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entlassung aus der bundeswehr

Begonnen von bastit28, 02. September 2005, 17:54:22

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bastit28

hallo ihr,

ich bin saz 8 und knapp 2 jahre dabei...jetzt habe ich aus verschiedenen gründen beschlossen, die bw zu verlassen...hat jemand erfahrungen, wie man das durchziehn kann? hab verschiedenes gehört z.b. kdv-antrag, persönliche härte, untauglichkeit...wäre für einige infos dankbar! und bitte keine appelle an mein gewissen...ich habe meine entscheidung getroffen! ich dank euch  ;D

Timid

Zitat von: bastit28 am 02. September 2005, 17:54:22hat jemand erfahrungen, wie man das durchziehn kann? hab verschiedenes gehört z.b. kdv-antrag, persönliche härte, untauglichkeit...wäre für einige infos dankbar!

Schau mal ins Soldatengesetz, dort ist genau aufgeführt, aus welchen Gründen ein Zeitsoldat (auch auf eigenen Antrag hin) aus der Bundeswehr zu entlassen ist. Danach bleiben prinzipiell tatsächlich nur die Gründe "besondere Härte" (nicht nur, aber hauptsächlich aus persönlichen Gründen), Dienstunfähigkeit (körperliche Gebrechen, die effektiv zur Rückstufung in der Tauglichkeit führen würden und nicht innerhalb eines Jahres beseitigt werden können), Schuldhafte Dienstpflichtverletzung, die eine Weiterbeschäftigung des Soldaten aus Gründen der militärischen Ordnung oder zur Wahrung des Ansehens der Bundeswehr verbieten, nicht-erfüllen der Anforderungen seiner Laufbahn sowie, letztlich als Abwandlung der "besonderen persönlichen Härte", die Kriegsdienstverweigerung.

Wende dich dazu direkt an deinen Spieß, der wird dir weiterhelfen (nach Appell an dein Gewissen ;) ). Tatsächlich ist ein solcher Schritt nicht unbedingt ungewöhnlich oder selten. In meiner alten Einheit z.B. haben zwei Soldaten diesen Weg (besondere persönliche Härte) genutzt, um die Bundeswehr wieder zu verlassen.

Halt uns doch bitte auf dem Laufenden, damit wir zu diesem Thema vielleicht direkt einen Beitrag für unser FAQ (mit "Fallstudie" ;) ) schreiben können.
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bastit28

@ timid: dankeschön für deine info!!!!

sagt mal, habt ihr spezielle erfahrungen mit kdv-anträgen? hab gehört das wäre das einfachste und schnellste verfahren...

Timid

Ich muss mich korrigieren: Ein KDV-Antrag ist nicht durch "persönliche besondere Härte" abgedeckt, sondern wird explizit im Soldatengesetz genannt. Sinngemäß: Eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist ein Grund für die Entlassung aus der Bundeswehr.

Das Verfahren zur KDV ist tatsächlich recht schnell - in einem mir bekannten Fall wurde ein Offizier innerhalb von nicht einmal 6 Wochen nach Abgabe des Antrags aus der Bundeswehr entlassen.
Wie genau das abläuft, kann ich dir aber nicht sagen.
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Fitsch

Beim Spieß ein Schreiben abgeben wo drin steht daß man über Nacht zu der Erkenntnis gekommen ist daß Dienst an der Waffe mit Mord gleichzusetzen ist und deshalb der Beruf des Soldaten nicht mehr auszuführen ist.
Nach dem obligatorischen Anschiß zum KpChef reinmarschieren, seine goldene Schützenschnur mit dem Hinweis "Schwerter zu Pflugscharen" abgeben und auf die Auskleidung warten  ;D
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/