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Trennungsgeld

Begonnen von Jägerlein1, 27. Januar 2013, 12:26:05

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Jägerlein1

Tag zusammen,
Ich blick da überhaupt nicht durch woe das mit dem Trennungsgeld läuft...
Zu mir: noch bin ich Kasernenpflichtig, überlege mir aber eine Wohnung zu mieten, die in meinem Heimatort liegt und nicht "Kasernen-nah" ist. Da ich Fa bin, werde ich die nächsten Jahre sowieso viel auf Lehrgängen sein und somit keine Wohnung in der Nähe meiner Stammeinheit brauchen.
Habe ich dann überhaupt Anspruch auf Trennungsgeld oder nicht?
Ich kenne mich damit wie gesagt überhaupt nicht aus :(
Danke

Hei-Ko

Wenn Sie bisher nicht Trennungsgeldberechtigt sind werden Sie auch kein Trennungsgeld bekommen, wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen. Warum sollte die Bundeswehr Ihnen Trennungsgeld zahlen, wenn Sie eben so gut an den Standort ziehen, alles andere ist Privatvergnügen.

griesgrenni

Zitatüberlege mir aber eine Wohnung zu mieten, die in meinem Heimatort liegt und nicht "Kasernen-nah" ist

Schon hier scheitert dein Vorhaben, Trennungsgeldempfänger zu werden -um Trennungsgeld zu bekommen musst du dir eine Wohnung "anerkennen" lassen, was nur bis zu einer gewissen Entfernung zu deinem Standort möglich ist. Alternativ könntest du auch heiraten, dann wirst du auch zum Trennungsgeldempfänger (unabhängig von der Wohnung).

jiN

glaube das ist so nicht ganz richtig was hier gesagt wurde

er kann sich eine wohnung nehmen und die von seiner stammeinheit anerkennen lassen.
alle folgenden lehrgänge, nachdem er umgezogen ist, sind dann trennungsgeldpflichtig zu bezahlen
haben hier einige vor der zaw auch noch anerkennen lassen, damit sie jetzt trennungsgeld kriegen

beispiel: er ist auf dem fw anwärter, nimmt sich jetzt eine wohnung
zieht in den nächsten 3 wochen um, der anwärter ist in 2 monaten zuende
dann ist er den nächsten lehrgang, fw lehrgang, ganz normal trennungsgeld berechtigt

ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den
angesprochenen km entfernungen ist

Ralf

Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49
...
ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den
angesprochenen km entfernungen ist
Deswegen ist Reden manchmal Silber und... (ergänze sinngemäß)
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jiN

Zitat von: Ralf am 27. Januar 2013, 21:49:20
Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49
...
ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den
angesprochenen km entfernungen ist
Deswegen ist Reden manchmal Silber und... (ergänze sinngemäß)

einfach unpassend in jedem thread immer solche unnützen kommentare zu posten.

hab den TE lediglich darauf hingewiesen, dass vorrangegange aussagen nicht zutreffen.

Andi

Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 07:41:31
einfach unpassend in jedem thread immer solche unnützen kommentare zu posten.

Warum machst du es dann?

Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 07:41:31
hab den TE lediglich darauf hingewiesen, dass vorrangegange aussagen nicht zutreffen.

Ja und dann drunter geschrieben, dass du keine Ahnung hast - was auch stimmt.

Gruß Andi
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jiN

Zitat von: Andi am 28. Januar 2013, 09:35:46
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 07:41:31
einfach unpassend in jedem thread immer solche unnützen kommentare zu posten.

Warum machst du es dann?

Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 07:41:31
hab den TE lediglich darauf hingewiesen, dass vorrangegange aussagen nicht zutreffen.

Ja und dann drunter geschrieben, dass du keine Ahnung hast - was auch stimmt.

Gruß Andi

also mein kommentar war also unnütz, weil ich ja keine ahnung habe.
so verstanden
bitte mal die forenregeln lesen und als mod auch selber daran halten
anstatt hier immer alle irgendwie anzumachen

jiN

so habe mir jetzt mal die mühe gemacht und direkt mal meinen refü gefragt was denn nun richtig wäre
wohnung muss vor beginn des lehrgangs anerkannt sein (durch die stammeinheit, und eben nur durch diese), dann steht trennungsgeld definitiv zu.
soviel zu ich habe keine ahnung.

und:

14. Du sollst helfen nach Kräften, denn dem Helfer ist das Himmelreich!

Ungeachtet der beiden oben genannten Funktionen bitten wir ernsthaft und nachdringlich jeden User, bei Fragen nach Möglichkeit zu helfen. Egal wie schwachsinnig eine Frage oder wie offensichtlich die Antwort erscheint, die Leute fragen weil sie eine Antwort haben wollen. Und "Google" ist nicht unbedingt eine Antwort. Also nehmt Euch die Zeit, schreibt und helft. Denn das ist der eigentliche Zweck dieses Forums. Zusätzlich sollte man noch beachten, dass der/die Frager nicht unbedingt altgediente Berufssoldaten sein müssen. Ein wenig klare Sprache, Verzicht auf übermäßige Anhäufungen von typisch militärischen Abkürzungen ("Frag am besten den UvD von der InstKp, in der TUK links neben der WaKa...") und Verständnis für Unklarheiten (der Normalbürger kennt nicht unbedingt den Unterschied zwischen SaZ und BS) ist hierbei hilfreich.

vielen dank


Tommie

Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49glaube das ist so nicht ganz richtig was hier gesagt wurde

Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den angesprochenen km entfernungen ist

Sie geben Dinge zum Besten, die Sie glauben, und glauben heisst definitiv nicht wissen, und geben zum Schluß unumwunden zu, dass Sie von dem Thema, zu dem Sie sich äußern, gar keinen Plan haben! Dann brauchen Sie sich meiner Meinung nach auch nicht wundern, wenn man Sie ein wenig "anzählt"!

jiN

Zitat von: Tommie am 28. Januar 2013, 12:24:39
Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49glaube das ist so nicht ganz richtig was hier gesagt wurde

Zitat von: jiN am 27. Januar 2013, 21:37:49ob die stammeinheit gründe hat, die wohnung nicht anzuerkennen weiß ich allerdings nicht, da hat sicher jemand anders rat, da ich nicht weiß wie das mit den angesprochenen km entfernungen ist

Sie geben Dinge zum Besten, die Sie glauben, und glauben heisst definitiv nicht wissen, und geben zum Schluß unumwunden zu, dass Sie von dem Thema, zu dem Sie sich äußern, gar keinen Plan haben! Dann brauchen Sie sich meiner Meinung nach auch nicht wundern, wenn man Sie ein wenig "anzählt"!

möchte gerne wissen, wo das problem liegt, nach besten wissen wiederzugeben was man weiß und dann direkt den schnitt zu machen bei dem was man nicht weiß.
ich HABE mich lediglich auf die postings davor bezogen, welche dem TE zu verstehen geben, dass er auf keinen fall trennungsgeldberechtigt sein wird - und das ist schlichtweg falsch, tgv gesetz gibt das wohl eindeutig her.

danach habe ich gesagt, dass ich nicht weiß wie die km rechnung vorgenommen wird, ob man im einzugsbereich liegen muss oder nicht.

habe nach besten wissen geholfen so wie man das erwartet. dafür muss man niemanden anzählen.
die mods können sich demnächst ja vllt alle gegenseitig anzählen, für die ganzen ANZÄHLEREIEN die anscheinend jeder mod einzeln loslassen soll, obwohl sich jemand die mühe gemacht hat in " Netiquette " unter punkt 7 was dazu sagt.
aber werd mich einfach raushalten und sowas am besten nur per pn schreiben.


Andi

Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:31:44
danach habe ich gesagt, dass ich nicht weiß wie die km rechnung vorgenommen wird, ob man im einzugsbereich liegen muss oder nicht.

Ja und das ist der Knackpunkt. Damit ein lediger seine Wohnung anerkennen lassen kann muss sie anerkennbar sein. Und genau das ist der Kern der Beiträge, die du als nicht zutreffend abgetan hast, denn der TE will ja gar nicht in Standortnähe ziehen.
Alles andere was du geschrieben hast ist nicht falsch, aber in diesem Fall überflüssig und für nicht Informierte verwirrend.
Bei Lehrgängen an einem anderen Dienstort bekommt er sowieso Trennungsgeld - aber nicht wegen seiner nicht anerkannten Wohnung, sondern wegen der trennung von seiner Stammeinheit.

Gruß Andi
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jiN

Zitat von: Andi am 28. Januar 2013, 12:54:41
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:31:44
danach habe ich gesagt, dass ich nicht weiß wie die km rechnung vorgenommen wird, ob man im einzugsbereich liegen muss oder nicht.

Ja und das ist der Knackpunkt. Damit ein lediger seine Wohnung anerkennen lassen kann muss sie anerkennbar sein. Und genau das ist der Kern der Beiträge, die du als nicht zutreffend abgetan hast, denn der TE will ja gar nicht in Standortnähe ziehen.
Alles andere was du geschrieben hast ist nicht falsch, aber in diesem Fall überflüssig und für nicht Informierte verwirrend.
Bei Lehrgängen an einem anderen Dienstort bekommt er sowieso Trennungsgeld - aber nicht wegen seiner nicht anerkannten Wohnung, sondern wegen der trennung von seiner Stammeinheit.

Gruß Andi
dem stimme ich zu
ist ja auch nichts dran zu rütteln
deswegen habe ich mich aber eine eventuelle zaw bezogen, die anstehen könnte, da man dort kein trennungsgeld bekommt.

Andi

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jiN

Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:57:30
Zitat von: Andi am 28. Januar 2013, 12:54:41
Zitat von: jiN am 28. Januar 2013, 12:31:44
danach habe ich gesagt, dass ich nicht weiß wie die km rechnung vorgenommen wird, ob man im einzugsbereich liegen muss oder nicht.

Ja und das ist der Knackpunkt. Damit ein lediger seine Wohnung anerkennen lassen kann muss sie anerkennbar sein. Und genau das ist der Kern der Beiträge, die du als nicht zutreffend abgetan hast, denn der TE will ja gar nicht in Standortnähe ziehen.
Alles andere was du geschrieben hast ist nicht falsch, aber in diesem Fall überflüssig und für nicht Informierte verwirrend.
Bei Lehrgängen an einem anderen Dienstort bekommt er sowieso Trennungsgeld - aber nicht wegen seiner nicht anerkannten Wohnung, sondern wegen der trennung von seiner Stammeinheit.

Gruß Andi
dem stimme ich zu
ist ja auch nichts dran zu rütteln
deswegen habe ich mich aber auf eine eventuelle zaw bezogen, die anstehen könnte, da man dort kein trennungsgeld bekommt.

er spricht ja von mehreren jahren.. auf zaw gibts kein trennungsgeld, da diese ja bekanntlich länger als 3 monate geht.