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Soldat auf Zeit/Probezeitverzicht/Sonderzahlung????

Begonnen von tanjaS., 06. Februar 2013, 12:19:50

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tanjaS.

Guten Morgen!
In meiner Verzweifelung frage ich einfach mal hier...Habe null Ahnung von Bundeswehr, das vorweg  :o
Folgendes: mein Grosser hat sich bei der BW beworben ( GWD schon vor längerer Zeit abgeleistet) als Soldat auf Zeit für 4 jahre ( mit Option auf eine Berufsausbildung glaube ich...) Nun ist er seit 4 Monaten dort und hatte mir erzählt, dass er eine Art "Probezeitverzicht" unterschrieben hätte und dafür eine "Sonderzahlung" von ich glaube 6000.- dafür erhalten würde. Die hätte er aber immer noch nicht bekommen,obwohl er diesen Verzicht schon im November unterschrieben hätte...
Nun frage ich mich: Kann die Story stimmen?  Ich habe echt ANgst, dass die Bundeswehr ihn nicht übernehmen will nach der Probezeit oder dass Er nach der probezeit aussteigen will....
Kann mir jemand erklären,wie es sich mit dieser Zahlung und Verzicht auf Probezeit verhält??
Tausend Dank im Voraus
Tanja

reppesiz

Ohne zu wissen, ob es sowas gibt, würde ich sagen: Quatsch. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bundeswehr Geld dafür bezahlt, um jemanden um die Probezeit zu erleichtern. Damit nimmt sich da die Bundeswehr die Möglichkeit, den Soldaten während der Probezeit zu entlassen, wenn es nicht passt. Es gab mal eine Verpflichtungsprämie, aber die wurde m.W. nach abgeschafft - vielleicht verwevhselt?

tanjaS.

Er hat es damals so erklärt, dass nur ER auf die Probezeit verzichtet, die Bundeswehr sich aaber die Option der Probezeit beibehält! Ich finde das auch echt merkwürdig und weiss nicht,was ich glauben soll...

reppesiz

Ich halte es dennoch für Quatsch, vor allem bei so einer hohen Summe. Aber ich spekuliere nur, warten wir die Experten ab.

BaluderBär

Die Verpflichtungsprämie gibt es doch immer noch... Diese berechnet sich doch pro Monat 125 Euro x die Verpflichtungszeit wenn ich da richtig liege...

Von daher 125€x12Monatex4Jahre=6000€ Prämie

Und diese gibt es NACH den 6 Monaten. Sonst könnte sich da ja jeder die Kohle abholen und wieder kündigen. Vielleicht meinte er das, und du hast ihn falsch verstanden


reppesiz


tanjaS.

@BalouderBär: Darum geht es doch! Der Junge hätte unterschrieben, NICHT kündigen zu können bzw. auf die Probezeit verzichte,und DESHALB diese Zahlung bekommen sollen....

wolverine

#8
 Hier steht die Lösung:
Zitat von: LwPersFw am 07. Dezember 2012, 16:53:33
Hier noch ein aktueller Nachklapp zur Verpflichtungsprämie nach § 85a BBesG

Die V-Prämie nach § 85a sollte ja ursprünglich bis 31.12.2013 gelten.

Durch das BwRefBeglG wurde die Gültigkeit aber auf den 31.12.2012 verkürzt !!

Dazu hat nun das BMVg Regelungen erlassen, wie die Zahlung korrekt zu erfolgen hat :

(Auszüge aus dem Erlass)

"...müssen SaZ in den Laufbahnen der Mannschaften, deren Diensteintritt im Zeitraum
vom 01. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 erfolgte/erfolgen wird, die der Prämiengewährung
zugrunde zu legenden Dienstzeitfestsetzungsbescheide und die Prämiengewährungsbescheide
jeweils noch im Dezember 2012 erlassen werden.

Vor diesem Hintergrund gilt für den vorgenannten Personenkreis folgende Verfahrensweise:

A.)
Für Soldaten, die vor/bis Juli 2012 ihren Dienst angetreten haben, gilt die bisherige Verfahrensweise.

B.)
Für Soldaten, mit Dienstantritt nach Ablauf des 31. Juli 2012 (bis 31.12.2012 !!), erfolgt die
endgültige Festsetzung der Dienstzeit in 2012 unter dem Vorbehalt, dass sie die Bewährungszeit
erfolgreich beenden und - bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung - diese nicht widerrufen.

Die Prämie wird (weiterhin) nach der erfolgreich absolvierten Bewährungszeit als Einmalbetrag zusammen
mit den Dienstbezügen gezahlt.

Für Weiterverpflichtungsprämien nach § 85 a Abs. 2 BBesG gilt entsprechendes.
Auch hier entsteht ein Anspruch auf die Prämie nur dann, wenn die Dienstzeitfestsetzung und der
darauf gründende Bewilligungsbescheid für die Prämie noch im Jahr 2012 erlassen werden.

Nachzulesen ist dies im Erlass BMVg P II 1 Az 19-01-01/13 vom 05.12.2012.
Kann jeder PersBearb in DV-Online finden!

Einschlägig ist B. Danach wird die Verpflichtungszeit zwingend erst nach sechs Monaten endgültig festgesetzt und erst dannbekommt er die Prämie.

Berufsausbildung ist für SaZ 4 übrigens auch nicht vorgesehen.
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bobsapp_90

Hey, heisst das dann das ich (SaZ4, 2.4.13 Einstellung) keine Prämie mehr erhalten werde? Sorry, hab das nicht ganz so richtig verstanden... :-\


wolverine

Zitat von: bobsapp_90 am 06. Februar 2013, 12:44:29
Hey, heisst das dann das ich (SaZ4, 2.4.13 Einstellung) keine Prämie mehr erhalten werde? Sorry, hab das nicht ganz so richtig verstanden... :-\
Doch, haben Sie.
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Fitsch

Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:19:50...  Ich habe echt ANgst, ... dass Er nach der probezeit aussteigen will....

Wieso hast Du Angst daß er "Aussteigen" will?

- daß er wieder "Auf der Straße" sitzt?
- daß er kein Geld bekommt?
- daß er kein vernünftiges Leben führen wird?
- daß er nichts gebacken bekomm?
- ...

Die Bundeswehr braucht Soldaten und ist kein Auffangbecken für gestrandete Existenzen (auch wenn die Realität leider anders aussieht). Für ihre weltweiten Einsätze benötigt sie ferner Soldaten die einen gefestigten Charakter und die Befähigung beitzen auch in Stresssituationen und bei Belastung zu funktionieren.

Und auch das möchte ich nur mal ohne Wertung anmerken: Der AVZ (Auslandsverwendungszuschlag) wird für ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bezahlt. Auch darüber sollte man sich im Vorfeld klar sein und hinterher nicht rumjammern wie man aus der Nummer raus kommt.

Horrido
Fitsch

(der selber mal Kindergärtner bei y-tours war)
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

wolverine

Klar sein sollte auch, dass im Fall der vorzeitigen Beendigung Rückforderungsansprüche des Bundes entstehen.
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tanjaS.

@wolverine : Tausend Dank!!
Logischerweise würde die Bundeswehr die Zahlung nicht leisten,wenn sie ihn NICHT nach der Probezeit behalten,oder?

OMG! Ist voll schwierig für mich,hier zu schreiben,jedesmal beim Antworten muss ich neben den Zahlen auch noch ne Frage über die Bundeswehr beantworten!!! :o

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