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Weiterverpflichtung als Mannschafter

Begonnen von Walben, 16. Juli 2011, 13:33:12

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KlausP

ZitatJa es gab eine ganz normale Ablehnung von der SDBW

Dann legen Sie Rechtsmittel gegen den Bescheid ein und warten Sie ab. Wenn Sie das nicht wollen, ist das Ihr Problem. Etwas Anderes wird Ihnen hier kaum jemand raten können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andreas050007

Das mag sein aber warum wird von Seiten der SDBW grünes Licht bei der Anfrage geben ob ich diesen Antrag nochmal stellen kann mit der Aussage es sehe gut aus hat dann für mich keinen Sinn dann sollen die direkt am Telefon doch sagen er soll es sein lassen und es zu einem Späteren Zeitpunkt nocheinmal versuchen kostet ja auch alles Geld diese 90/5 Geschichte für den Bund

F_K

Taschentuch?

Ernsthaft: Integrierte Verwendungen sind auf wenige Jahre BEGRENZT, daher wird die Bundeswehr zu Recht Verlängerungsanträge deutlich vor DZE (bei Dir Ende 2014) ABLEHNEN.

Einzige Chance überhaupt ist, dass kein Nachfolger gefunden werden kann und daher AUSNAHMSWEISE eine Verlängerung in Betracht kommt.

Derzeit (2 Jahre vor DZE) ist aber überhaupt noch nicht absehbar, dass sich kein Nachfolger finden läst. Aus meiner Sicht ist die Entscheidung daher Ermessensfehlerfrei und damit nicht angreifbar - die Rechtsmittel stehen Dir natürlich offen.

Alternativ bleibt Dir ein Antrag zum "richtigen" Zeitpunkt.

wolverine

Zwischen "Antrag stellen" und "Antrag stattgeben" ist ein Unterschied; ich verstehe schon das Problem nur am Rande.
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Adreas050007

Traurig aber wahr das so Leute wie du so ein scheiß darauf schreiben und nicht die geringste ahnung haben das es absolut kein Sinn macht was du dar schreibst es gibt genug Leute die 4 Jahre vor ihrem DZE auf 8 jahre verlängert wurden also macht diese antwort keinen Sinn . Sorry

wolverine

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Adreas050007

Nein Nein den anderen F-K Benutzer .

Vll verstehen sie ja mein Problem ein wenig .

wolverine

Ich verstehe, dass Sie enttäuscht sind. Aber wenn man sich irgendwo bewirbt oder etwas beantragt besteht immer die Möglichkeit auch abgelehnt zu werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstellung, Weiterverpflichtung und schon gar nicht Weiterverwendung auf dem Dienstposten.

Im Grunde hat FK auch nichts anderes geschrieben. Und im Ton sollten Sie sich etwas mäßigen. Ich denke, dass alle, die bisher geantwortet haben, von der Materie mehr Ahnung haben als Sie.
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F_K

Zitatschreibst es gibt genug Leute die 4 Jahre vor ihrem DZE auf 8 jahre verlängert wurden

.. und diese sind alle auf INTEGRIERTEN Dienstposten verwendet? Nicht? Unterschied erkannt?