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sicherungskasten kaserne

Begonnen von tim23, 05. Januar 2013, 10:20:23

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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Iceman0275

Das würde mich nicht wundern wenn das heutzutage so ist. Sollte man auf jeden fall mal klären.
Wäre aber gut wenn so was auf Kompanie oder Zugebene bekanntgegeben würde, ist ja sicher bekannt das allerhand elektrische Geräte mitgeschleppt werden.
Ich frage nächste Woche mal wie das gehandhabt wird, ist ja mal im allgemeinen interessant zu wissen. Kann aber ja auch je nach Standort unterschiedlich sein.

Tommie

Warum erinnert mich das mit der Sicherung nur an "Stenkelfeld" :D ? "Um 23:12 Uhr betätigt sie den Schalter ihrer Kaffeemaschine..."

Stenkelfeld - Weihnachtsbeleuchtung

Have fun :D !

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Tommie am 05. Januar 2013, 12:17:56
Müssen nicht ohnehin alle elektrischen Geräte, die im Unterkunftsbereich der Kaserne betrieben werden, vorher der BGV A3-Prüfung unterzogen werden?

Nein, diese Prüfpflicht besteht nur für gemeinschaftlich genutzte Geräte, also neben den Geräten in den Geschäftsbereichen beispielsweise für Geräte in Tee-/Kaffeeküchen, Aufenthaltsräumen, Uffz-Kellern usw. Für die privat genutzten Geräte ist der Nutzer für den ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand verantwortlich. Dafür hat er in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten zu sorgen, d.h. die Elektrofachkräfte des BwDLZ prüfen und reparieren keine Privatgeräte. Sollte es allerdings durch durch defekte oder manipulierte private Elektrogeräte zu Störungen und Schäden bzw. Beeinträchtigungen an den E-Anlagen der Liegenschaft kommen, kann der Nutzer dafür durchaus an den Kosten beteiligt werden, sofern grobe Fahrlässigkeit beim Betrieb der Geräte nachweisbar ist, wie z.B. unwirksam gemachte Sicherheitseinrichtungen (überbrückte Sicherungen und Thermostate) oder bei vorgenommener Nutzung von Geräten, deren Leistungsaufnahme über den in der Vorschrift und den örtlichen Festlegungen getroffenen Leistungsgrenzen liegt.

InstUffzSEAKlima

Es ist aber erstaunlich, dass jemand bei einem lokalen Problem mit der Sicherung zunächst nach Lösungen in einem Internetforum sucht und keine örtlichen Ansprechpartner (UVD mit entspr. Dienstanweisung) aufsucht.
Im konkreten Fall ist möglicherweise nur die Fehlerstromschutzeinrichtung ausgelöst, da üblicherweise eine solche für eine Vielzahl von Stromkreisen und Verbrauchern in Unterkunftsbereichen zuständig ist, oft sogar für eine ganze Etage bzw. alle aus dieser Etagenvertreilung versorgten Stromkreise. Ein für 30 mA Nennfehlerstrom bemessener Schutzschalter löst üblicherweise bei etwa 20 mA Fehlerstrom aus. Bei der Vielzahl an Geräten, insbesondere Heizgeräten (Kaffeemaschinen, Wassrkocher) mit Ableitströmen und Geräte mit Y-Kondensatoren am Netzeingang und Verbindung zu geerdeten Einrichtungen (PC, TV-Geräte, Sat-/Kabelreceiver usw. mit Anschluß an geerdete Antennen/BK-Verteilanlagen; bei Geräten mit Schutzleiter direkt über diesen), kann es bereits zu Differenzströmen kommen, wo der Anschluß eines weiteren Gerätes dann den Tropfen bildet, der das Faß überlaufen läßt, also den Schalter ansprechen läßt. Das ist weder eine Fehlfunktion des RCD ("FI"), noch ein Defekt eines Gerätes, sondern ein Verhalten, was bei einer weitläufigen Anlage mit lediglich eimer Fehlerstromschutzeinrichtung durchaus im Normalbetrieb eintreten kann und auch messtechnisch nachweisbar wäre. Eine Lösung wäre, die Geräteanzahl auf ein überschaubares Maß zu reduzieren bzw. nicht benötigte Geräte allpolig vom Netz zu trennen.

Iceman0275

Würde mich ( und andere bestimmt auch ) mal interessieren ob und wie Ihr das Problem gelöst habt...  ;)

ulli76

Wetten dass der UvD zum Sicherungskasten ist und einfach den Schalter wieder umgelegt hat?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

InstUffzSEAKlima

Ein UVD wird sicher nicht erwächtigt werden, Schalthandlungen an Elektroanlagen vorzunehmen, sondern allenfalls die Erreichbarkeit der Befugten/Beauftragten für solche Fälle zu gewährleisten. Eine nicht mit Elektroenergie versorgte Unterkunftsstube ist sicher kein Havariefall, der das Anrücken einer Bereitschaft an einem dienstfreien Tag rechtfertigen würde, sofern nicht ein ganzer Block dunkel ist. Letzters würde auch sofort der Wache auffallen, wenn die Einbruchmeldeanlagen des Gebäudes Netzausfall signalisieren.

Iceman0275

Wenn es wirklich nur der FI war und der UvD weiß wo die Verteilung ist, wird er den Schalter wohl einfach wieder rein gedrückt haben... Ich kann mir nicht vorstellen das es ausdrücklich verboten ist.
Wenn er dann nicht mehr auslöst, ob mit oder ohne Fernseher, sollte das ja auch kein Problem sein.
Aber der jenige der gefragt hat antwortet ja nicht mehr... evtl. Akku vom Laptop leer und keine Möglichkeit zum aufladen?   ;D

KlausP

ZitatWenn es wirklich nur der FI war und der UvD weiß wo die Verteilung ist, wird er den Schalter wohl einfach wieder rein gedrückt haben...

Selbst wenn er weiss, wo die Verteilung ist, käme er bei uns nicht an den FI-Schalter dran - mangels passendem Schlüssel.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Iceman0275

Das ist die Frage ob das überall so ist... macht aber sicher Sinn, das es auch genug Spassvögel geben dürfte die den Kameraden dann mal den Saft abdrehen.

InstUffzSEAKlima

In vielen älteren Installtionen wurde auch so eine Abschaltmöglichkeit immer vorgesehen, um im Alarmfall von zentraler Stelle aus, das Gebäude (meist etagenweise) abschalten zu können. Die Bedieneinrichtungen (meist plombierte Schalter) befanden sich üblicherweise im UVD-Zimmer. Es gab und gibt immer mal Zeitgenossen, die diese Einrichtungen mißbräuchlich betätigen um anderen damit einen Streich zu spielen.

Andi

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 05. Januar 2013, 15:33:24
Ein UVD wird sicher nicht erwächtigt werden, Schalthandlungen an Elektroanlagen vorzunehmen, sondern allenfalls die Erreichbarkeit der Befugten/Beauftragten für solche Fälle zu gewährleisten.

Aber eventuell ist er praktisch veranlagt... ;)

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 05. Januar 2013, 15:33:24
Eine nicht mit Elektroenergie versorgte Unterkunftsstube ist sicher kein Havariefall, der das Anrücken einer Bereitschaft an einem dienstfreien Tag rechtfertigen würde

Doch, genau dafür haben die BwDLZ ihre Rahmenvertragspartner. Man ruft heutzutage die regionale Hotline an und die schicken dann den Elektriker los, wo früher das Umlegen eines einfachen Schalters gereicht hat. ;)
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Iceman0275

Wurde der Kamerad Tim23 gelyncht? Er sagt ja gar nichts mehr...

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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