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Nutzung von BW Langwaffenschießbahnen zu "zivilen" Zwecken

Begonnen von PatrickLudwig, 29. Januar 2013, 21:31:31

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PatrickLudwig

Schönen Guten Abend zusammen.

Ich hoffe man kann mir hier vielleicht einen ersten Weg in die richtige Richtung weisen.
Es geht mir um das jagdliche Übungsschießen auf Distanzen von >100m und das Problem
einen passenden Schießstand dafür ausfindig zu machen.

Bisher ist es so dass die Jägerschaft Braunschweig den Schießstand in Wahle benutzt und
dieser soll möglicherweise komplett geschlossen werden, einen Ersatz dazu gibt es in Westerbeck.
Westerbeck ist nicht mehr weit vom Truppenübungsplatz Bergen. Gibt es eine Möglichkeit
auf dem Übungsplatz Schießbahnen zu nutzen, bspw. auch in Gruppen mit entsprechender
Schießaufsicht?

Wie gesagt, eine 100m Bahn ist nicht das Problem aber in freier "Wildbahn" können auch durchaus
größere Distanzen zustande kommen und es wäre sehr interessant eine Übungsmöglichkeit dafür
zu finden. Als Beispiel kann man hier auch die Jagd im Gebirge nennen bei der Distanzen von
mehreren 100m keine Seltenheit sind.

Wenn sich jemand damit auskennt wäre ich sehr dankbar Informationen darüber zu erhalten.
Vielleicht gibt es ja zumindest eine Telefonnummer oder Mail-Adresse des "Betreibers" der
Schießanlagen in Bergen. Auch Kurzwaffenschießen wäre durchaus interessant.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Ludwig

HG a.D. 4./PzBtl 203 Hemer

miguhamburg1

Zuständig dafür ist grundsätzlich die jeweilige TrÜbPlKommandantur. Ich bin jedoch skeptisch, ob Zivilpersonen der Zugang zu den Schießbahnen genehmigt wird. Erstens, da es sich bei den TrÜbPl um militärische Bereiche mit Zutrittsverbot für Unbefugte handelt. Zweitens weil die Gefährdung zu groß wäre und drittens, weil die Schießbahnen für den eigenen Schieß- und Übungsbetrieb und den unserer Verbündeten ausgelastet sind.

Steve87

Schauen sie sich mal um ob es in ihrem Umkreis eine Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport gibt. Diese nutzen oft (in der Regel an Wochenenden) Bw Standortschießanlagen.Natürlich unter vorheriger Absprache. Da sie ehemaliger Soldat sind können sie, falls es bei ihnen so etwas gibt, dieser Vereinigung beitreten.
Beamter im mittleren technischen Dienst

miguhamburg1

@Steve, der Fragensteller will aber nicht auf einer StOSA, sondern im freien Gelände schießen.

F_K

.. unabhängig davon:

- Die Bundeswehr darf keine Leistungen, die auch zivil erbracht werden können, auf dem "freien Markt" anbieten - dazu gehört auch die Nutzung von Schießbahnen bzw. die Nutzung von Truppenübungsplätzen.

- Allerdings haben die RAGs Schießsport hier tatsächlich die Möglichkeit der kostenfreien (!) Nutzung dieser Anlagen, weil dies im dienstlichen Interesse ist.

(Es werden dazu allerdings im Schwerpunkt Standortschießanlagen genutzt, bei denen aber Entfernungen bis 250 m möglich sind).

KlausP

Außerdem muss die verwendete Munition auf dem Platz zugelassen, das heisst, in den Nutzungsbestimmungen des ÜbPl aufgeführt sein. Das dürften die meisten "zivilen" Kaliber nicht erfüllen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

Richtig ist, dass in der Regel jagdliche Geschoßtypen auf Standortschießanlagen nicht zugelassen sind (weil oft Hohlspitz, vordefragmentiert oder ähnlich) - allerdings ist zugelassene Munition / Geschoßtypen zivil problemlos beschaffbar - als sogenannte "Surplus" Munition kann man auch "original Militärmunition" problemlos kaufen (sofern man eine Erwerbsberechtigung hat).

Auf Standortschießanlagen gilt:
- Mindestenergie des Geschosses 300 Joule (um die Kunststoffplatten des Geschoßfanges sicher zu durchschlagen)
- Fabrikgeladene Vollmantelmunition
- Maximalenergie des Geschosses nicht wesentlich über 308 also unter 4000 Joule (oder so ;.) )

Insoweit bekommt man für die meisten "zivilen Kaliber" entsprechende Munition - lediglich die "großen Kaliber" können problematisch sein (die werden für die Jagd in DEU aber auch nicht benötigt).

Steve87

Also es ist schon einiges an ziviler Munition zugelassen. Ich sehe es bei uns ja was da so alles Geschossen wird. Wobei mit ziemlicher Sicherheit auch Sachen dabei sind wo einfach mal wieder drüberweg gesehen wird. Aber trotzdem wäre dies eine Alternative für den TE.
Beamter im mittleren technischen Dienst

F_K

@ Steve:

ZitatAlso es ist schon einiges an ziviler Munition zugelassen

Diese Aussage ist so FALSCH. Es gibt kein "Zulassungsverfahren für zivile Munition" - daher auch keine "zugelassene Munition".

Es gibt die drei von mir genannten Kriterien (oder vier, je nachdem wie man zählt), der Schütze (und der Leiter) sind für die Einhaltung verantwortlich, er muss die Einhaltung der Kriterien nachweisen können, es kann eine Probe der Munition gezogen werden.
(Es gibt da ein Schriftstück vom SKA, knapp 2 DIN A4 Seiten, da ist dieser Sachverhalt dargelegt).

Steve87

Klar, die Aussage war so in der Formulierung nicht ganz richtig.

Meines Wissens ist es so geregelt (in Anlehnung an das von Ihnen genannte Schriftstück) das Munition, die in der Nato verwendet wird, oder in der Nato verwendet wurde auf den Schießanlagen erlaubt ist. Und das ist nunmal wirklich schon sehr viel! So jedenfalls wurde es auch bei der jährlichen Belehrung der RAG vorgetragen.
Beamter im mittleren technischen Dienst

F_K

ZitatMeines Wissens ist es so geregelt (in Anlehnung an das von Ihnen genannte Schriftstück) das Munition, die in der Nato verwendet wird, oder in der Nato verwendet wurde auf den Schießanlagen erlaubt ist. Und das ist nunmal wirklich schon sehr viel! So jedenfalls wurde es auch bei der jährlichen Belehrung der RAG vorgetragen.

Und auch diese Aussage ist so einfach FALSCH.

Die Kriterien sind von mir genannt worden - und ob eine entsprechende Munition mal von der NATO verwandt wurde, ist da völlig "wumpe".
Richtig ist allerdings, dass Militärmunition in aller Regel die Kriterien erfüllt, also erfüllt auch "NATO Munition" die Kriterien.

Es kann aber z. B. auch problemlos mit einer 7,62x39 mm (Kashi ...) geschossen werdnen - ist aber eher keine NATO Munition.

bayern bazi

wobei de jäge ja mit "seiner"(Jagd)munitionschießen will, da es sich ja um ein trainingsschießen handlen soll

und wie jeder vernünftige sportschütze und auch jäger weiß, kann mit unterschiedlichen munitionssorten/ladungen/geschossen enorem streuung bzw präzesion gewonnen werden


also ist es für einen Jäger nicht sinnvoll/ratsam mit anderer munition auf einem schießstand zu schießen als er sonst zur jagd verwendet.


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

PatrickLudwig

Guten Abend,

erstmal schönen Dank für die zahlreichen Antworten. Um das ganze nochmal aufzudröseln:
Geschossen werden soll mit jagdlicher Munition (soll heißen alles andere als VM wegen der "schlechten" Tötungswirkung)
Kaliber ist natürlich unterschiedlich aber nach BJagdG und NJagdG sollte es bei "hochwildtauglicher" Munition 6,5mm Geschossdurchmesser
und E100 >= 2000J sein. Gehe ich jetzt einfach mal von der mir bevorzugten Waffe/Munition aus: .30-06 Springfield (7,62 x 63)
E0 3200 - 4126J je nach Geschossgewicht. Und das ist defntiv ein Allround-Standardkaliber. Wenn man hier mal eine .300 Winchester
Magnum (7,62 x 67) nimmt was auch nicht unüblich ist in Deutschland dann sind wir bereits bei E0 = 5000J (nur als Beispiel zum Thema
"großes" Kaliber).
Grund ist genau wie von bayern bazi genannt, andere Munition = völlig andere Ballistik. Selbst "gleiche" Munition einer anderen Charge,
z.B. später gekauft, weist eine andere Ballistik auf, die ein erneutes Einschießen erfordert. Das hatte ich früher beim Bund auch nie
gelernt und das ist leider der enorme Nachteil von Fabrikmunition gegenüber selbstgeladener, immer vorausgesetzt man kennt sein
Handwerk :) .

Fällt also eigentlich schon alles aus dem Rahmen des möglichen.

Gibt es denn aber keine Schießstätten die zwar (vielleicht hauptsächlich) von der BW verwendet werden aber von zivil betrieben werden?
Das wäre ja nicht unbedingt abwägig wenn man bedenkt das die BW ja auch zu einem Teil Catering der Kantinen als Dienstleistung bezieht.
Es geht auch nicht darum im freien Gelände zu schießen wobei das zu Übungszwecken sicherlich sehr sinnvoll wäre. Eine einfache 200-300m
lange Bahn wäre völlig ausreichend.

Vielleicht fällt ja dem einen oder anderen noch was ein. Wie gesagt Braunschweig und Umgebung wäre Ort, wobei ich Umgebung jetzt mal
offen lasse damit nicht jemand sagt ich wüßte da was aber das liegt 2 km weiter weg also brauche ich es ja nicht erwähnen ;) .

Hacke-Tau

Patrick Ludwig

F_K

Hallo Patrick,

Problem genau erkannt - 30-06 ist GERADE NOCH akzeptabel, .308 WinMag ist definitiv NICHT akzeptabel.

Unabhängig davon - als Zivilist kommst Du NICHT auf BW Stände - und Deine Art von Muni / Geschossen ist da völlig unakzeptabel.

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