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Meinung Erfahrener/ Planung Werdegang

Begonnen von Bundeswehr-Martin, 20. Januar 2013, 15:30:44

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Bundeswehr-Martin

Hallo zusammen!

Ich hatte ja neulich gefragt, wieviel Zeit mir bliebe nach Abgabe der Bewerbung.
Habe sie am 07.01.2013 abgegeben und leider immernoch keine konkrete Antwort bekommen.

(Ich bitte um Entschuldigung wegen meiner beiden Verstöße im ersten Thema.)

Sooo... Nummero uno.

1. Ich habe letztes Jahr mal eine Runde mit einem nicht versicherten Mofa gedreht  (Straße  hoch und runter vor der Tür).
Da kam die Polizei und hat mich natürlich  hart und gerecht bestraft. (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz)

Es folgte eine Anzeige, diese wurde fallen gelassen gegen 40 Sozialstunden. Da ich mich in den Prüfungen für Ausbildung und Abendabitur befand (Abitur bestand ich nicht) habe ich keine Zeit gefunden für die 40 Sozialstunden. Daraus wurde ein Strafbefehl und 600 Euro. Momentan befinde ich mich "in Verhandlungen", da ich aufgrund meiner derzeitigen Arbeitslosigkeit genug Zeit habe um die Stunden abzuleisten. Es existiert zu der Sache ein Aktenzeichen.

Bei meiner Bewerbung habe ich diese natürlich in dem Formular ausgefüllt.

Ich fragte den Berater aus dem ZNwG dazu aus. Er sagte mir, WENN man dazu Akteneinsicht anfordert KANN es dazu führen dass sich meine Einstellung um ein halbes Jahr verzögert.

Dann sagte er mir, ich solle in den nächsten 4 Wochen postalisch über den Eingang meiner Bewerbung bescheid bekommen.
Nun lese ich aber im Internet dass es bis zu 3 MONATEN dauern kann.

Mein Wunschtermin und auch der von den Mitarbeitern des ZNwG geäußerte Termin zum Dienstantritt war der 01.04.2013.
Man sagte mir auch bei Abgabe der Unterlagen wieder zu dass es möglich sei, da noch bedarf bestünde.

Jetzt richte ich meine Frage an euch, die erfahrene breite Masse:


a. Wie wahrscheinlich ist es, dass die BW bei einem verhältnismäßig geringen Verstoß
Akteneinsicht fordert?
b. Ist eine Ablehnung aufgrund diesen Vertoßes wahrscheinlich?
c. Sind die geschätzten 6 Monate Verzögerung aktuell?


Dann aufgrund der Tatsachen bei Punkt 1...


2. Nun habe ich gelesen, dass es FWDL gibt, die sich teilweise erst 2 Wochen vor Dienstantritt im ZNwG vorstellten und tatsächlich
den Dienstantritt nach diesen 2 Wochen nachgehen konnten.

(Beispiel: Dienstantritt 01.04.2012, Vorstellung beim ZNwG am 15.03.2012)

Wenn ich mir den worste case vorstelle (für Optimisten das beste pessimistische Mittel), dann kann es ja aufgrund des Aktenzeichens sich schonmal locker bis zum Dienstantritt des 01.10.2013 hinauszögern. Wenn ich pech habe, abgelehnt werde mit der Aufforderung zur Klärung der Sache, sodass ich dieses Aktenzeichen nach Erledigung nicht mehr aufführen muss, kann es ja meines Wissens näch ganz leicht bis nächstes Jahr dauern. Denn nach Ablehnung für eine Bewerbung als SaZ gibt es ja eine "Bewerbungssperre" auf den SaZ von 12 Monaten.

Daras resultieren folgende Fragen:

a. Kann ich mich nach dieser besagten "Sperre" dennoch kurzfristig als FWDL'er bewerben?
b. Macht es Sinn FWDL zu machen statt die 12 Monate zu warten?
c. Ergeben sich VORTEILE oder NACHTEILE wenn ich FWDL gemacht habe, für den SaZ?


3. Nun interessiert mich folgendes zu Punkt 2...

a. Werden im Zeitraum des FWDL Dienstränge verteilt? Oder ist man auf kompletter Dauer sozusagen "ohne Rang und Name"?
b. Nehmen wir mal an Aufgrund schlechter Noten oder solcher Dinge wie Aktenzeichen bestehen schlechte
Chancen für den SaZ. Kann man sich dann im FWDL "beweisen" und sich somit bessere Chancen für den SaZ einräumen?
c. Nehmen wir an, ich mache den FWDL23, kann ich mich inmitten der 23 verpflichtenden Monate als SaZ bewerben
und sogar INNERHALB der 23 Monate als SaZ wechseln? (Sonderregelungen?!)
d. Für den Fall ich mache die kompletten 23 Monate und meine Bewerbung für den SaZ verläuft erfolgreich,
habe ich aufgrund der abgeschlossenen AGA und der fast 2 Jahre einen höheren Rangeinstieg?



Wer es bis hierhin geschafft hat, hat schonmal meinen Dank für das aufmerksame lesen.


Ich freue mich schon auf die Antworten, ich hoffe ich konnte es gut gestalten.


Mit freundlichen Grüßen
Bundeswehr-Martin

KlausP

ZitatMein Wunschtermin und auch der von den Mitarbeitern des ZNwG geäußerte Termin zum Dienstantritt war der 01.04.2013.

Vielleicht !! in der Mannschaftslaufbahn, wenn der Rechtsberater nicht eingeschaltet wird, was ich mal stark anzweifle. Ansonsten ist dieser Termin illusorisch.

ZitatHabe sie am 07.01.2013 abgegeben und leider immernoch keine konkrete Antwort bekommen.

Was erwarten Sie? Mehr als eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass Ihre Bewerbung geprüft wird können Sie nach 2 Wochen nicht wirklich erwarten.

ZitatNun habe ich gelesen, dass es FWDL gibt, die sich teilweise erst 2 Wochen vor Dienstantritt im ZNwG vorstellten und tatsächlich
den Dienstantritt nach diesen 2 Wochen nachgehen konnten.

Das ist Unsinn. FWDL wurden bisher durch die KWEÄ eingestellt, die gingen gar nicht zum ZNwG. Erst seit Neuestem werden sie auch beim Karrierecenter getestet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bundeswehr-Martin

Schade.

Ich meinte nicht die Antwort auf Eingang der Bewerbung sondern mir wurde auch dort nicht beantwortet wieviel Zeit ich habe.


KWEA gibt es doch nicht mehr? Ich dachte die werden jetzt alle allgemein ZNwG genannt.
Die Info mit den "2 Wochen" habe ich aus dem BW-Karriere-Forum. Kann es Ihnen gerne zeigen. Ob es stimmt ist natürlich eine andere Sache.




MfG
BW-Martin

KlausP

ZitatDie Info mit den "2 Wochen" habe ich aus dem BW-Karriere-Forum. Kann es Ihnen gerne zeigen. Ob es stimmt ist natürlich eine andere Sache.

Ich hab mich missverständlich ausgedrückt. Dass das funktionieren kann, weiss ich. Aber nur, weil die FWDL eben nicht zum ZNwG mussten sondern nach der Musterung beim KWEA von dort gleich ihre Einberufung bekamen. Erst seit Auflösung der KWEÄ und der Aufstellung der Karrierecenter werden die FWDL- genauso wie die SaZ-Bewerber im gleichen Verfahren (mit Ausnahme des Sporttests) getestet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Aber ... mit der "Nummer" mit dem Strafbefehl ist es schon so gut wie sicher, dass sich diese Akte der Rechtsberater ansieht! Und damit ist aus jetztiger Sicht nicht einmal sicher, ob eine Einstellung zum 01.07.2013 erfolgen kann! Es gibt eben gewisse Dinge, die man sich vorher überlegen sollte!

Zu den Dienstgraden: Auch FWDLer werden nach der ZDv 20/7 befördert ;) ! Heisst, dass Sie nach 3 Monaten Gefreiter und nach 6 Monaten Obergefreiter werden. Und wer eine FWDL-Zeit von 12 oder mehr Monaten hat, kann nach einem Jahr Dienstzeit auch Hauptgefreiter werden und wird dies im Normalfalle auch! Ein FWDL 12 kann am letzten tag im Dienst mit Wirkung vom ersten Tag nach dem Dienst auch zum HptGefr d. R. befördert werden!

Wenn Sie während der FWDL-Zeit als SaZ übernommen werden, dann geht das mit dem Dienstgrad nahtlos weiter! Und wenn Sie nach dem FWD als SaZ wieder eingestellt werden, dann geschieht dies üblicherweise mit Ihrem erreichten Dienstgrad, es sei denn Sie erfüllen die Voraussetzung für einen Einstellung mit höherem Dienstgrad, z. B. als Uffz, StUffz, Feldwebel oder gar im Offiziersrange!

Bundeswehr-Martin

Wow super! Vielen Dank. Einer der Dinge die mich interessehalber am meisten "gekratzt" hat.

Wenn Sie mir jetzt noch in Kombination dazu erläutern könnten wie es aussieht mit meinem Strafbefehl bei der Bewerbung zum FWDL wäre es super. Da ja soweit wie ich mitbekommen habe die Vorraussetzungen für den FWD etwas gemildert sind. So wie sich das für mich anhörte, dass hier erst eingestellt und dann geschaut wird.

Und ist es möglich sich sozusagen "alternativ" simultan zur Fw Tr Bewerbung als FWDL zu bewerben?
Wenn Sie das nicht wissen ist es nicht so schlimm, werde morgen versuchen bei der Karriereberatung in Köln durchzukommen.



MfG
BW-Martin

KlausP

ZitatSo wie sich das für mich anhörte, dass hier erst eingestellt und dann geschaut wird.

Dann haben Sie etwas gründlich missverstenden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

In der Praxis schaut das so aus, dass die Bundeswehr für jeden Bewerber, also auch für die FWDL, ein Führungszeugnis (Behördenversion!) anfordert. Steht da was drin, steht auf Ihrer Akte schon "Rechtsberater" drauf, es sei denn es steht eine Verurteilung zu einer Freiheitstrafe von mehr als einem Jahr wegen eines Verbrechens drin, dann wird Ihre Bewerbung sofort zurück geschickt, weil ein absolutes Einstellungshindernis besteht!

F_K

ZitatEs folgte eine Anzeige, diese wurde fallen gelassen gegen 40 Sozialstunden. Da ich mich in den Prüfungen für Ausbildung und Abendabitur befand (Abitur bestand ich nicht) habe ich keine Zeit gefunden für die 40 Sozialstunden. Daraus wurde ein Strafbefehl und 600 Euro. Momentan befinde ich mich "in Verhandlungen", da ich aufgrund meiner derzeitigen Arbeitslosigkeit genug Zeit habe um die Stunden abzuleisten. Es existiert zu der Sache ein Aktenzeichen.

Wann wurde der Strafbefehl erlassen?
Ist dieser rechtskräftig geworden, bzw. was hat die Verhandlung vor Gericht ergeben?

Zitatdass die BW bei einem verhältnismäßig geringen Verstoß
Akteneinsicht fordert?

Immerhin eine Straftat - und dann noch so uneinsichtig, die zeitliche Bindung nicht VORHER zu klären und es zu einem Strafbefehl kommen zu lassen ...

Bundeswehr-Martin

KlausP

Hmm... Wie kann man es denn ausdrücken? Man stellt ein und schaut währenddessen?
Ich lese einfach sehr viel, dass der FWD für viele eine Alternative ist eben WEGEN sowas und allerlei
Kleinigkeiten der BW die die Einstellung oft elendig hinauszögert. Denn für die BW sind 6 Monate wenige
Tastenschläge, für den Bewerber ist dass manchmal eine Sache wo schon wenige Monate entscheident
für die gesamte berufliche Zukunft sind.

Sodass bei mir einfach der Eindruck entsteht, dass die Bundeswehr hier eine Alternative geschaffen hat.
Aber was wäre das für eine Alternative, wenn hier der selbe Prozess vorliegt.

Wie sehen Sie das?


Tommie


Mein Führungszeugnis ist leer.

Als ich 16-17 war hab ich schonmal mit dem Mofa aus Angstschiss Fahrerflucht begangen. Auch hier
wieder fallen gelassen gegen 20 Sozialstunden.

Dass ich zur BW möchte weiß ich seit November und mit jedem Tag wird der Drang stärker.

Und mit jedem Tag ärgere ich mich über diesen Schwachsinn den ich da tat.


F_K

Man wusste bescheid dass ich keine Zeit habe. Es wurde aufgeschoben, ich teilte wieder mit das es nicht ging weil sich die Prüfungen
alle über fast ein halbes Jahr hinauszögerten. Plötzlich lag dann die Geldstrafe vor.

Es gab keine Verhandlung vor Gericht, die Sache wurde fallen gelassen. Die 600Euro sind der Ersatz für die nichtabgeleisteten Stunden.





MfG
BW-Martin

Tommie

Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 18:14:28
Tommie

Mein Führungszeugnis ist leer.

Die Version, die Sie sich anschauen oder über die Gemeinde beschaffen können, vielleicht ;) ! Die Bundeswehr bekommt eine uneingeschränkte Auskunft, auch aus dem Erziehungsregister!

Und damit wären wir wieder dort, dass auf Ihrer Akte dann auf magische Weise das Wort "Rechtsberater" auftaucht ;) !

Firli

Schwachsinn... Die Bundeswehr ist kein Auffangbecken für Kleinkriminelle. Wie schon erwähnt wird für SaZ als auch für FWDL ein Führungszeugnis angefordert.

Und egal ob SaZ oder FWDL - steht dort etwas ist das ganze Bewerbungsverfahren erstmal gebremst!


SanFw/RettAss

F_K

ZitatSchwachsinn... Die Bundeswehr ist kein Auffangbecken für Kleinkriminelle.

@ Firli:

Wegen einer Verurteilung ist man wohl kaum "kleinkrimineller".

@ Bunderwehr Martin:

ZitatMan wusste bescheid dass ich keine Zeit habe. Es wurde aufgeschoben, ich teilte wieder mit das es nicht ging weil sich die Prüfungen
alle über fast ein halbes Jahr hinauszögerten. Plötzlich lag dann die Geldstrafe vor.

Es gab keine Verhandlung vor Gericht, die Sache wurde fallen gelassen. Die 600Euro sind der Ersatz für die nichtabgeleisteten Stunden.

Du hast da etwas NICHT VERSTANDEN.

Es gab eine EINSTELLUNG gegen AUFLAGE (die 40 Sozialstunden).

Diese Sozialstunden hast Du wiederholt (trotz Aufforderung) nicht abgeleistet - daher hat der Staatsanwalt einen STRAFBEFEHL beantragt - das Gericht ist diesem Antrag gefolgt - es wurde ein Strafbefehl mit einer GELDSTRAFE erlassen. Diese ist inzwischen RECHTSKRÄFTIG.

Es gab zwar keine Gerichtsverhandlung - Sie sind aber nunmehr VORBESTRAFT.


ulli76

Die Bundeswehr lässt in dem Fall ja auch nicht die Bewerbung mit Absicht so lange liegen. Nur da  eben einige Bewerber in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und es eben Arbeit macht, die Akten zu sichen, dauert das einfach. Soo viele Rechtsberater haben wir nun auch mal nicht.

Wer seine komplette berufliche Zukunft auf eine militärische Karriere setzt, sollte sich besser nichts zu Schulden kommen lassen.
Dann braucht man hinterher auch nicht rumnölen, dass sich das Auswahlverfahren so lange hinzieht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Bundeswehr-Martin

Nunja ich hoffe ich werd nun nicht als Kleinkriminell bezeichnet weil mir mit 16-17 die Lunte gegangen ist weil ich mich nicht anhalten lassen wollte und weil ich letztes Jahr meine kaputte Mofa vor der Tür fuhr.

Und mehr als dass werden die in KEINEM Register der Welt finden. Woran man sich aufhalten könnte wären lediglich die zwei o.g. Dinge.

Ich habe nichts mit Drogen zu tun, hasse Alkohol und habe trotz dass ich mal einstecken musste NIE ausgeteilt. Ich habe auch nie irgendwas "aufgemotzt" und auf der Straße bewegt oder jegliche kriminelle Gedanken in meinem Leben gehabt.


Muss ICH mir jetzt schon wegen dem "Driss" da Sorgen um eine Einstellung machen? Mein Kenntnissstand ist ein solcher, dass man bei einem Gefängnisaufenthalt AB einem Jahr sich garnicht bei der BW bewerben muss.



Steht denn einer Bewerbung als FWDL was im Wege auch wenn eine Bewerbung als SaZ gerade im Gange ist? Wenn nicht bewege ich mich zur Karriereberatung in Köln.


F_K



Meine Recherchen haben ergeben dass ein Strafbefehl kein Eintrag im Führungszeignis nach sich zieht aber im BZR. Nun stellt sich die Frage was schlimmer ist, OB etwas im FZ steht oder ob es überhaupt was gibt egal ob FZ, BZR EZR und es somit gleichgestellt schlimm ist.


ulli76

Kann man dort unterstützend wirken für den Rechtsberater? Akten selber besorgen (was vielleicht schneller geht) und hinschicken?



MfG
BW-Martin

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