf 30 angehoben hat, dann können das doch nicht alles Einzelfallentscheidungen werden, sondern dann muss es eine Weisung geben, in der festgelegt ist/wird, was in Puncto Verwendungen und Karriere für diese Kameraden möglich ist und was nicht. Ist darüber jemandem was bekannt?

Ralf

Personalführung und Konferenzentscheidungen sind immer Einzelpersonalmaßnahmen...und das ist auch gut so.
Warum meinst du, hält man zeitraubende Konferenzen ab?
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Marc

Das ist klar. Aber wenn es so wäre, wie F_K behauptet, dann müsste das ja irgendwo festgehalten sein und vor allem müssten die OAs darüber informiert werden. Meine Vermutung geht aber derzeit dahin, dass noch niemand weiß, wie mit uns umgegangen werden soll und das sich erst im Laufe der nächsten Jahre da jemand Gedanken drüber macht.

Ralf

Ob der OA nun z.B. mit 24 eingestellt wurde oder nun mit 29 macht erst einmal keinen Unterschied. Es sind an der Schwelle Ausbildung/Einsatz Dienstposten zu besetzen und diese werden ganz normal besetzt. So wie bisher bei allen hunderten von OAs als Einzelfallentscheidung. Und es gab auch schon lebensältere siehe Übernahmen über den NilAuswahllehrgang. Das ist also nichts neues.

Weiß nicht, ob das Heer so etwas hat, die Luftwaffe und die Marine haben eine Rahmenrichtlinie für den Verwendungsaufbau und die Verwendungsplanung der Offiziere des Truppendienstes der Luftwaffe. Hier steht z.B. für die Offiziere Lw nichts über eine Alterseinschränkung auf Zugführerebene (!) und es wird auch praktiziert. Zugführer heißt ja auch nicht nur, dass man einen  Zug führt. Der TOffz wird in seiner Erstverwendung idealtypisch auch auf ZgFhr-Ebene eingesetzt. Dort kommandiert er aber keine Rekruten, sondern führt in seinem TBereich seinen Wartungszug
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Niederbayer

Zitat von: F_K am 28. Dezember 2012, 12:43:05
Zitatdie mit Anfang 30 (33 in meinem Fall) ihre Erstverwendung als ZgFhr antreten

Glaube ich NICHT - ich war auch mit 28 Jahren ein "alter" Leutnant (voll ausgebildet als ZgFhr) - mit Verweis auf die Altersobergrenze von 27 Jahren für ZgFhrOffz Truppendienst war meine Erstverwendung dann eine Stabsverwendung.

Es bleiben also vermutlich alles Einzelentscheidungen, wie dann mit solchen Altersgrenzen / Anhalte umgegangen wird.

Hast du dann mit 24 die Offz-Laufbahn begonnen?

F_K

ZitatHast du dann mit 24 die Offz-Laufbahn begonnen?

Nö - mit 26/27 oder so (ROA adW alter Art, aber zu dem Zeitpunkt schon Fw d.R.)



Nachtmensch

Als Konsequenz aufgrund des Urteils vom BVerwG wird das Auswahlverfahren für die Übernahme in das Dienstverhältnis zum BS bis auf weiteres ausgesetzt.


Quelle: Fernschreiben vom 19.03.2013


Kommt einem doch irgendwoher schon bekannt vor ;)


Andi

the rest is silence...

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