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Wehrdienst nach Einbürgerung

Begonnen von Gast304, 04. September 2005, 11:25:29

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Gast304

Hallo Leute,
habe mir seit letzter N8 die neue Gesetzgebung reingezogen und bin jetzt total durcheinander  :(

Zu meiner Situtation:
Ich bin z. Zt. 24, werde im März nächstes Jahr 25. Arbeite zur Zeit in einer Werbeagentur mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. In 4 - 5 Wochen bin ich eingebürgert und "deutscher".

Muss ich nun meine Wehrpflicht ableisten? Ich habe gelesen, dass in "Friedenszeiten" eine Einbeziehung bis zum 23. Geburtstag möglich ist, also bin ich aus' m Schneider  ??? ? Bräuchte nur kurz die Bestätigung...

Vielen Dank im Voraus...

Gräfin

#1
na wenn das da in deinem schriebs so drinsteht, dürfte das wohl auch so sein, oder?
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Gast304

In meinem Schriebs... Ja, schon... aber das verwirrt mich eben mit den ganzen verzweigten Paragraphen und Ausnahmefällen und und und... Bin kein Jürist um die deutsche Gesetzgebung aus den Gesetzbüchern direkt zu verstehen...

Deshalb habe ich hier gepostet um eine Antwort in der Sprache zu erhalten, die ich auch verstehe...

Also kann ich davon ausgehen, dass ich nicht eingezogen, weil ich > 23 + wir haben z. Zt. Friedenszeiten. Richtig?