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Vom SaZ 12 zur Landespolizei

Begonnen von lohi87, 18. Januar 2013, 22:11:28

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lohi87

Guten Abend  :)

Mir stellt sich folgende Frage, da ich aus verschiedenen Quellen die kuriosesten Antworten bekommen habe.

Wenn ich mich als aktiver SaZ 12 als OFw bei der Landespolizei bewerbe, kann ich, im Falle einer Zusage, meine Dienstzeit verkürzen, um so bereits 3 Jahre vor dem regulären Beginn des Vollzeit-Bfds , eine Ausbildung beginnen?
Wer außer dem Chef müsste über so eine Bewerbung informiert werden?
Vermutlich wird sich auch ein Gespräch beim S 1 anbieten, oder was meint ihr dazu?
MkG

KlausP

Das wird wohl so nicht funktionieren, weil die LaPo Sie als aktiven Soldaten gar nicht einstellen wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

lohi87

Gäbe es nicht die Möglichkeit im Falle der Einstellung um die dementsprechende Zeit zu verkürzen? Habe da auch mal so eine **********parole bezüglich "höherwertigere Laufbahn" gehört.
Man weiß nun einmal nicht was man glauben kann  ;D

Ralf

Nein, deine Dienstzeit hast du bei der Bundeswehr unterschrieben.
Du kannst natürlich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen u.a. mit der Begründung auf Einstellung bei der LaPo, jedoch wird auch hier das dienstl. Interesse der Bundeswehr ausschlaggebend sein.
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Marc

Gab es da nicht mal etwas, dass mit Ernennung zum Beamten der Status als Soldat endet, da man nicht 2 Dienstverhältnisse gleichzeitig haben kann (oder so ähnlich)?

KlausP

Genau aus diesem Grund wird er kein Beamter. Ganz einfach.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Marc

Hm, hat sich da in letzter Zeit etwas dran geändert? Ich kannte mal jemanden, der diesen Wechsel gemacht hat, das ist aber schon etwas her.

BulleMölders

Diese wird dann aber in den Zeitraum gegangen sein, in dem ihm BFD Zeit mit freistelllung vom Dienst zustand.
Ich habe selber im Rahmen der BfD Freistellung vom Dienst den Vorbereitungsdienst als Beamter bei einer Landesbehörde begonnen.

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supernaut

Zitat von: Marc am 18. Januar 2013, 23:20:11
Gab es da nicht mal etwas, dass mit Ernennung zum Beamten der Status als Soldat endet, da man nicht 2 Dienstverhältnisse gleichzeitig haben kann (oder so ähnlich)?

Man darf nur einen Dienstherren haben. Das ist auch der Grund, weshalb Beamte auch nicht beordert werden können, oder jedenfalls keine Wehrübung leisten können.

InstUffzSEAKlima

Wie verhält es sich dann mit den ganzen Feldpostlern in den Einsätzen? Das sind doch wehrübende Postbedienstete, von denen sicher auch noch einige Beamte aus der staatlichen Bundespostzeit dabei sind.

KlausP

ZitatDas ist auch der Grund, weshalb Beamte auch nicht beordert werden können, oder jedenfalls keine Wehrübung leisten können.

Das ist totaler Quatsch. Sie dürfen (und durften es schon immer) nur mit Zustimmung ihres Dienstherrn.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

supernaut

Zitat von: KlausP am 19. Januar 2013, 12:42:26
ZitatDas ist auch der Grund, weshalb Beamte auch nicht beordert werden können, oder jedenfalls keine Wehrübung leisten können.

Das ist totaler Quatsch. Sie dürfen (und durften es schon immer) nur mit Zustimmung ihres Dienstherrn.

Achso? Schön zu hören. Habe nämlich einen Kameraden der bei der BePo ist und bei Wehrübungen legilich als "DVAGler" dabei ist. Habe ihn gefragt, und das war seine Begründung.

mailman

Gibt es dazu auch was schriftliches?

Wie gesagt es ist mit der Zustimmung des Dienstherren wohl möglich. Aber er kann natürlich auch nicht zustimmen.

Andi

Zitat von: supernaut am 19. Januar 2013, 12:58:03
Achso? Schön zu hören. Habe nämlich einen Kameraden der bei der BePo ist und bei Wehrübungen legilich als "DVAGler" dabei ist. Habe ihn gefragt, und das war seine Begründung.

Diese Begründung ist für Polizeivollzugsbeamte auch richtig, für alle anderen Beamten aber nicht! Da liegt es im Ermessen des jeweiligen Dienstherren.

Gruß Andi
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BulleMölders

Zitat von: Andi am 19. Januar 2013, 14:43:23
Zitat von: supernaut am 19. Januar 2013, 12:58:03
Achso? Schön zu hören. Habe nämlich einen Kameraden der bei der BePo ist und bei Wehrübungen legilich als "DVAGler" dabei ist. Habe ihn gefragt, und das war seine Begründung.

Diese Begründung ist für Polizeivollzugsbeamte auch richtig, für alle anderen Beamten aber nicht! Da liegt es im Ermessen des jeweiligen Dienstherren.

Gruß Andi
Kann ich nur bestätigen, ein Zimmernachbar von mir ist regelmäßig auf Wehrübung und der ist auch Beamter.