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Bundeswehr trotz rechter Vergangenheit?

Begonnen von Andy33, 21. Januar 2013, 23:19:36

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Andy33

Moin Moin.
Mein Name ist Andreas, bin 23, komme aus der Nähe Hamburg und ich bitte Euch mal um eine Einschätzung.
Es geht um die Bewerbung als Soldat bei der Bundeswehr, der allerdings etwas im Wege stehen könnte.

Vor 6 Jahren (ich war 17) bin ich mit Jungs aus der rechten Szene rum gehangen. Das ging so weit, dass ich beschuldigt worden bin an einer volksverhetzenden Straftat beteiligt gewesen zu sein und als Nebenangeklagter vor Gericht stand. Die Tatvorwürfe waren vor 6 Jahren, die Verhandlung vor 3 Jahren. Vor Gericht wurde ich als Mitläufer bezeichnet und da ich keine Aussage machte, um niemanden in die Pfanne zu hauen wurden wir alle verurteilt, ich zu 40 Tagessätzen. Ich bin dann in Berufung gegangen und die Verhandlung steht dieses Jahr noch an. Ich gehe mal davon aus, dass das Berufungsverfahren zu meinen Gunsten aus geht.
Wenn nicht, werde ich mir die Karriere bei der Bundeswehr sicherlich abschminken können, wovon ich jetzt aber nicht aus gehe.
Und ja, ich war da wirklich an nichts beteiligt.
Ich habe zwar seit damals nichts mehr mit den Leuten zu tun und habe auch sicherlich keinerlei Gedankengut mitgenommen, früher oder später wird eben jeder mal vernünftig. Aber ich frage mich ob das jetzt Auswirkungen auf meine Einstellung bei der Bundeswehr haben kann? Ich meine das ist ja ein Thema das so gar nicht Bundeswehr-Konform ist und wenn ich gefragt werde ob ich schon mal mit der Polizei befürchte ich dass mir vielleicht nicht geglaubt wird oder man denken könnte, ich hätte immer noch eine rechte Haltung.
Könnt ihr das irgendwie einschätzen wie die Bundswehr das sieht?
Nun ja, mit der Bewerbung werde ich so oder so abwarten müssen bis das Verfahren geschlossen ist, aber mich würde Eure Meinung dazu im Vorfeld trotzdem interessieren.

Mit freundlichen Grüssen, Andy

miguhamburg1

Ich denke nicht, dass Sie an unserer Meinung interessiert sind, wie wir Ihr Verhalten bewerten.

Während eines schwebenden Verfahrens vor Tericht erfolgt keine Einstellung. Dennoch können Sie sich natürlich bewerben. Auch nach einem Freispruch werden Sie Ihr damaliges Verhalten und Ihre zugrunde liegende Einstellung dem Psychologen begründen müssen. Zu welcher Bewertung der dann kommt, können wir alle nicht sagen.

Bewerben Sie sich und warten Sie das Ergebnis der Eignungsfeststellung ab.

justice005

Habe ich das richtig verstanden, dass die Verurteilung vor 3 Jahren war und erst dieses Jahr (!) die Berufungsverhandlung stattfindet? Bis dahin kann man ja mehrmals zum BGH und zurück....

Ich schließe mich miguhamburg an. Solange das Verfahren läuft, erfolgt definitiv keine Einstellung.

schlammtreiber

In Sachen Verfahrensausgang ist den Vorpostern nichts hinzuzufügen.

Ungeachtet der rechtlichen Lage steht natürlich die damalige Zugehörigkeit zur Szene im Raum und wird bei der Bewerbung sehr (!) kritisch beleuchtet werden. Wichtig ist dabei unter anderem, wie glaubhaft der Bruch mit der Vergangenheit ist. Hast Du z.B. noch entsprechende Tätowierungen? Dann sieht es schlecht aus. Auch der Freundeskreis muss sich signifikant geändert haben - ein Bruch mit dem Gedankengut ist nicht glaubhaft wenn man immer noch mit denselben Leuten verkehrt. Auch Rolle, Selbstbild und Funktion innerhalb der Gruppe dürften abgefragt werden. Anführer, Rädelsführer, eventuell sogar politisch organisiert (Parteimitgliedschaft)? Schlecht. Oder eher Mitläufer, Fußvolk? Gerade bei letzteren ist in der rechten Szene der "politische" Teil oft eher nebensächlich bis vorgeschoben (Protest, Provokation, Subkultur) und das weiß auch der Psychologe.

Trotzdem muss Dir klar sein, dass "in dubio pro reo" hier nicht gilt - wenn auch nur leise Zweifel bestehen, wird die Bw eher vorsichtshalber die Finger von Dir lassen als umgekehrt.
Semper Communis
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Andy33

Richtig justice, die Mühlen der Justiz Mahlen sehr sehr langsam...

Ich habe vor 5 Jahren den Kontakt zu den Leuten abgebrochen und habe auch keinerlei Tattoos oder sonstiges.
Ich war der klassische Mitläufer der da irgendwie blöd rein gerutscht ist. War in keiner Partei und hatte auch sonst keine Funktionen. Bin damals auf ein paar Demos usw. mit gegangen, das weiß auch der Verfassungsschutz.

Mir ist das Thema sehr unangenehm aber ich kann die Uhr leider nicht zurück drehen.
In wieweit muss man denn da Angaben machen? Wenn der Freispruch erfolgt, muss man das dann überhaupt erwähnen?

Schamane

ZitatIn wieweit muss man denn da Angaben machen? Wenn der Freispruch erfolgt, muss man das dann überhaupt erwähnen?
Ja müssen sie, weil sonst kann es den Tatbestand des Einstellungsbetruges erfüllen und dann sind sie schneller aus der BW draußen als sie drinne waren.
Denn spätestens der MAD gleicht Unterlagen auch mit dem Verfassungsschutz ab und da ist es besser die Wissen den Sachverhalt von ihnen als aus ihren Ermittlungen. Weil die Leute fressen auch nicht zu jedem Frühstück drei Soldaten auf Brot, wenn die Soldaten ihnen die Wahrheit gesagt haben. Nur wird sie der Psychologe schon einmal etwas genauer auseinandernehmen.

pnzr

"Wenn du durch die Hölle gehst, geh weiter." - Winston Churchill

justice005

ZitatIn wieweit muss man denn da Angaben machen? Wenn der Freispruch erfolgt, muss man das dann überhaupt erwähnen?

Also: Wenn ein Freispruch erfolgt und du auch sonst wegen keiner anderen Straftat verurteilt worden bist, dann kannst du natürlich Fragen nach irgendwelchen Straftaten wahrheitsgemäß mit "nein" beantworten. Sollte es aber doch zu einer Verurteilung kommen, dann muss diese auch angegeben werden.

Wenn es zu einer Verurteilung kommt und die Straftat daher auch angegeben wird, dann wird dich der Psychologe zu diesem Thema schon in die Mangel nehmen. Insoweit schließe ich mich schlammtreiber an. Auf dieses Gespräch sollte man sich seeehr gut vorbereiten.

Ansonsten muss man Fragen natürlich nur beantworten, wenn man danach gefragt wird. Von alleine - ohne danach gefragt zu werden - brauchst du natürlich auch nichts von deiner vergangenen Gesinnung erzählen. Wenn du allerdings gefragt wirst, dann natürlich musst du die Wahrheit sagen.

Zunächst mal gilt der Grundsatz, dass man nur das wahrheitsgemäß beantworten muss, was man auch gefragt wird. Freisprüche fallen logischerweise nicht unter "Straftat" und erst Recht nicht unter "Verurteilung".

Bei eher stumpf klingenden Aussagen, wie beispielsweise

Zitat
ZitatWenn der Freispruch erfolgt, muss man das dann überhaupt erwähnen?
Ja müssen sie, weil sonst kann es den Tatbestand des Einstellungsbetruges erfüllen

oder

ZitatMitlaeufer = Mittaeter!

sollte man vorsichtig sein. Das Recht ist viel zu vielschichtig und differenziert, als dass man sich auf solche Aussagen verlassen sollte.


Andi

In Bezug auf verfassungsfeindliche Organisationen gibt es im Zusatzfragebogen zum Bewerbungsbogen drei Fragen die es zu beantworten gilt - auch wenn es zu einem Freispruch kommt.

Gruß Andi
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justice005

Ich meine auch, dass man irgendwo auf diesen Fragebögen gefragt wird, ob man sich je in einer verfassungsfeindlichen Organisation etc. engagiert hat etc... Das muss natürlich wahrheitsgemäß beantwortet werden.

So wie ich den Fragesteller verstanden habe, war das bei ihm ja nicht der Fall. Das Mitmarschieren auf ein paar zweifelhaften Demos dürfte da noch nicht reichen.

Es ist aber auch egal: Man muss die konkrete Fragen sorgfältig lesen und wahrheitsgemäß beantworten. Dann kann man auch nichts falsch machen.

Ralf

Ich schätze mal, dass eine Sicherheitsüberprüfung ein großes Problem darstellen wird und somit wären die Verwendungen sehr eingeschränkt.
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Ju

#11
Zitat von: justice005 am 22. Januar 2013, 14:51:03
Ich meine auch, dass man irgendwo auf diesen Fragebögen gefragt wird, ob man sich je in einer verfassungsfeindlichen Organisation etc. engagiert hat etc... Das muss natürlich wahrheitsgemäß beantwortet werden.

So wie ich den Fragesteller verstanden habe, war das bei ihm ja nicht der Fall. Das Mitmarschieren auf ein paar zweifelhaften Demos dürfte da noch nicht reichen.

Das steht übrigens im Bogen:
Zitat
Waren oder sind Sie Mitglid einer in der BRD für verfassungswidrig erklärten, verbotenen oder durch den Bundesminister des Inneren als verfassungsfeindlich bekanntgemachten Partei oder Organisation (z.b. DLVH, ...) oder gehören bzw. gehörten Sie einer anderen extremistischen Organisation, Gruppe oder Gruppierung ( z.B. den "Autonomen" oder "Skinheads" ) an?

lg,
Julian


Edit:
2. Zitat kenntlich gemacht

justice005

Tja, aber was ist mit jemandem, der keiner Gruppe oder ähnlichem angehört, sondern lediglich Umgang mit solchen Leuten hatte und auf rechten Demonstrationen mitgelaufen ist? Das dürfte für ein "ja" bei dieser Frage kaum reichen.

Es ist leider super schwierig, eine Frage so zu formulieren, dass man bei allen Eventualitäten eine korrekte Antwort geben kann.

Ralf

Deswegen ist es auch besser etwas anzugeben, als später wegen Einstellungsbetrug rausgeworfen zu werden. Wenn es denn nämlich die Vergangenheit tolerierbar, bekommt der Bewerber auch die Möglichkeit eröffnet.
Und selbst wenn er nichtrausfliegt, aber ggf. "nur" keine Sicherheit bekommt, ist die Traumverwendung weg und es gibt nen "tollen Job" irgendwo, wo nichts schief gehen kann.
Aber das Thema hatten wir schon, ich bleibe dabei, ich kann die Ratschläge nicht nachvollziehen, die dazu führen, dass man lieber weniger/nichts angibt, nur weil die Fragestellung evtl. nicht zu 100% den Tatbestand trifft,
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Andi

Wie war das: Im Sinne militärischer Sicherheit gilt seit über 55 Jahren das gute alte "offenbare dich".

Gruß Andi
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