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Frage zur Verwendung nach der AGA

Begonnen von JoeGleiter, 09. Februar 2013, 16:14:37

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JoeGleiter

Hallo

ich bin grad im zweiten Monat meiner AGA und mir stellt sich folgende Frage und zwar: Mir wurde noch nicht gesagt welche Verwendung ich nach der AGA machen werde und ich besitze keinen Autoführerschein (Klasse B) und ich wollte mal wissen, ob ich die Verwendungen als Panzerfahrer (bin im PzGrenBtl) oder Lastkraftfahrer vergessen kann, da ich eben nicht mal den Autoführerschein besitze oder irre ich mich da? Wird man in diesem Fall aussortiert oder lassen die vll irgendwie die Führerscheine nach machen? PS: bin fwd 12 falls es wichtig sein sollte.

mfg

Ralf

Mit 12 Monaten wirst du wahrscheinlich keinen LKW-Führerschein machen, auch beim B kann es da schon eng werden. Gibt aber auch bei den PzGren Tätigkeiten ohne Führerschein. Also aussortiert im Sinne von "Entlassen" wirst du nicht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

JoeGleiter

Zitat von: Ralf am 09. Februar 2013, 16:19:43
Mit 12 Monaten wirst du wahrscheinlich keinen LKW-Führerschein machen, auch beim B kann es da schon eng werden. Gibt aber auch bei den PzGren Tätigkeiten ohne Führerschein. Also aussortiert im Sinne von "Entlassen" wirst du nicht.

mit aussortieren meinte ich für die stelle des Kraftfahrers bzw. Panzerfahrers

Afwjan

Als SPz Fahrer sind sie sehr wahrscheinlich raus. Selbst wenn sie schon einen B Führerschein hätte wurde das in 12 Monaten nichts werden.
Aber es wird sich schon eine andere Verwendung finden. ;)

BulleMölders

Ganz bestimmt, für die meisten Kaffeemaschinen benötigt man keine Fahrerlaubnis, da reicht eine kurze Dienstliche Einweisung.  ;D

KlausP

ZitatAber es wird sich schon eine andere Verwendung finden.

- G36-Schütze
- MG-Schütze
- Stabsdienstsoldat in irgend einer der Kompanien
- Waffenkammerwart
- Nachschubsoldat in der MatGrp oder im TrspZg
- Soldat im Aufklärungs- und Verbindungszug oder im Gefechtsstandzug der 1./-
- Gehilfe in einem Zug der Grundausbildungskompanie
- ...

Das wären so gängige Verwenungen für einen FWDL 12, die mir auf die Schnelle eingefallen sind und die er ohne viel Ausbildungsaufwand ausführen könnte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JoeGleiter

also ich komm nach der AGA in einer der 3 Kampfkompanien des Bataillons...was kann man denn da so werden ? :o :o

mfg

KlausP

Meinen Text haben Sie gelesen? Sie kommen in irgend eine der fünf Kompanie des Bataillons.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: KlausP am 09. Februar 2013, 17:26:18
Meinen Text haben Sie gelesen? Sie kommen in irgend eine der fünf Kompanie des Bataillons.

Ich ergänze ein "n" und möchte lösen: "Kompanien" muss es natürlich heissen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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