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WÜ´s während den Ferien

Begonnen von ResiOG, 08. Januar 2013, 15:31:33

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ResiOG

Hallo zusammen,

nachdem ich mit einem freundlichen Stabsbootsmann vom Amt für Personalmanagement gesprochen habe sind meine "Reservistenträume" wohl erst einmal auf Eis gelegt.
Er hat mir nahe gelegt erstmal meine Fortbildung, die ich derzeit mache, zuende zu bringen und dann soll ich mich nach einer Beorderung umschauen.
Damit hat er wohl recht aber dennoch lässt mich der Gedanke nicht ganz los mich beordern zu lassen.

Meine Fortbildung sieht so aus, dass ich 1x die Woche (Freitags bis max. 15:00) Schule habe.
Das mich der Arbeitgeber freistellt ist mir bewusst bei WÜ´s. Ist auch kein Problem für die normalen Arbeitstage. Aber Schule kann, will und darf ich nicht verpassen.

Daher meine Frage: Wie ist eure Erfahrung bei WÜ´s im Bezug auf die Zeiten? Finden WÜ´s überhaupt während den Ferien statt (mal unabhängig vom Bundesland)? Nimmt die Bundeswehr Rücksicht auf mich wenn ich sage, dass ich nur während den Ferien kann?

Es geht mir nicht um allgemeine Regelungen sondern um eure Erfahrungen die ihr so gesammelt habt.
Es kommt ja sicherlich auf den Truppenteil an etc.

Danke und Gruß
ResiOG

Tommie

Wehrübungen finden dann statt, wenn die Bundeswehr Personalbedarf hat, der durch Wehrübende gedackt werden kann! Jetzt stellt sich mir nahc dem Lesen Ihres Nicknames "ResiOG" und der daraus resultierenden Schlußfolgerung, dass Sie Obergefreiter der Reserve sind, die Frage, welchen Personalbedarf Sie bei der Bundeswehr abdecken wollen und können?

HCRenegade

WÜs finden zu den Zeitpunkten statt, die du mit deinem TrT absprichst. Wenn du beispielsweise nur im Sommer üben kannst (Schulferien), fragst du bei der für dich in Frage kommenden Einheit nach, ob zu dem gewünschten Zeitraum Bedarf ist und wenn das so ist, kannst du dann auch üben.

Habe selber während des Studiums regelmäßig geübt, immer in den Semesterferien.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Bedarf an Res während der Schulferien durchaus erhöht ist, weil ja so mancher Kamerad auch Kinder hat und gerade im Sommer dann im Urlaub ist.


Allerdings verstehe ich schon den StBtsm, wenn du - so wie ich das hier herauslese - nur OG d.R. bist und keine verwertbaren zivilen Kenntnisse besitzt, könnte das schwierig werden mit dem üben - es sei denn, es besteht bereits ein guter Kontakt zu einer einheit, Vitamin B kann da immer sehr hilfreich sein, insbesondere bei MschSdt.

Tommie

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Es ist nicht so, dass ich Ihnen eine Wehrübung nicht gönnen würde, aber Wehrübungen unterliegen strengen Vorgaben hinsichtlich Sinn und Zweck!

Siehe auch ZDv 20/3, Ziffer 109:

Zitat"Wehrübungen/Übungen dürfen allein dienstlichen Zwecken wie der Erhaltung und Erweiterung des militärischen Ausbildungsstandes dienen.
Sie werden zur Herstellung der Einsatzbereitschaft von Truppenteilen und Dienststellen im Frieden durchgeführt und dienen darüber hinaus zur Erhaltung oder Steigerung der Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit von Truppenteilen und Dienststellen. Weiterhin werden sie durchgeführt zur Kompensation von einsatzbedingt fehlendem Personal, zur Deckung temporär erhöhten Bedarfs, zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für geplante oder bestehende Verwendungen von Reservisten oder Reservistinnen sowie für dienstlich bedingte Maßnahmen im Rahmen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit.
Wehrübungen/Übungen unterliegen dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die anfordernden Truppenteile/Dienststellen stellen sicher, dass Übungszweck, Übungszeitraum und die im Zusammenhang mit dem Wehrdienst entstehenden Kosten (Wehrsold, Zuschläge und insbesondere zu erwartende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz) in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen."

Soll im Klartext heissen, dass Sie nicht wehrüben werden, nur dass Sie hinterher sagen können, dass Sie eine Wehrübung gemacht haben ;) ! Sie müssen der Bundeswehr da schon einen Art "Gegenwert" bieten, dass man Sie "einkauft"! Und das ist erfahrungsgemäß im Mannschaftsdienstgrad (= Hilfsarbeiter-Ebene!) nicht wirklich einfach!

ResiOG

Zitatnur OG d.R. bist und keine verwertbaren zivilen Kenntnisse besitzt

Ich bin zwar nur "OG d.R." aber ich bin Verwaltungsfachangestellter mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachabitur und mache derzeit eine Fortbilung zum Verwaltungsfachwirt. Ich denke und hoffe mal, dass das als verwertbar anzusehen ist?!
Ich denke, dass ich für die Truppe gerade im Bereich Stab, Gezi o.ä. ziemlich hilfreich sein kann.
Und das wenn möglich auch nicht auf Ebene des Mannschafters. Ein höherer DP ist durchaus angestrebt und das definitiv nicht, damit die "Schulter" besser aussieht.

HCRenegade

Frag mal am besten bei der SDBw (nochmal) nach - ich vermute mal, dass du als Verwaltungsfachangestellter auf einem SU-DP beordert werden könntest, gerade im Bereich StDstUffz/PersUffz könnte da was zu machen sein. Mit dem Fachwirt dürfte dann eine Einplanung als Fw möglich sein.

F_K

ZitatEr hat mir nahe gelegt erstmal meine Fortbildung, die ich derzeit mache, zuende zu bringen und dann soll ich mich nach einer Beorderung umschauen.

Zitatderzeit eine Fortbilung zum Verwaltungsfachwirt.

ZitatUnd das wenn möglich auch nicht auf Ebene des Mannschafters. Ein höherer DP ist durchaus angestrebt und das definitiv nicht, damit die "Schulter" besser aussieht.

Genau das meinte der StBtsm - Anerkennung des Verwaltungsfachwirt. Aber den benötigt man halt dazu.

ResiOG

ZitatAnerkennung des Verwaltungsfachwirt. Aber den benötigt man halt dazu.

Für den Fw oder auch schon für den StUffz? Das wäre mir neu, da bisher alle aussagen die mir von BW-Seite zugetragen wurden hießen, dass der Verwaltungsfachangestellte bereits für den RFA langen würden.

Tommie

Wenn Sie mit dem Verwaltungsfachwirt direkt den Feldwebel erreichen können, wäre es doch definitiv Schwachsinn im Quadrat, sich jetzt den StUffz "anzutun" und danch zu den entsprechenden Lehrgängen zu müssen! So lange Sie einen Dienstgrad der Reserve vorläufig haben, sind Sie für weitere Beförderungen gesperrt!

Machen Sie Ihren Fachwirt und fragen Sie dann nach! Das ergibt so mehr Sinn!

HCRenegade

Wie lange dauert denn deine Weiterbildung noch? Im Wesentlichen würde ich das davon abhängig machen, als Fw (vorl.) würdest du so oder so den Fw-LG besuchen müssen, ob du dir damit so viele WÜ-Tage sparen würdest, wage ich zu bezweifeln.

Tommie

Und wenn er jetzt als "StUffz vorl." eingestellt werden würde, ginge er so lange nicht auf den Fw-Lehrgang, wie er den Dienstgrad nicht endgültig verliehen bekommen hätte! Somit wäre die StUffz-Geschichte der klassische Knieschuss ;) !

HCRenegade

Bist du dir da so sicher? Gibt doch bestimmt die Möglichkeit, direkt als SU RFA übernommen zu werden und sich so den Uffz-LG zu sparen, in dem man dann direkt auf den Fw-LG geht, oder?

Tommie

Das schon, HCRenegade, aber so lange er den einen Dienstgrad nicht endgültig hat, ist es erstens nichts mit Üben außerhalb der Beorderungsverwendung und zweitens nichts mit einem Laufbahnlehrgang!

Mein Rat lautet daher: Verwaltungsfachwirt erfolgreich abschließen, einen Beorderung als Feldwebel anstreben, den Dienstgrad Feldwebel vorläufig erhalten, üben, den Dienstgrad endgültig zuerkannt bekommen, weiter üben, weiter befördert werden ;) ! Und zwar genau in dieser Reihenfolge ;) !

ResiOG

Das leuchtet mir durchaus ein Tommie und klingt absolut logisch :p

Ist der Fachwirt denn in diesem Fall zwingende Vorraussetzung für eine Beorderung als FW?

Meine Fortbildung dauert nämlich leider noch bis März 2015. Und was mache ich bis dahin? Üben als OG sofern ich überhaupt einen TrT finde und dann Hilfsarbeiten erledigen?
Und nur an DVags teilzunehmen ist auch nicht das gelbe vom Ei (ohne damit die DVags abzuwerten!!)?

F_K

... versuche halt einen BeordTrT zu finden, der Dich "später" auch als Fw "nimmt" und trotz des Dienstgrades ggf. höherwertig einsetzt.
Viel Spaß beim telefonieren.

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