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SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung

Begonnen von HSchn0001, 02. Januar 2013, 11:04:20

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HSchn0001

Sevus,
ich bin moment Uffz, SaZ13 (nicht festgesetzt) als FschJg, mein Diensteintritt war der 01.07.09 (Mannschaftslaufbahn) im Truppendienst.
Ich möchte aus mehreren Gründen keinen Dienst mehr leisten, deshalb die Frage was kann man tun? Ich dachte eine Möglichkeit wäre die Sprungunwilligkeiteit zusammen mit einem Antrag auf Verkürzung. Allerdings hab ich im Juli meine 4 Jahre voll.
Kündigung funktioniert nur in Gegenseitigem einvernehmen oder? Hat man bei einem KDV Ansprüche auf Abfindung?

danke für die Antworten!

Rollo83

Kündigung ?!
Ja bei KDV verlieren sie alle Ansprüche. Einzige Möglichkeit Antrag auf Verkürzung der Dienstzeit stellen und hoffen das dieser positiv beschieden wird. Wenn nicht sind sie die nächsten 9 Jahre weiterhin Soldat.

HSchn0001

Nein, das werd ich nicht sein =)
Mir ist die Abfindung auch egal, ich will nur raus. Nichts für ungut

F_K

Im Falle KDV gibt es weder:
- Übergangsgebührnisse
- Berufsförderungsdienst
- Einmalzahlungen

Der "einwandfreie" Weg ist sicherlich der Antrag auf Verkürzung.

(Was ich persönlich von Menschen halte, die eine Verpflichtung eingehen und sich dieser dann entziehen, brauche ich wohl nicht zu sagen ...)

HSchn0001

das interessiert mich auch nicht, was du davon hälst. Nur soviel:  Ich war als Fallschirmjäger zwei mal in Afghanistan und werd mich nicht in einem Internetforum rechtfertigen, das ist mein Leben.

Tommie

Warum fragen Sie dann überhaupt hier nach, wenn Sie letztendlich doch schon wissen, was Sie machen werden?

Und, bitte, tun Sie uns einen Gefallen: Verschonen Sie uns in einem halben Jahr, wenn Sie "draussen" von Hartz IV leben müssen von Geschichten a la "Die Zeit beim Bund war so schön. Ich habe den größten fehler meines Lebens gemacht! Wie komme ich da wiedr rein? Die müssen mich doch wieder nehmen, ich war so gern Soldat!" etc. ...

Ralf

Das verlangt ja auch keiner, genauso wenig wie du andere davon abhalten kannst, hier ihre Meinung zu deiner Trickserei abzugeben Aber du bist ja auch nicht gezwungen hier zu fragen, sondern hast Personalbearbeiter.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

HSchn0001

Richtig. Dann mach doch einen Thread auf in dem die Frage geklärt wird: Was halte ich von Menschen, die ihrer Verpflichtung nicht mehr entsprechen wollen? Hier geht es wie der Betreff sagt um etwas anderes. Freie Meinungsäußerung hin oder her, was interessiert das hier?

Und was hat das mit Trickserei zu tun?

HSchn0001

Zitat von: Tommie am 02. Januar 2013, 11:51:53
Warum fragen Sie dann überhaupt hier nach, wenn Sie letztendlich doch schon wissen, was Sie machen werden?

Und, bitte, tun Sie uns einen Gefallen: Verschonen Sie uns in einem halben Jahr, wenn Sie "draussen" von Hartz IV leben müssen von Geschichten a la "Die Zeit beim Bund war so schön. Ich habe den größten fehler meines Lebens gemacht! Wie komme ich da wiedr rein? Die müssen mich doch wieder nehmen, ich war so gern Soldat!" etc. ...


Was unterstellst du mir denn, das ich in einem halben Jahr von Hartz IV lebe? Noch ganz dicht?

Tommie

Was das mit Trickserei zu tiun haben soll? Na ja, denken Sie mal drüber nach! Außer einem Antrag auf Dienstzeitverklürzung, dem definitiv nur dann entsprochen werden wird, wenn bei Ihnen entweder ein Härtefall vorliegt oder Sie wirklich gute Argumente haben, bleibt Ihnen keine wirklich "saubere" Möglichkeit des Ausscheidens aus dem Vertrag, die Sie mit der Bundeswehr geschlossen haben! Und wenn dann noch die drei Buchstaben "KDV" in einem Posting von Ihnen vorkommen, weiß doch sofort jeder, wessen Geistes Kind Sie sind!

Ansonsten ... warum belästigen Sie uns überhaupt mit Ihrem Schicksal, wenn Sie genau wissen, was Sie machen müssen? Ob Sie Ihren Vertrag erfüllen oder sich rausmogeln interessiert uns in etwa so viel, wie wenn in Peking ein Fahrrad umfällt ;) !

Rollo83

Ist ja schön das man jetzt plötzlich merk das man Gewissensgründe hat den Dienst an der Waffe abzuleisten. Am besten den KDV an dem Tag ein reichen wenn man vom Schießen kommt mit der Begründung das man keine Waffen mehr in die Hand nehmen möchte.
Oder sind es wohl ehr gewisse Gründe. Aber ihnen ist sicherlich klar das dafür kein KDV zählt und auch nicht dazu da ist weil man kein Bock mehr hat. Naja just my 2 cents.

erdpichel

Jeder ist seines Glückes Schmied. Wenn er raus will - tschau! Was will man mit so einem unmotivierten Soldaten denn dann auch machen?! Hat sich mit zwei Einsätzen die Taschen vollgemacht und jetzt keine Lust mehr. Soll man ihm jetzt befehlen, Lust zu haben?
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

miguhamburg1

Sie haben sich entschlossen, Ihre eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bundeswehr einseitig aufzulösen. Das ist Ihr gutes Recht. Ihre Frage, was Sie dafür tun müssen, bekamen Sie vollständig beantwortet: Der einzige, für diesen Fall vorgesehene korrekte Weg ist, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung an das BAPersBw auf dem Dienstweg zu stellen. Alle Informationen hierzu erhalten Sie vom PersUffz/Fw oder Spieß Ihrer Einheit - nur dafür müssten Sie denen Ihr Anliegen vortragen.

Weiterhin stellen Sie hier dar, dass Sie "nur raus" wollten - und bringen selbst einen Antrag auf KDV zur Sprache und fragen nach, welche Ansprüche mit dieser Option verloren gingen. Darauf angesprochen, wundern Sie sich wirklich ernsthaft, dass Ihnen für diesen Fall Trickserei unterstellt wird? Dann haben Sie sich entweder nie ernsthaft mit dem Artikel 4(3) GG und dem entsprechenden Gesetzeswerk beschäftigt haben - denn Gewissensgründe dafür haben Sie bislang nicht vorgetragen. Daraus zu schließen, dass Sie - um Ihr Ziel der Entlassung - zu erreichen, auch "gewisse Gründe" für KDV vorschieben, darf zu Recht als "Trickserei" ausgelegt werden.

So, nun haben Sie auch noch zwei Optionen: Mit geradem Rücken und offenem Visier den Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen und ihn nachvollziehbar und glaubhaft zu begründen. Oder irgendwelche Gründe für einen KDV-Antrag vorbringen und hoffen, dass Sie damit durchkommen.

Rollo83

Ich kenn da schon Möglichkeiten Soldaten zu motivieren die nicht wollen. Da gib es ja sowas tolles wie den "Erlass Erzieherische Maßnahme" den ich ganz besonders toll finde. Wenn ich einen Soldaten habe der mir unmotiviert erscheint und damit noch den Ablauf stört oder andere mit runter ziehn wende ich diesen Erlass immer ganz gerne an.

HSchn0001

Zitat von: miguhamburg1 am 02. Januar 2013, 12:15:26
Sie haben sich entschlossen, Ihre eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bundeswehr einseitig aufzulösen. Das ist Ihr gutes Recht. Ihre Frage, was Sie dafür tun müssen, bekamen Sie vollständig beantwortet: Der einzige, für diesen Fall vorgesehene korrekte Weg ist, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung an das BAPersBw auf dem Dienstweg zu stellen. Alle Informationen hierzu erhalten Sie vom PersUffz/Fw oder Spieß Ihrer Einheit - nur dafür müssten Sie denen Ihr Anliegen vortragen.

Weiterhin stellen Sie hier dar, dass Sie "nur raus" wollten - und bringen selbst einen Antrag auf KDV zur Sprache und fragen nach, welche Ansprüche mit dieser Option verloren gingen. Darauf angesprochen, wundern Sie sich wirklich ernsthaft, dass Ihnen für diesen Fall Trickserei unterstellt wird? Dann haben Sie sich entweder nie ernsthaft mit dem Artikel 4(3) GG und dem entsprechenden Gesetzeswerk beschäftigt haben - denn Gewissensgründe dafür haben Sie bislang nicht vorgetragen. Daraus zu schließen, dass Sie - um Ihr Ziel der Entlassung - zu erreichen, auch "gewisse Gründe" für KDV vorschieben, darf zu Recht als "Trickserei" ausgelegt werden.

So, nun haben Sie auch noch zwei Optionen: Mit geradem Rücken und offenem Visier den Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen und ihn nachvollziehbar und glaubhaft zu begründen. Oder irgendwelche Gründe für einen KDV-Antrag vorbringen und hoffen, dass Sie damit durchkommen.

Danke, das war doch mal eine adäquate Antwort.