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Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde

Begonnen von Detti, 02. Januar 2013, 17:45:59

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Detti

Hallo Kameraden,

in welchem zeitlichen Umfang läuft das Gelöbnis und sind dort üblicherweise auch Angehörige gern gesehene Gäste?

Netten Gruß  :D

Detti

Andi

Meinst du Neustadt am Rübenberge? Bzw. die Kaserne des PzBtl 33 und des LogBtl 141 im Kuhkaff Luttmersen?
the rest is silence...

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StieWei

Personen die keine Soldaten sind, werden in der Kaserne nicht gern gesehen  ;)

Du kannst deine Angehörigen dazu immer gern einladen. Dazu kannst du dir dann extra ein Schriftstück erstellen lassen, das der oder die Angehörige dann beim Arbeitgeber vorlegt und dementsprechend für den Tag freigestellt ist.

Tommie

Langsam, langsam! Wenn ein Gelöbnis innerhalb der Kaserne stattfindet, dann sind die Angehörigen der Rekruten selbstverständlich dort gerne gesehen und sogar explizit eingeladen!

Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!

Detti

@ Tommi: Danke für die Info  ;D

Die Frage war eher, ob ich gern gesehener Gast bin --> Das mit der Freistellung muss jeder seber mit seinem Arbeitgeber lösen und sollte nicht das Problem sein.
Danke und Gruß.
Detti

bayern bazi

und gelöbnisse sind im regelfall in deutschland öffentlich - das heist JEDER darf als besucher drann teilnehmen - solang noch platz da ist

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

StieWei

Zitat von: Tommie am 02. Januar 2013, 19:46:35
Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!

Mir wurde das vor kurzem noch von einem Kollegen der SaZ ist so mitgeteilt, das man z.B. für den Vater ein Schreiben bekommt, aufgrund dessen dieser vom Arbeitgeber frei bekommen "muss". Oder ist dies dann nur der Fall, wenn die Konstellation sein sollte, großer Bruder ist bei der Bundeswehr, kleiner Bruder hat Gelöbnis, dafür wird der große Bruder auf jeden fall freigestellt? Oder ist egal in welchem Fall, der Urlaubsantrag die einzige Möglichkeit?

Tommie

Ich habe von einem solchen Schreiben noch nie etwas gehört! Und ich habe ein paar AGAs ausgebildet! Und Gelöbnis als Grund für Sonderurlaub? Gelächter :D !

Fakt ist wohl, dass es für den Fall, dass das Gelöbnis des Kindes oder Geschwisterteils ansteht, mit Sicherheit einen Weg gibt, dass der betreffende SaZ/BS daran teilnehmen kann.

StieWei

Vielen Dank dafür.

Dann werd ich dem Kollegen, wenn er Freitag vom Dienst kommt darauf noch mal ansprechen.

KlausP

Als mein Sohn im März 1998 sein Gelöbnis hatte, habe ich einen Tag Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst dafür genommen. Nix Sonderurlaub.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alter Geist

Und ich dachte das man so ein Gelöbnis aus Mangel an "Gelobenen" jetzt im Vorzimmer beim Kdr macht um Masse vorzutäuschen :-D
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

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