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Vollstreckungsbescheid

Begonnen von medimoods, 11. Februar 2013, 10:38:18

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medimoods

Moin !

ich habe heute einen Brief vom Hauptzollamt aus Kiel erhalten.

Es geht um folgende Situation:

Während meiner Dienstzeit war ich in Eckernförde beim MSK stationiert.
Dort hatte ich eine Dienstlich gelieferte Metallkiste mit einem Schloss von der Kompanie, da ich kein Vorhängeschloss
zur Hand hatte.
Natürlich hatte die Kompanie dann noch einen Zweitsschlüssel von dieser Box.

Bei der Auskleidung bzw. Rückgabe der IDZ Ausrüstung fehlten Ausrüstungsgegenstände.
Und zwar fehlte das "Innenfutter" der IDZ Weste und der Kragen.

Diese Dinge habe ich selber nie verloren.

Nun MUSSTE ich natürlich einen Satz auf das Formular schreiben, der mich selbst als "Täter" darstellt... der GrpFhr. bestand dadrauf und natürlich habe ich dann auch was dagegen gesagt, aber Interessierte ihn nicht.

Naja nun soll ich 276,63€ bezahlen.
Das sehe ich natürlich so nicht ein und möchte das mit der Bundeswehr bzw. mit meiner alten Einheit klären.
Kann mir jemand Tipps geben, wie ich das am Besten machen kann ?

LG

medimoods

F_K

ZitatNun MUSSTE ich natürlich einen Satz auf das Formular schreiben, der mich selbst als "Täter" darstellt...

Und das hast Du gemacht und UNTERSCHRIEBEN?

.. dann wäre es Lernen durch Schmerz in Höhe von 276 Euro.

medimoods

Danke erstmal für deine Antwort.

naja ich war ja nur ein normaler Mannschafter... und mein GrpFhr war nicht gerade freundlich zu mir / uns...

Gräfin

Wenn du deine "Schuld" quasi schon eingestanden hast und das unterschrieben hast....wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Tut mir leid.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

F_K

.. was hast Du den genau geschrieben / unterschrieben?

Es scheint aber so, als hätte die WBV schon auf Haftung entschieden, Du hast nicht gezahlt, und jetzt ist die WBV schon in der Vollstreckung ...

Also bitte etwas mehr Details, sonst ist Hilfe nicht möglich.

LuftwaffenSLD

Bei Verlust von teuren Ausrüstunggegenständen sollte vor dem Disziplinarvorgesetzten eine dienstliche Erklärung abgegeben worden sein, wie es zu dem Verlust kam. Eine Ausfertigung davon wird davon auch ausgehändigt.
Wenn hier tatsächlich zu Protokoll gegeben wurde, dass Sie selbst "Täter" sprich schuldhafter Verursacher des Verlusts sind, sehe ich wenig Spielraum für eine Abwendung der Erstattung.
Dennoch könnten Sie natürlich eine schriftliche Stellungnahme, mit der Bitte um Erlass der Zahlung verfassen. Hier sehe ich als juristischer Laie allerdings wenig Hoffnung und finde bei einer deart leichtfertigen Unterschriftsleistung das Lehrgeld nicht unangebracht.

KlausP

In dem Moment, in dem Sie schreiben "Bin bereit zu zahlen", geben Sie ein Schuldanerkenntnis ab und dann wird vermutlich nicht mal Ihre Diensthaftpflichversicherung einspringen (wenn Sie denn eine haben). Kein Vorgesetzter kann Ihnen sowas befehlen, es ist Ihre Sachschadensmeldung und Sie sind nur verpflichtet, den Sachverhalt, wie es zu dem Schaden kam, wahrheitsgemäß zu schildern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LuftwaffenSLD

Wenn Sie bereits die Sachschadensmeldung unterschrieben haben und erklärt haben ich bin bereit zu zahlen, dann revidiere ich mein Statement und Sie können die 276Euro überweisen.

medimoods

Alles klar !

Vielen Dank für die Ausführlichen Antworten.

Dann werde ich wohl in den "sauren Apfel" beißen.

LG

medimoods

RekrKp8


RekrKp8


BulleMölders

Als erstes müsste man Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Achtung, dieser Widerspruch hat erstmal keine Aufschiebende Wirkung.
Danach könnte man dann versuchen die Sache zu klären, allerdings sehe ich das wie die Vorposter, da ein "Schuldanerkenntnis" vorliegt würde es wahrscheinlich nicht ohne Klage mit ungewissen Ausgang gehen, was dann natürlich noch teurer werden würde.

RekrKp8

Wenn er glaubhaft schildert, wie es zu dieser Unterschrift gekommen ist? Vielleicht mit Zeugen, die das bestätigen können, was dort in der Einheit gang und gäbe war/ist?

wolverine

#13
Der Zoll ist die Vollstreckungsbehörde des Bundes. Anscheinend ist die Grundentscheidung zur Haftung schon ergangen. Klar kann man Widerspruch einlegen und im Klageverfahren versuchen alles wieder aufzurollen. Es klingt aber für mich reichlich spät und die Situation verfahren.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Zitat.. was hast Du den genau geschrieben / unterschrieben?

Es scheint aber so, als hätte die WBV schon auf Haftung entschieden, Du hast nicht gezahlt, und jetzt ist die WBV schon in der Vollstreckung ...

Also bitte etwas mehr Details, sonst ist Hilfe nicht möglich.

Also nochmal:

- Meines Wissens trifft die WBV eine Entscheidung - und teilt diese dem TE auch schriftlich mit.
- Dann fordert die WBV zur Zahlung auf - und mahnt auch ggf. ein / zweimal
- dann geht die WBV in die  ZWANGSVOLLSTRECKUNG (mit dem Zoll) - da scheinen wir nun zu stehen.

Grundlage der Entscheidung der WBV ist ein Dokument - völlig unstreitig vom TE unterschrieben und so formuliert, dass die Entscheidung der WBV wohl als ermessensfehlerfrei bezeichnet werden kann.

Die "Geschichte" mit dem Gruppenführer ist zwar lustig - will man diese aber nachweisen, müßte man dem Gruppenführer aber eine Wehrstraftat nachweisen - da alles wohl nur mündlich gelaufen ist (unter 4 Augen) ist dies nahezu unmöglich.

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