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Vorgaben für Einstellung in höherem Dienstgrad?

Begonnen von Captain_Frosch, 02. Februar 2013, 10:14:10

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Captain_Frosch

Hey Leute,
ich hätte mal ne Frage.

Kurze Eckdaten:

Ich: 28 Jahre, Berufsausbildung auf Meistergradebene mit ca. 6 Jahren Berufserfahrung als "Meister"
Habe mich beim Bund beworben und mein Beruf ist für die Bundeswehr verwendbar. Ich wollte ja auch in meinem Bereich bleiben.

Einstellung wäre ja dann als Feldwebel.

Nun habe ich gehört, dass man evtl. (je nach dem wie viel Berufserfahrung man auf dem Meistergrad vorweisen kann) direkt als Oberfeldwebel eingestellt wird. Stimmten diese Infos (Quelle: ein befreundeter ex SaZ, der mir aber auch nichts genaueres sagen konnte - alles nur hören, sagen)?

Falls ja, welche Kriterien müssen denn genau erfüllt sein, um als Oberfeldwebel eingestellt zu werden?
Und wer entscheidet ob man direkt als Ober- oder "nur" als Feldwebel eingestellt wird?


Danke für die Infos

Grüße C Frosch  ;D

wolverine

Das sollte in Paragraf 17 Abs. 2 SLV geregelt sein. Ein Jahr Tätigkeit in fachnaher Verwendung auf Meisterebene. Nach fünf Jahren bestünde die Möglichkeit als HptFw eingestellt zu werden.
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Captain_Frosch

Nach 5 Jahren direkt als HptFw? Ernsthaft?
Und wer entscheidet das? Wie sind denn die Chancen realistisch ein zu stufen?

Also es ist mir klar, dass ihr jetzt dort keine verbindliche Aussage treffen könnt. Aber wird sowas im allgemeinen gemacht?
Dass jemand "ungedientes" direkt als HptFw einstestellt wird?



Captain_Frosch

Also in Paragraf 17 Abs. 2 SLV ist dazu leider nichts zu lesen
Da geht es zwar auch um Einstellung aber leider nichts über die o.g. Fragethematik

wolverine

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Captain_Frosch

Ah, entschuldigung. Ich hatte über recht-in.de gesucht und dort scheint wohl entweder eine veraltete Verordnung online gestellt sein oder eine fehlerhafte.

Ich hab es über den Link gefunden.

Wer entscheidet darüber, mit welchem Dienstgrad die Einstellung erfolgt?
Wird so etwas in der Praxis auch so gehandhabt oder ist das bei Neueinsteigern eher unüblich?



wolverine

#6
Wenn es die Möglichkeit gibt, ist sie auch anzuwenden. Deutschland ist ein Rechtsstaat und die Bw eine Behörde, die sich an Recht und Gesetz zu halten hat.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und tauglich und geeignet sind, letztendlich noch Bedarf für Sie in Verwendung und Dienstgrad besteht, das kann ich Ihnen nicht sagen. Nicht unmaßgeblich  werden die Tests im KC sein.
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Captain_Frosch

Also ich bin ausgebildeter Rettungsassistent und würde dann auch als RettAss oder SanFW zur Bundeswehr gehen.

Kann ich denn in diesem Falle darauf "bestehen" dass mir eine Einstellung als HptFw zusteht?
Vorausgesetzt natürlich, ich bekomme die FW Eignung zugesprochen

Tommie

Nein, das können Sie nicht, denn hierbei wird auch darauf geachtet, dass wir nicht z. B. Stabsfeldwebel im Alter von 33 Jahren haben, die dann quasi über 20 Jahre im Dienstgrad, den sie üblicherweise ereichen, haben! Natürlich haben wir 28-jährige Hauptfeldwebel, aber die sind eindeutig in der Minderheit! Ich würde mal mit einer Einstellung als Oberfeldwebel rechnen und mich freuen, wenns der HptFw wird, aber einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht!

Ich zitiere mal die SLV im erwähnten § 17, Absatz 2, und hebe das Wort hervor, an dem ich meine Aussage festmache ;) :

Zitat"... Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. ..."

Und wie wir alle wissen, heisst "kann" definitiv nicht "muss" ;) !

Patrick551

Zitat von: Captain_Frosch am 02. Februar 2013, 13:54:10
Also ich bin ausgebildeter Rettungsassistent und würde dann auch als RettAss oder SanFW zur Bundeswehr gehen.

Kann ich denn in diesem Falle darauf "bestehen" dass mir eine Einstellung als HptFw zusteht?
Vorausgesetzt natürlich, ich bekomme die FW Eignung zugesprochen


Warum sollte Ihnen dies zustehen?
Ausgebildeter Rettungsassistent ist eine 2J. Ausbildung und die Mindestvoraussetzung, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn sie berufsnah eingesetzt werden.
Das heißt, Sie werden wohl als Stabsunteroffizier eingestellt.

Meister ist eine Fortbildung, die zudem noch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
Zusammen sind dies im Durchschnitt 5J. Ausbildung + wie oben erwähnt 5 Jahre Berufserfahrung, damit überhaupt die Chance besteht, mit einem höheren Dienstgrad als Fw. eingestellt zu werden.

Ich fänd es auch ein Unding, wenn jemand der in der Truppe eine Fw-Laufbahn einschlägt nach 12 Jahren max. HptFw. werden kann und hier jetzt schon die ersten mit einer 2J. Ausbildung (nur weil sie berufsnah eingesetzt werden) Ansprüche stellen, als solcher EINGESTELLT zu werden.
Aber dies nur einmal am Rande erwähnt..

MfG ;)

Firli

Patrick das ist Schwachsinn.

Als ausgebildeter Rettungsassistent kann er sehr wohl mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.Und zwar als Feldwebel oder Oberfeldwebel und mit viel viel Glück sogar als Hauptfeldwebel.


SanFw/RettAss

Tommie

Zitat von: Patrick551 am 02. Februar 2013, 14:53:36Warum sollte Ihnen dies zustehen?
Ausgebildeter Rettungsassistent ist eine 2J. Ausbildung und die Mindestvoraussetzung, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn sie berufsnah eingesetzt werden.
Das heißt, Sie werden wohl als Stabsunteroffizier eingestellt.

Patrick551, Sie sind -mit Verlaub- ein Dummschwätzer, der sich nicht einmal die Mühe macht, die hier verlinkte SLV durchzulesen!
Ich zitiere nochmals aus dem bereits mehrmals erwähnten § 17, Absatz 2, der SLV:

Zitat"(2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden

...
2. im Sanitätsdienst, wer die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Arztfachhelferin oder Arztfachhelfer, Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Medizintechnikerin oder Medizintechniker, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, zahnmedizinische Fachhelferin oder zahnmedizinischer Fachhelfer, Zahntechnikerin oder Zahntechniker besitzt oder wer über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss in einem technischen Assistenzberuf oder einem Assistenzberuf im Gesundheitswesen verfügt,"

Und der erwähnte Rettungsassistent ist genau der fett gedruckte Assistenzberuf im gesundheitswesen! ich habe übrigens schon einige Rettungsassitenten erlebt, die als Feldwebel oder seit neuestem mit entsprechender Berufspraxis auch als Oberfeldwebel eingestellt wurden!

KlausP

Zitat von: Patrick551 am 02. Februar 2013, 14:53:36
Zitat von: Captain_Frosch am 02. Februar 2013, 13:54:10
Also ich bin ausgebildeter Rettungsassistent und würde dann auch als RettAss oder SanFW zur Bundeswehr gehen.

Kann ich denn in diesem Falle darauf "bestehen" dass mir eine Einstellung als HptFw zusteht?
Vorausgesetzt natürlich, ich bekomme die FW Eignung zugesprochen


Warum sollte Ihnen dies zustehen?
Ausgebildeter Rettungsassistent ist eine 2J. Ausbildung und die Mindestvoraussetzung, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn sie berufsnah eingesetzt werden.
Das heißt, Sie werden wohl als Stabsunteroffizier eingestellt.

Meister ist eine Fortbildung, die zudem noch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
Zusammen sind dies im Durchschnitt 5J. Ausbildung + wie oben erwähnt 5 Jahre Berufserfahrung, damit überhaupt die Chance besteht, mit einem höheren Dienstgrad als Fw. eingestellt zu werden.

Ich fänd es auch ein Unding, wenn jemand der in der Truppe eine Fw-Laufbahn einschlägt nach 12 Jahren max. HptFw. werden kann und hier jetzt schon die ersten mit einer 2J. Ausbildung (nur weil sie berufsnah eingesetzt werden) Ansprüche stellen, als solcher EINGESTELLT zu werden.
Aber dies nur einmal am Rande erwähnt..

MfG ;)

Wenn man so gar keine Ahnung von der SLV hat, sollte man lieber die Finger still halten. ... oder sich wenigstens vorher kundig machen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Captain_Frosch

@ Tommie: vielen Dank für die Infos!
eine Frage hätte ich noch: Wo bzw. bei wem spreche ich denn an ob eine Einstellung als Oberfeldwebel bzw. ggf. HptFw möglich ist?
Muss ja dann irgendwo im ZNwG (bzw. Karrierecenter - oder wie die jetzt heissen  ;D ) geklärt werden, damit der Einplaner (falls ich die Eignung zugesprochen bekomme) auch direkt solche Stellen raus suchen kann!?


@Patrick, vielleicht im Vorfeld mal über den Beruf des Rettungsassistenten informieren, bevor man unqualifizierte Kommentare los lässt.

Patrick551

Zitat von: Firli am 02. Februar 2013, 14:56:50
Patrick das ist Schwachsinn.

Als ausgebildeter Rettungsassistent kann er sehr wohl mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.Und zwar als Feldwebel oder Oberfeldwebel und mit viel viel Glück sogar als Hauptfeldwebel.

Wenn dies so ist, dann nehme ich das natürlich wieder zurück..

Dann interessiert mich es nun aber wirklich einmal, wieso man in der Truppe nach 12J. in einer Fw-Laufbahn max. Hauptfeldwebel werden kann und warum manche als solcher eingestellt werden, nur wegen 2J. Ausbildung.

Ich find dies schon ein wenig ungerecht, oder gibt es da ein paar Dinge, die ich außer Acht lasse, die dies rechtfertigen würden?

Bitte um Aufklärung ;)

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