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Muss ich zum Dienstantritt?

Begonnen von Snake24, 30. Dezember 2012, 01:52:37

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Snake24

Also folgende Frage, ich habe im Zivilen eine Ausbildung gefunden, allerdings habe ich schon bei der Bw zugesagt und unterschrieben etc. Mein Dienstantritt wäre am 1.4, also wäre das möglich einfach nicht zu erscheinen? Oder muss ich dort erscheinen?
Ich danke euch für jede antwort :)

topo112

Du kannst bei denen Anrufen, vorher (!), und alles zurück ziehen. Vermutlich wirst du dass auch schriftlich einreichen müssen.
Nicht erscheinen ist (glaube ich) strafbar.
Bismarck biss Mark, bis Mark Bismarck biss.

psierra117

Nicht erscheinen ist automatisch eine Kündigung, seit Einführung des Fwdl kann man auch innerhalb der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen kündigen.
Aber ein Anruf bei der ausbildenden Einheit ist aber das mindeste was man schon machen sollte,  wenn man nicht mehr möchte.

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BulleMölders

Alles irgendwie falsch was da bisher geschrieben wurde.
Tatsächlich war das nicht erscheinen zum Dienstantritt bis zur Aussetzung der Wehrpflicht eine Straftat.

Seit dem der Dienst freiwillig ist, ist das nicht erscheinen nicht mehr Strafbar, da keine Verpflichtung zum Dienst mehr besteht.

Wenn du nicht zum Dienstantritt erscheinst kommt der Dienstvertrag zwischen dir und der Bundesrepublik Deutschland einfach nicht zu stande.

Allerdings ist das nicht die feine Art. Am besten bei der Dienststelle Anrufen, von der du deine Aufforderung zum Dienstantritt gekommen ist und Absagen. Das gibt einem Nachrücker die Möglichkeit deinen Platz ein zu nehmen. Was wenn du einfach nicht erscheinst nicht möglich ist.
In der AGA Einheit Anrufen macht zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Sinn, da diese von dir noch gar nichts wissen.

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psierra117

Warum falsch,  hab ich doch im Prinzip geschrien ::) bei uns waren einige bei die nicht erschienen sind aber immer mit aufgelistet waren.

offtopic:
Achja und von den den gemeldeten 120 Soldaten meiner AGA sind jetzt nicht mal mehr die Hälfte Soldaten und das nach nem halben jahr...  traurig.

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KlausP

#5
ZitatAchja und von den den gemeldeten 120 Soldaten meiner AGA sind jetzt nicht mal mehr die Hälfte Soldaten und das nach nem halben jahr...  traurig.

Warum "traurig"? Dafür gibt es doch die 6monatige Probezeit. Besser so als einen bocklosen SaZ mehrere Jahre durchzuschleppen. Wie viele von denen, die ausgeschieden sind, waren denn FWDL?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RekrKp8

Wer der Aufforderung nicht nachkommt, wird nicht eingestellt. So einfach ist das.

psierra117

Zitat von: KlausP am 31. Dezember 2012, 08:10:36
Warum "traurig"? Dafür gibt es doch die 6monatige Probezeit. Besser so als einen bocklosen SaZ mehrere Jahre durchzuschleppen. Wie viele von denen, die ausgeschieden sind, waren denn FWDL?
Traurig weil, viele von denen echt gute Kameraden waren und oft auch meinten aufgeben wäre nichts für sie (Objektschutz)

Und auch traurig, das die Bundeswehr ein akutes Nachwuchsproblem hat durch den Fwdl und öffentlich nur die Zahlen der anfangs eingestellten Kameraden genannt werden, nach 6 Monaten sind nicht mal mehr 50% der eingestellten Fwdl'er vorhanden und damit sind die Statistiken wieder fürn Ar***.

Urizen_Darkest

Zitat von: psierra117 am 31. Dezember 2012, 20:14:00
Zitat von: KlausP am 31. Dezember 2012, 08:10:36
Warum "traurig"? Dafür gibt es doch die 6monatige Probezeit. Besser so als einen bocklosen SaZ mehrere Jahre durchzuschleppen. Wie viele von denen, die ausgeschieden sind, waren denn FWDL?
Traurig weil, viele von denen echt gute Kameraden waren und oft auch meinten aufgeben wäre nichts für sie (Objektschutz)

Und auch traurig, das die Bundeswehr ein akutes Nachwuchsproblem hat durch den Fwdl und öffentlich nur die Zahlen der anfangs eingestellten Kameraden genannt werden, nach 6 Monaten sind nicht mal mehr 50% der eingestellten Fwdl'er vorhanden und damit sind die Statistiken wieder fürn Ar***.

Was bedeutet das Leute die wirklich Bock haben, immernoch gute Chancen haben eingestellt zu werden. Aber das war jetz offtopic

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justice005

ZitatAlles irgendwie falsch was da bisher geschrieben wurde.
Tatsächlich war das nicht erscheinen zum Dienstantritt bis zur Aussetzung der Wehrpflicht eine Straftat.

Seit dem der Dienst freiwillig ist, ist das nicht erscheinen nicht mehr Strafbar, da keine Verpflichtung zum Dienst mehr besteht.

Weder das Strafgesetzbuch noch das Wehrstrafgesetz wurden seit der Aussetzung der Wehrpflicht geändert. Weder zu Zeiten der Wehrpflicht noch heute war/ist das Nichtantreten des Wehrdienstes eine Straftat. Strafbar ist aber beispielsweise die eigenmächtige Abwesenheit von mehr als 3 Kalendertagen. Der Unterschied zwischen heute und früher ist: Früher wurde man mit dem im Einberufungszeitpunkt genannten Zeitpunkt automatisch Soldat, sodass die 3-Tagesfrist zu laufen begann. Heute wird man bei Nichtantritt nicht mehr automatisch Soldat, sodass auch keine Strafbarkeit entstehen kann.

Trotzdem ist eine eine Frage der Höflichkeit, abzusagen. ;)


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